Schimmel in der Wohnung entfernen & vorbeugen

In Zeiten hoher Energiepreise möchten viele Menschen beim Heizen sparen. Doch je kühler die Innentemperatur, desto höher das Risiko für Schimmel. Wie kommt es zu Schimmelbefall in der Wohnung und wie kann man vorbeugen? Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie Schimmel in Ihrem Zuhause vermeiden oder entfernen können – und was Sie bei Schimmelbefall in der Mietwohnung tun können.

HeizCheck: Heizenergieverbrauch prüfen

Heizkosten zu hoch? Prüfen Sie Ihren Verbrauch und vergleichen Sie ihn mit dem ähnlicher Haushalte. Nötig ist dazu Ihre Heizkostenabrechnung:

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • Feuchtigkeit, hohe Temperaturen und Nährstoffe begünstigen Schimmelbefall
  • pro Tag bis zu 12 Liter Feuchtigkeit in einer Wohnung
  • bester Schutz gegen Schimmel: regelmäßiges Lüften & alkalische Wandanstriche
  • Schimmel: nicht nur entfernen, sondern auch Ursache beseitigen
  • wichtig für Mietminderung: Dokumentation bei Schimmel in Mietwohnung

Er kommt meist unerwartet und verursacht in der Regel einen kleinen Schock bei den Bewohner*innen. Die Rede ist von Schimmel in den eigenen vier Wänden. Bei seinem Anblick bekommen viele Menschen Angst – vor möglichen gesundheitlichen, aber auch baulichen Schäden. Wie aber entsteht Schimmel und was kann man dagegen tun?

Wie entsteht Schimmel?

Schimmelbeseitigung(c) GaToR-GFX/Fotolia.com

Schimmelpilze sind ein Bestandteil unseres Lebens und nicht per se gefährlich. Wir Menschen sind umgeben von den Sporen, deren Konzentration stark von der Umgebung abhängt. Wer im Wald spazieren geht, atmet meist mehr Schimmelsporen ein als jemand, der in der Innenstadt auf Shopping-Tour ist. Wenn Schimmelsporen einen geeigneten Nährboden finden, entsteht schnell ein sichtbarer, meist dunkler Schimmelpilz. Dieser wächst unter günstigen Bedingungen rasant und kann unterschiedliche Farben und Formen annehmen.

Ursachen für Schimmel in der Wohnung

Schimmel breitet sich gern dort aus, wo keine Luft zirkuliert: hinter Schränken und Verkleidungen, hinter Vorhängen und unter Fußbodenbelägen. Ebenfalls gefährdet sind sogenannte Wärmebrücken. Das sind Bauteile des Gebäudes, durch welche die Wärme schneller nach außen transportiert wird als durch andere Bauteile. Anfällig sind beispielsweise Fensterlaibungen, Balkone, Loggias oder Rollladenkästen.

Aber auch falsches oder zu sparsames Heizen begünstigt das Schimmelwachstum. Denn dadurch kühlen die Außenwände aus und die Luftfeuchtigkeit setzt sich genau an diesen Stellen ab. Ein weiterer Faktor: Früher erfolgte der Luftaustausch durch undichte Stellen in der Gebäudehülle oder durch die Fugen der Fenster. Dabei verpuffte jedoch viel Energie. Mit dem Einbau dichter Fenster können diese Energieverluste deutlich gemindert werden. Dies führt bei unverändertem Lüftungsverhalten allerdings zu einer Erhöhung der relativen Luftfeuchte. Das erhöht die Gefahr für Schimmelbildung.

Auch Bauschäden wie kaputte Rohre, undichte Dächer oder mangelhafte Dämmung können feuchte Wände und damit Schimmel verursachen. Hier hilft nur eine fachgerechte Sanierung. Energieberater*innen können an dieser Stelle helfen. Unser Branchenbuch Rat und Tat findet die passende Fachkraft in Ihrer Nähe.

Schimmelpilze sind anpassungsfähig

Schimmelpilze sind sehr genügsam. Diese drei Faktoren begünstigen die Schimmelbildung:

  • Feuchtigkeit
    In der Wüste schimmelt es nicht. Schimmel entsteht dort, wo es feucht ist. Besonders gern breitet er sich aus, wo sich feuchte Luft an kalten Oberflächen niederschlägt. Dabei muss sich nicht einmal Kondenswasser bilden. Es genügt, wenn die relative Luftfeuchtigkeit auf der Oberfläche mehr als 80 Prozent beträgt und im Raum 65 Prozent überschreitet.
  • Temperatur
    Am wohlsten fühlen sich Schimmelpilze bei Temperaturen zwischen 15 und 30 Grad. Deswegen finden sie in unseren Häusern perfekte Bedingungen.
  • Nährstoffangebot
    Schimmelpilze nutzen eine Vielzahl von Materialien als Nahrungsquelle. Schimmel entsteht auf Beton, Zement, Holz, Gipskarton, Tapete, Farbe und Kunststoff. Schimmelbildung ist sogar auf Materialien möglich, die selbst keine Nährstoffe abgeben – etwa wenn sich Partikel und Staub aus der Luft auf Glas absetzen.

Schimmel: Gefahr für Gesundheit und Mauerwerk

Wie eingangs erwähnt, sind Schimmelsporen nicht per se gefährlich für die Gesundheit. Entscheidend ist die Konzentration an Schimmelpilzen und die gesundheitliche Verfassung der betroffenen Menschen. Laut Deutschem Allergie- und Asthmabund leiden etwa sechs Prozent der Deutschen an Schimmelpilzallergien.

Eingeatmete Pilzsporen sorgen für allergische Reaktionen und Reizungen. Wer regelmäßig unter Schnupfen, Bronchitis, geröteten Augenschleimhäuten, Müdigkeit oder Kopfschmerzen leidet, sollte die Wohnung auch auf Schimmelbefall untersuchen. Vor allem Kinder und Allergiker*innen entwickeln häufig sporenbedingtes Asthma.

Weiterführende Informationen über die gesundheitlichen Auswirkungen von Schimmel und was Sie gegen Schimmelbefall unternehmen können, erhalten Sie im Leitfaden zum Schimmelbefall in Gebäuden vom Umweltbundesamt.

Zerstören Schimmelpilze das Mauerwerk?

Neben den oben genannten Gründen entsteht Schimmel häufig bei einem Bauschaden. Denn dringt erst einmal Feuchtigkeit in das Mauerwerk, lässt es sich nicht so schnell trockenlegen. Dennoch kann die Behauptung, dass Schimmelpilze das Mauerwerk zerstören, nicht bestätigt werden. Was stimmt, ist, dass es holzzerstörende Pilze gibt. Diese zersetzen in der Tat organische Inhaltsstoffe und zerstören dadurch das Holz. Davon betroffen sind zum Beispiel tragende Balken oder Dachstuhl. Normale Schimmelpilze bewachsen Bauteile aber nur oberflächig und stellen keine wirkliche Gefahr für das Mauerwerk dar.

Gegen beschlagene Fenster und Kondenswasser helfen Heizen und Lüften immer noch am besten.(c) Anne Weißbach

Schimmel entfernen

Haben Sie Schimmel in der Wohnung entdeckt, sollten Sie erst einmal Ruhe bewahren. Zuerst gilt es, den Auslöser für das Auftreten der Schimmelpilze zu identifizieren und zu beheben. Die Ursachen reichen von falschem Lüft- und Heizverhalten, über schlechte Dämmung und feuchtes Mauerwerk bis hin zu Konstruktionsfehlern beim Bau oder Wasserrohrbrüchen. In Mietwohnungen ist die Ursachensuche Aufgabe der Vermietenden. Sie müssen auch die Kosten übernehmen.

Das Umweltbundesamt empfiehlt, oberflächige Schimmelflecken mit einer Größe von bis zu einem halben Quadratmeter grundsätzlich selbst zu bekämpfen. Denn die sichtbaren Teile des Schimmels produzieren Sporen, die sich über die Luft verbreiten und eingeatmet werden. Um dies kurzfristig zu unterbinden, sollten die befallenen Stellen mehrmals mit Schimmelkillern wie Brennspiritus oder 70 bis 80 %-igem Ethylalkohol abgetupft werden. Tragen Sie bei den Arbeiten unbedingt Kunststoffhandschuhe und einen Mundschutz. Diese Utensilien gibt es in jedem Baumarkt.

Essiglösung hilft nicht gegen Schimmel

Auf den Einsatz aggressiver chemischer Mittel sollten die Bewohner*innen verzichten. Viele dieser „Chemiekeulen“ sind laut Stiftung Warentest gesundheitsschädlich. Auch die häufig empfohlene Essiglösung ist laut Umweltbundesamt nicht empfehlenswert für das Bekämpfen von Schimmel. Sie verliert ihre Wirkung, wenn sie mit alkalischen Stoffen wie Kalk, der in vielen Innenputzen steckt, in Berührung kommt. Außerdem enthält Essig organische Nährstoffe, die das Pilzwachstum sogar begünstigen können.

Befallene Tapeten, Gipskartonplatten oder Holzteile müssen entsorgt werden. Zusätzlich sollten Vorhänge oder abnehmbare Möbelbezüge nach der Schimmelbeseitigung gereinigt werden.

Netzwerk Schimmelpilzberatung, Verbraucherzentralen und Co. helfen

Der Deutsche Mieterbund (DMB) rät allerdings aus mietrechtlichen Gründen davon ab, den Schimmel auf eigene Faust zu bekämpfen. Wenn Mieter*innen das Schimmelproblem selbst angehen, ohne die eigentliche Schadensursache zu kennen, riskieren sie, dass der Schimmel wiederkommt und sich die Feuchtigkeitsschäden verschlimmern. Dann sind sie sogar zum Schadensersatz verpflichtet.

Schwerer und großflächiger Schimmelbefall ist in jedem Fall eine Aufgabe für Fachkräfte. Eine solche Fachkraft verfügt über eine entsprechende Ausrüstung und kennt sich mit den Problemen und Gefahren der Schimmelbeseitigung aus. Außerdem verfügen Fachfirmen zum Beispiel über eine Spezialausrüstung zum Abfräsen von Putzschichten, Spezialsauger und Luftschleusen. Geeignete Fachbetriebe finden Sie über die Gesundheitsämter und Verbraucherzentralen. Außerdem über Schimmelnetzwerke sowie über die Datenbanken der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern.

Was kostet Schimmel entfernen?

Welche Kosten auf Sie zukommen, lässt sich nicht pauschal angeben. Schließlich spielen mehrere Faktoren wie der Arbeitsaufwand, der Fachbetrieb und auch die Region eine Rolle. Im Folgenden finden Sie einen groben Überblick über die Kosten beim Schimmelentfernen. Alle Angaben dienen nur als Richtwerte und können in der Praxis hiervon abweichen.

Kostenbeispiel Schimmelentfernung

MaßnahmeKosten
Begutachtung und mündliche Beratungca. 100–150 €
Einfaches Gutachten und schriftliche Zusammenfassungca. 200–250 €
Umfassendes Gutachten mit Fotosca. 800–1.000 €
5m² Tapete entfernen und entsorgenca. 150–200 €
4m² Putz entfernen und entsorgenca. 160–400 €
4m² Fungizid auftragenca. 40–60 €
Kontrollmessungca. 100 €
Gesamtkosten mit einfachem Gutachtenca. 750–1.160 €
Gesamtkosten mit umfassendem Gutachtenca. 1.550–2.160 €     

Quelle: my-hammer.de

Schimmel in der Wohnung vorbeugen

Die beste Methode gegen Schimmelbefall ist immer noch Vorbeugung. Bei niedriger Luftfeuchtigkeit und angemessener Raumtemperatur haben Schimmelpilze so gut wie keine Chance. Deshalb sollten Sie regelmäßig stoßlüften und in den Wintermonaten bewusst heizen. Nutzen Sie unsere Tipps zum richtigen Lüften. Als Faustregel gilt: Stoßlüften Sie zwei- bis viermal täglich für jeweils fünf bis zehn Minuten – je nachdem, wie viel Sie sich in den Räumen aufhalten oder was Sie dort tun.

Vor allem beim Duschen, Kochen und Wäschetrocknen entsteht viel Feuchtigkeit. Bei einem 4-Personen-Haushalt sind es pro Tag etwa zwölf Liter Wasser durch Duschen, Kochen, Wäschetrocknen und die normale Atemluft. Kann die Feuchtigkeit aus der Luft nicht entweichen, lagert sie sich an der kältesten Stelle im Zimmer als Tauwasser ab. Die Schimmelbildung ist vorprogrammiert.

Infografik: Feuchtigkeitsquellen und ihre Wasserdampfabgabe

In der Vorsorge gegen Schimmel kann außerdem eine alkalische Wandfarbe helfen. Schimmelsporen fühlen sich auf einem Untergrund mit einem pH-Wert zwischen 3 und 9 am wohlsten. Eine kalkhaltige Wandfarbe oder Kalkputz weist einen stark alkalischen pH-Wert von mitunter über 12 auf, auf dem so gut wie keine Art des Schimmelpilzes gedeiht. Ein weiterer Vorteil kalkhaltiger Wandfarben: Der Kalk saugt Feuchtigkeit auf und wirkt so gegen zu hohe und Schimmel fördernde Luftfeuchtigkeit. Außerdem ist die Farbe „diffusionsoffen“, das heißt, dass Feuchtigkeit aus der Wand durch die Farbe nach außen dringen kann, statt sich hinter Tapete oder dichten Farbschichten zu stauen.

Wer in einem Passivhaus lebt, braucht eine (mechanische) Lüftungsanlage. Das sind Anlagen, die einen ausreichenden Luftaustausch gewährleisten, ohne dass während der Heizperiode dabei vermehrt Heizenergie verloren geht. Am besten: eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.

Für die Raumtemperatur gilt: In allen Räumen sollte die Temperatur so gewählt werden, dass die Luftfeuchtigkeit an den Bauteilen (Decke, Wände usw.) nicht über 80 Prozent steigt. Dafür reicht zumeist eine Temperatur von 16 Grad, die auch bei Abwesenheit nicht unterschritten werden sollte. Übertriebenes Heizenenergiesparen ist nicht sinnvoll. Denn feuchte Wände haben einen geringeren Wärmedurchlasswiderstand und kühlen somit mehr aus als trockene Wände.

Mietminderung bei Schimmel

Sind Schäden am Haus (zum Beispiel undichte Stellen in Mauerwerk und Dach) oder Baumängel (zum Beispiel schlechte Wärmedämmung) für den Schimmel verantwortlich, können Sie die Miete kürzen. Beide Bereiche liegen im Verantwortungsbereich der/des Vermietenden. Eine Mietminderung ist auch möglich, wenn das Badezimmer kein Fenster hat und von dem/der Vermieter*in nicht mit einer funktionierenden Zwangsentlüftung ausgerüstet wird – und es dadurch zur Schimmelbildung kommt.

Ist allerdings falsches Heiz- und Lüftungsverhalten die Ursache, ist eine Mietminderung nicht möglich, da der/die Mieter*in den Mangel selbst verursacht hat. Mietende sind verpflichtet, ausreichend zu lüften. Vorübergehendes Kippen der Fenster genügt nicht, da die Luft so nicht ausreichend ausgetauscht wird. Allerdings müssen Sie als Mieter*in nicht mehr lüften als zumutbar ist. Verweigern Mieter*innen trotz Hinweis des/der Vermietenden ein normales Lüftungsverhalten und entstehen dadurch massive Schimmelschäden, dann kann der/die Vermietende nach Abmahnung fristlos kündigen.

Beweislast liegt bei Vermietenden

Grundsätzlich gilt: Die Vermieter*innen tragen die volle Beweislast dafür, dass die Feuchtigkeit nicht aus dem Verantwortungsbereich stammt. Sie müssen konkret beweisen, dass kein Baumangel oder der Zustand von Fenstern, Türen oder Heizung für den Schimmel verantwortlich sind. Lässt sich nicht mit Sicherheit feststellen, ob die Schäden auf Baumängel oder auf das Verhalten der Mietenden zurückzuführen sind, dann ist der/die Vermieter*in den Beweis schuldig geblieben. Die Folge: Eine Mietminderung wegen Schimmels ist gerechtfertigt. Mieter*innen können eine Schadensbeseitigung und Sanierung von Ihrem/Ihrer Vermieter*in einfordern.

Tipps für Mieter*innen bei Schimmelbefall

In der Praxis liegt oft eine Kombination aus Schäden am Haus und falschen Heiz- und Lüftungsverhalten vor. Das führt regelmäßig zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Mietenden und Vermietenden. Kommt es zu einem Rechtsstreit, gehen Mietende mit diesen Tipps des Deutschen Mieterbundes gut gerüstet in die Auseinandersetzung:

  • Zeigen Sie Schäden sofort schriftlich dem/der Vermieter*in an.
  • Lassen Sie die Schäden von Zeugen, zum Beispiel Nachbar*innen, besichtigen.
  • Halten Sie den Wohnungszustand schriftlich in einem Protokoll fest.
  • Machen Sie Fotos von den Schäden.
  • Messen Sie die Temperatur der einzelnen Räume und notieren Sie diese.
  • Informieren Sie sich bei Nachbar*innen oder Vormieter*innen, ob es in Ihrer Wohnung früher schon Feuchtigkeitsschäden gab.

Für den Fall eines Rechtsstreits mit dem/der Vermietenden kann ein Energiesparkonto eine wertvolle Argumentationshilfe sein. Mit dem kostenlosen Online-Haushaltsbuch können Mietende dokumentieren, dass sie ausreichend geheizt haben.

Autorin: Laura Wagener

weiter

Mehr Orientierung im Sanierungs-Dschungel

Wann lohnt sich eine Sanierung? Unser kostenloses Sanierungshilfe-PDF unterstützt Sie bei der Entscheidung und gibt praktische Tipps

Jetzt kostenlos erhalten

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unseren Newsletter.