Förderprogramm: Stadt Düsseldorf - Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf, Photovoltaik/Batteriespeicher (Zuschuss)
Was wird gefördert?
- Gefördert wird die Neuinstallation von Photovoltaik (PV)-Anlagen mit einer installierten Leistung bis 30 Kilowattpeak (kWp).
- Es werden nur PV-Module gefördert, für die von einer anerkannten Prüfstelle die Einhaltung der Mindestanforderungen nach IEC 61215/EN 61215 bzw. IEC 61646/EN 61646 und SLK II/EN 61730 bestätigt werden.
- Gefördert wird die Neuinstallation von stationären Batteriespeichersystemen in Kombination mit erstmalig errichteten und bestehenden PV-Anlagen, welche nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen wurden.
- Förderfähig sind Speichersysteme auf Basis von Lithium- Ionen- Batterien, welche in Verbindung mit PV- Anlagen installiert werden, deren installierte Leistung ≤ 30 kWp und deren maximale Einspeiseleistung am Netzanschlusspunkt ≤ 50 Prozent der installierten Leistung beträgt.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen (natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften und Wohnungseigentümer*innen-Gemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) von Gebäuden sowie auch Betreibende von Heizungsanlagen (z.B. Dienstleistungsunternehmen im Energiebereich oder Wärmelieferfirmen/Contracting Gebende), deren Grundstücke bzw. Heizungsanlagen innerhalb des Stadtgebietes von Düsseldorf liegen.
- Eine schriftliche Einverständniserklärung der Gebäudeeigentümer*innen über die Durchführung der beantragten Maßnahme ist vorzulegen, wenn der/die Antragsteller*in nicht gleichzeitig Eigentümer*in des Gebäudes ist.
Beschreibung des Förderprogramms:
Die Förderhöhe beträgt:
- für Photovoltaik-Anlagen für Anlagen bis 1 kWp pauschal 500 Euro, für Anlagen größer 1 bis 5 kWp pauschal 1.000 Euro, für Anlagen größer 5 bis 10 kWp pauschal 1.500 Euro und für Anlagen größer 10 bis 30 kWp 7,5 Prozent der anrechenbaren Brutto-Investitionskosten.
- für Speichersysteme 20 Prozent der anrechenbaren Brutto-Investitionskosten für den Einbau eines Batteriespeichersystems (einschließlich Gerätekosten). Für jede bestehende und erstmalig errichtete PV-Anlage ist die Anzahl der förderfähigen Batteriespeichersysteme auf ein Speichersystem begrenzt.
Kontakt zur Antragstelle:
Landeshauptstadt Düsseldorf
Umweltamt
40200 Düsseldorf
Kontakt zum Fördergeber:
Landeshauptstadt Düsseldorf Umweltamt
Abteilung Umweltplanung und Klimaschutz
Brinckmannstraße 7
40225 Düsseldorf
Telefon: 0211/89-25955
E-Mail-Adresse: klimafreundlich-wohnen@duesseldorf.de
Internet: www.duesseldorf.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung