Förderprogramm: Nordrhein-Westfalen - progres.nrw – Klimaschutztechnik: Förderung von Passivhaus / 3-Liter-Haus (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Wohngebäude im Passivhaus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen sowie
- Wohngebäude im Drei-Liter-Haus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen, freiberuflich Tätige
- Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen
- Gemeinden, Gemeindeverbände, soweit sie als Träger von Schulen, Kindergärten, wissenschaftlichen, sozialen, kulturellen, religiösen, karitativen oder sportlichen Einrichtungen ohne wirtschaftliche Tätigkeiten auftreten.
Beschreibung des Förderprogramms:
Passivhäuser:
- Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser: maximal 4.700 Euro/Wohneinheit
- Mehrfamilienhaus: maximal 3.400 Euro/Wohneinheit
- Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser: maximal 4.700 Euro/Wohneinheit im Bestandsbau bzw. 3.700 Euro pro Wohneinheit im Neubau
- Mehrfamilienhaus: maximal 3.400 Euro/Wohneinheit im Bestandsbau bzw. 2.700 Euro pro Wohneinheit im Neubau
Kontakt zur Antragstelle:
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW
Postfach 10 25 45
44025 Dortmund
Telefon: 0211/837-1927
E-Mail-Adresse: info@progres.nrw
Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de
Kontakt zum Fördergeber:
Land Nordrhein-Westfalen
vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
Telefon: 0211/837-1927
E-Mail-Adresse: info@progres.nrw
Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung