Förderprogramm: GGEW AG - Förderprogramm Erdgasheizung (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Umstellung einer bestehenden, nicht erdgasbefeuerten Heizungsanlage im Netzgebiet der GGEW AG auf Erdgas.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind GGEW-Kund*innen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Höhe des Zuschusses beträgt 300 Euro für Verbrauchseinrichtungen bis einschließlich 100 kW Anschlussleistung.
  • Dieser Zuschuss wird nach Versorgungsaufnahme der Erdgas-Heizung in fünf gleichen jährlichen Teilbeträgen in Höhe von jeweils 60 Euro als Gutschrift bei der Jahresverbrauchsabrechnung aus dem Vertragskonto gewährt.
  • Ab der Versorgungsaufnahme erhält der/die Kund*in fünf Jahre lang je kompletten Vertragsmonat (Gas) einen Zuschuss in Höhe von fünf Euro, die als Gutschrift bei der Jahresverbrauchsabrechnung bzw. Endabrechnung abgerechnet wird.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

GGEW AG
Vertrieb & Services / Hausanschlüsse
Dammstraße 68
64625 Bensheim
Telefon: 06251/1301-555
Fax: 06251/1301-590
E-Mail-Adresse: hausanschluss@ggew.de
Internet: www.ggew.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Erdgasheizung (Brennwerttechnik)

Übersicht über alle Förderprogramme

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