Förderprogramm: Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz - Mini-KWK und Gasbetriebene Wärmepumpe (Zuschuss)
Was wird gefördert?
- Förderfähig ist die Neuerrichtung von KWK-Anlagen wie z.B. Blockheizkraftwerken oder Brennstoffzellen (inklusive der notwendigen Anlagenperipherie) im Leistungsbereich bis einschließlich 50 kWel und gasbetriebener Wärmepumpen bis 100 kWth in Bestands- und Neubauten.
- KWK-Anlagen müssen durch das BAFA zugelassen sein.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Hauseigentümer*innen, kleinere und mittlere Unternehmen und Kommunen, deren Verbrauchstelle im Gas- oder Stromversorgungsgebiet der Stadtwerke Mainz Netze GmbH liegt.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Höhe des Förderbetrages beträgt pauschal je Anlage 5.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer.
- Die Inbetriebnahme der förderfähigen Anlage muss im Regelfall innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung erfolgen. Die Inbetriebnahme ist durch das Installationsunternehmen zu bescheinigen.
- Voraussetzung: Abschluss eines Wartungsvertrages mit dem Hersteller oder einem konzessionierten Installationsunternehmen über mindestens 5 Jahre.
Kontakt zur Antragstelle:
Stadtwerke Mainz Netze GmbH
Rheinallee 41
55118 Mainz
Telefon: 06131/12 78 78
Fax: 06131/12 78 77
E-Mail-Adresse: info@stadtwerke-mainz.de
Internet: www.mainzer-netze.de
Kontakt zum Fördergeber:
Mainzer Stiftung für Klimaschutz
und Energieeffizienz
Rheinallee 41
55118 Mainz
Telefon: 06131/12 60 33
Fax: 06131/12 60 45
E-Mail-Adresse: info@klimaschutz-mainz.de
Internet: www.klimaschutz-mainz.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Erdgaswärmepumpe | Wärmepumpe | BHKW | Erdgas-BHKW | Pflanzenöl-BHKW | Brennstoffzellen-Heizung