Förderprogramm: Land Brandenburg - Wohneigentum - Modernisierung / Instandsetzung (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird die die Modernisierung und Instandsetzung, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Die Maßnahmen sind nachhaltig, dienen der altergerechten Anpassung und/oder der energetischen Ertüchtigung.
  • Die Wohnungen müssen vor dem 2. Oktober 2009 errichtet worden sein.
  • Die Kosten der Maßnahme sollen mindestens 500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen.
Die Maßnahmen sollen in einer so genannten Gebietskulisse stattfinden. Dazu gehören
  • innerstädtische Sanierungs- oder Entwicklungsgebiete,
  • "Vorranggebiete Wohnen" und "Konsolidierungsgebiete der Wohnraumförderung",
  • Geltungsbereich von Bebauungsplänen, die nach den §§ 13 a oder b BauGB aufgestellt wurden.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden Personen und Haushalte, die ihr selbst genutztes Wohneigentum modernisieren und instand setzen. Eine Mindesteigenleistung von 15 Prozent sowie die Einhaltung von Einkommensgrenzen sind Fördervoraussetzungen.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die ILB fördert den Bau und Erwerb mit einem zinsfreien Darlehen und Zuschüssen. Neben der Grundförderung für jede/n Bauverantwortliche/n können Sie eine Zusatzförderung für

  • für Kinder und Schwerbehinderte
  • die Einhaltung der unteren Einkommensgrenze
  • bei Erreichen des energetischen Neubau-Niveaus gemäß § 15 des Gebäudeenergiegesetzes
  • denkmalpflegerischen Mehraufwand
  • bodenarchäologischen Mehraufwand
erhalten.
  • Das Baudarlehen der Grundförderung beträgt 60.000 Euro. Haushalte mit geringen Einkünften erhalten einen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro.
  • Ein weiterer Zuschuss in Höhe von 30.000 Euro wird für bestimmte energetische Standards gewährt. Auch die zinsfreien Darlehen werden nochmals um 150.000 Euro erhöht.
  • Bei Baudenkmalen und in Denkmalbereichen wird für den denkmalpflegerischen Mehraufwand ein weiteres Baudarlehen in Höhe von 10.000 Euro gewährt.
  • Die Förderung erhöht sich um ein Baudarlehen in Höhe von 5.000 Euro und einen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro für jedes zum Haushalt zählende Kind.
  • Die geförderte Wohnung ist mindestens 20 Jahre selbst zu nutzen.
  • Die Darlehen sind ab dem Zeitpunkt der ersten Auszahlung für die Dauer von 20 Jahren zinsfrei. Die Tilgung beträgt drei Prozent jährlich.
  • Für jedes zum Haushalt gehörende Kind, das innerhalb von 20 Jahren geboren wird, ermäßigt sich die Darlehensschuld sofort um 5.000 Euro.
Kumulierung: Die Kombination der Förderung nach dieser Richtlinie mit der Förderung Dritter ist zulässig. Insbesondere sollen die Möglichkeiten der Förderung zur Energieeinsparung sowie des altersgerechten Umbaus durch die KfW genutzt werden.

Kontakt zur Antragstelle:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Postfach 60 08 07
14408 Potsdam

Kontakt zum Fördergeber:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Telefon: 0331/660-1239
Fax: 0331/660-1122
Internet: www.ilb.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Photovoltaik | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Erneuerbare Energien Hybridheizung

Übersicht über alle Förderprogramme

Energie sparen. Kosten senken. Klima schützen.

Wir zeigen wie: Erhalten Sie die besten Tipps und News jeden Monat neu in Ihren Posteingang!