Förderprogramm: Stadt Düsseldorf - Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf, Wärmepumpen (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird der erstmalige Einbau von Wärme-pumpen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Bei Sole/Wasser-Wärmepumpen:
- maximale Bohrtiefe 70 Meter
- die Entnahme der geothermischen Wärme erfolgt über Sonden (Anlagen mit Erdkollektoren sind von der Förderung ausgeschlossen)
- die Genehmigung der Unteren Umweltschutzbehörde zur Sondenbohrung liegt vor
- der spezifische Heizwärmebedarf des Gebäudes Qh beträgt maximal 120 kWh/m²a.
- Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen:
- Der Betrieb erfolgt durch den Bezug von 100 Prozent zertifizierten Ökostrom (zugelassene Zertifikate sind OK-Power-Label, Grüner Stromlabel, TÜV-Nord-Zer-tifikat, TÜV-Süd-Zertifikat) oder über eine Photovoltaik-Anlage mit entsprechender Leistung.
- die Immissionsrichtwerte gemäß Technischer Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) werden eingehalten
- der spezifische Heizwärmebedarf des Gebäudes Qh beträgt maximal 100 kWh/m²a.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen (natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften und Wohnungseigentümer*innen-Gemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) von Gebäuden sowie auch Betreibende von Heizungsanlagen (z.B. Dienstleistungsunternehmen im Energiebereich oder Wärmelieferfirmen/Contracting Gebende), deren Grundstücke bzw. Heizungsanlagen innerhalb des Stadtgebietes von Düsseldorf liegen.
- Eine schriftliche Einverständniserklärung der Gebäudeeigentümer*innen über die Durchführung der beantragten Maßnahme ist vorzulegen, wenn der/die Antragsteller*in nicht gleichzeitig Eigentümer*in des Gebäudes ist.
Beschreibung des Förderprogramms:
Die Förderhöhe beträgt pro Anlage nach der installierten Nennwärmeleistung:
- bis 25 kW 3.000 Euro
- über 25 bis 50 kW 3.500 Euro und
- über 50 kW 4.000 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
Landeshauptstadt Düsseldorf
Umweltamt
40200 Düsseldorf
Kontakt zum Fördergeber:
Landeshauptstadt Düsseldorf Umweltamt
Abteilung Umweltplanung und Klimaschutz
Brinckmannstraße 7
40225 Düsseldorf
Telefon: 0211/89-25955
E-Mail-Adresse: klimafreundlich-wohnen@duesseldorf.de
Internet: www.duesseldorf.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung