Glossar

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EEG/EEWärmeG

Das EEG und das EEWärmeG sind bzw. waren deutsche Gesetze zur Förderung Erneuerbarer Energien im Strom- und im Wärmebereich.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt, dass Elektrizität aus Wind-, Solar-, Biomasse- und ähnlichen Anlagen bevorzugt in die Stromverteilnetze eingespeist werden und dem Erzeuger zu festen Tarifen vergütet werden muss. Dieser Mechanismus schafft Investitionssicherheit und hat sich als effizientes Mittel der Förderung der Stromerzeugung aus alternativen Energiequellen bewährt. Deshalb wurde das EEG mittlerweile von Dutzenden Ländern weltweit kopiert.
Das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) wurde 2019 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt. Es legt fest, dass bei Neubauten und grundlegenden Sanierungen ein bestimmter Anteil der Wärmeversorgung aus Erneuerbaren Energien (Sonnenkollektoren, Erdwärme, Holzpelletheizungen o. ä.) erfolgen musst. Dazu können spezielle Fördermittel in Anspruch genommen werden. Neben diesem Bundesgesetz gibt es in einzelnen Bundesländern (etwa Baden-Württemberg) weitergehende Regelungen.

Siehe auch:
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