Förderprogramm: Land Brandenburg - Wohneigentum - Modernisierung / Instandsetzung (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Schaffung selbst genutzten Wohneigentums durch:
- a) Erwerb eines leer stehenden Bestandsgebäudes, eines bereits durch die/den Erwerber*in genutzten Bestandsgebäudes sowie einer Eigentumswohnung aus dem Bestand
- b) Um- und Ausbau sowie Erweiterung bestehender Gebäude,
- c) Neubau oder Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Form von Baulückenschließung und auf innerörtlichen Recyclingflächen sowie
- d) Herrichtung von innerörtlichen Bestandsgebäuden und Neubau in Form von Baulückenschließung und auf innerörtlichen Recyclingflächen zur Beseitigung städtebaulicher Missstände mit dem Ziel der Veräußerung als selbst genutztes Wohneigentum (Anschubfinanzierung)
- e) Ferner wird die Modernisierung und Instandsetzung selbst genutzten Wohneigentums in Verbindung mit der energetischen Sanierung mindestens auf Neubau-Niveau entsprechend den Vorschriften der EnEV gefördert, sofern dabei Baukosten nach DIN 276 (Teil 1 bis 3, Ausgabe Dezember 2008), ausgenommen der Kostengruppen 100, 600 und 760, in Höhe von mindestens 500 Euro/m² Wohnfläche entstehen. Eine Förderung der Modernisierung und Instandsetzung zur nachhaltigen energetischen Sanierung an Gebäuden, die nach dem 01. 02. 2002 neu gebaut worden sind, ist grundsätzlich ausgeschlossen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Gefördert werden natürliche Personen, die Wohnungen in innerstädtischen Quartieren zur Selbstnutzung als Eigentümer*innen oder Erbbauberechtigte erwerben oder bauen.
Beschreibung des Förderprogramms:
Die ILB fördert den Bau und Erwerb mit einem zinsfreien Darlehen und Zuschüssen. Neben der Grundförderung für jede/n Bauverantwortliche/n können Sie eine Zusatzförderung für
- für Kinder und Schwerbehinderte
- die Einhaltung der unteren Einkommensgrenze
- bei Erreichen der Neubauanforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) sowie des Neubaustandards der Energieeinsparverordnung (EnEV)
- denkmalpflegerischen Mehraufwand
- bodenarchäologischen Mehraufwand
- Die geförderte Wohnung ist mindestens 20 Jahre selbst zu nutzen.
- Die Darlehen sind ab dem Zeitpunkt der ersten Auszahlung für die Dauer von 20 Jahren zinsfrei. Die Tilgung beträgt drei Prozent jährlich.
- Mit Zusage fällt das einmalige Entgelt in Höhe von zwei Prozent an. Das laufende Entgelt beträgt jährlich 0,50 Prozent von der jeweiligen Restschuld.
- Für jedes zum Haushalt gehörende Kind, das innerhalb von 20 Jahren geboren wird, ermäßigt sich die Darlehensschuld sofort um 5.000 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
InvestitionsBank des Landes Brandenburg
Steinstraße 104-106
14480 Potsdam
Telefon: 0331/660-1322, -1239
Fax: 0331/660-1122
Internet: www.ilb.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Photovoltaik | BHKW | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Solarthermie für Warmwasser | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Erdgasheizung mit Brennwerttechnik | Erdgas-BHKW | Erdgasheizung mit Niedertemperaturtechnik | Erdgaswärmepumpe | Flüssiggasheizung mit Brennwerttechnik | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Pelletheizung mit Niedertemperaturtechnik | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Pflanzenöl-BHKW | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe