Glossar

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Energiesparhaus

Energiesparhäuser sind nicht eindeutig definiert. Sie bezeichnen Gebäude, deren Energiebedarf die gesetzlichen Anforderungen an den höchstzulässigen Energiebedarf für Neubauten oder sanierte Altbauten deutlich unterschreitet. Daher gibt es in der Praxis viele Begriffe für diese energieeffizienten Gebäude. Hierzu gehören unter anderem Niedrigenergie-, 3-Liter-, Passiv-, Nullenergie- und Plusenergiehäuser. Des Weiteren gibt es Gebäude, die analog zur Energieeinsparverordnung über Anforderungen an den Primärenergiebedarf definiert sind. Dazu gehören die bislang als KfW 60 und 40 benannten Energiesparhäuser, die gemäß den Förderkriterien der KfW-Förderbank einen Primärenergiebedarf für Beheizung und Warmwasserbereitung von 60 bzw. 40 kWh/m²a nicht überschreiten dürfen.

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