Gassperre verhindern & vermeiden: Das ist zu tun

Eine hohe Nachzahlung erhalten oder eine Zeitlang die Gasrechnung nicht bezahlt, weil der Job gekündigt wurde – und schon liegt die Ankündigung einer Gassperre im Briefkasten. Wir erklären, was Sie jetzt tun können, welche Rechte Sie haben und wie Sie eine Gassperre wieder aufheben.

HeizCheck: Heizkosten prüfen und Gassperre verhindern

Droht eine Gassperre wegen zu hoher Heizkosten? Prüfen Sie Ihren Energieverbrauch und erfahren Sie, ob Sie zu viel fürs Heizen zahlen.

Die wichtigsten Fakten im Überblick:

  • bei Gassperre rechtzeitig mit Energieversorger in Kontakt treten
  • Gassperre muss 4 Wochen vorher angekündigt und 3 Tage vorher terminiert sein
  • Beratungsangebote helfen beim Lösen der Situation
  • Gassperre vermeiden: Viele Möglichkeiten helfen beim Senken der Energiekosten

Ein besonders kalter Winter, steigende Energiepreise oder auch finanzielle Engpässe – schon droht eine satte Nachzahlung bei der Heizkostenabrechnung. Aber auch die monatlichen Abschlagszahlungen können Haushalte vor Schwierigkeiten stellen. Können die Energiekosten für die Heizung (gegebenenfalls + Warmwasser + Gasherd) nicht bezahlt werden, droht eine Gassperre. Aber keine Sorge – es gibt Möglichkeiten, eine Sperrung der Gasversorgung wieder aufzuheben oder eine drohende Sperre abzuwenden. Wir zeigen Ihnen, was Sie tun können!

Gas-Heizungen in Deutschland

Rund die Hälfte der deutschen Haushalte heizt mit Gas – häufig in Form einer Zentralheizung, teilweise auch mit einer Gasetagenheizung. In vielen Haushalten wird zudem mit Gas gekocht.

(c) co2online

Wer ist von einer Gassperre betroffen?

Eine Gassperre wird in Deutschland jährlich rund ein bis zwei Millionen Mal angekündigt und rund 40.000 Mal durchgeführt. Davon betroffen sind Verbraucher*innen, die einen eigenen Versorgungsvertrag mit einem Gasanbieter haben – also Haushalte mit einer Gasetagenheizung oder Mieter*innen beziehungsweise Eigentümer*innen eines Einfamilienhauses mit Gas-Zentralheizung.

Im Fall einer Gassperre beauftragt der Energieversorger den Netzbetreiber, den Gasanschluss des betreffenden Haushalts zu sperren. Heizung und eventuell auch Wasser und/oder Herd bleiben kalt. Das sorgt nicht nur für erhebliche Einschränkungen, sondern auch für viel Aufwand.

Was sind die Gründe für eine Gassperre?

Der Auslöser für eine Stromsperre oder Gassperre sind in der Regel ausbleibende Zahlungen. Die Gründe dafür sind sehr unterschiedlich und können jeden treffen: eine niedrige Rente, ein geringes Einkommen, aber auch Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Dann führen steigende Gaspreise oder ein sehr kalter Winter schnell zu Zahlungsschwierigkeiten.

Nicht immer liegen Energieschulden an der finanziellen Situation der Bewohner*innen. Auch ein schlechter energetischer Gebäudezustand oder ein ineffizientes Heizverhalten sorgen für eine zu hohe Heizkostenabrechnung. Bei Heizungsanlage oder Sanierungsstand des Hauses haben vor allem Mieter*innen kaum Handlungsspielraum. Welche Möglichkeiten zum Energiesparen Sie trotzdem haben, erklären wir Ihnen weiter unten.

Wann darf das Gas abgestellt werden?

Das Wichtigste vorweg: Ihr Gas kann nicht grundlos oder ohne Ankündigung abgestellt werden. Die Voraussetzungen dafür sind in der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) geregelt. Damit eine Gassperre rechtmäßig ist, müssen zuerst einmal einige Voraussetzungen erfüllt sein. In der Regel gilt:

  • Es liegt ein Zahlungsrückstand von mindestens 100 Euro vor. Die Zahl ist in der GasGVV nicht genau definiert, theoretisch kann schon bei einem geringeren Betrag eine Gassperre drohen. Meist orientiert sich der Versorger aber an den Vorgaben für Stromsperren – hier sind 100 Euro festgelegt. Grundsätzlich gilt, dass die Schulden verhältnismäßig sein müssen.
  • Es besteht keine Aussicht auf zeitnahe Zahlung, also dass der/die Schuldner*in die Schulden absehbar begleichen wird.

Das Gas abzustellen ist demnach immer nur letztes Mittel, wenn eine anderweitige Lösung nicht möglich ist. Außerdem müssen gewisse Bestimmungen eingehalten werden:

  • Die Gassperre muss mindestens 4 Wochen vorher schriftlich angekündigt werden.
  • 3 Tage vor der Sperrung muss der Versorger den genauen Zeitpunkt des Abstellens mitteilen.

Die GasGVV wird derzeit aktualisiert und die Voraussetzungen für eine Gassperre im Sinne der Verbraucher*innen verschärft. So muss der Energieversorger zukünftig

  • den genauen Termin der Sperrung bereits acht Tage im Voraus ankündigen,
  • über Möglichkeiten zum Vermeiden der Unterbrechung informieren, zum Beispiel durch Hinweise zu örtlichen Verbraucher- und Schuldnerberatungen,
  • eine zinsfreie Ratenzahlung ermöglichen, bevor das Gas abgestellt wird.

Wann darf das Gas nicht abgestellt werden?

Außerdem gibt es einige Ausnahmen und Härtefälle. Der Energieversorger hat nicht in jedem Fall das Recht, den Gasanschluss zu sperren. Es darf keine Gassperre durchgeführt werden, wenn …

  • der/die Schuldner*in glaubhaft versichert, dass der Betrag zeitnah gezahlt wird,
  • die Sperre eine besondere Härte für den Haushalt darstellen würde, etwa wenn dort Kleinkinder, Schwangere oder Kranke wohnen,
  • zuvor bereits Einspruch gegen die Rechnung eingelegt wurde,
  • die Existenzgrundlage gefährdet ist, z. B. bei einer Homeoffice-Tätigkeit oder
  • die Gefahr besteht, dass Leitungen zufrieren.

Gassperre: Was kann ich dagegen tun?

Gaszähler(c) co2online

Liegt ein Grund für eine Sperrung vor, muss Sie den Energieversorger rechtzeitig darüber informieren – und zwar vier Wochen im Voraus und noch einmal drei Tage vor der Sperrung. Sie sollten daher Mahnungen nicht ignorieren. Das hat auch einen praktischen Nutzen: Oft können Sie zu diesem Zeitpunkt noch mit einfachen Mitteln die Gassperre abwenden. Grundsätzlich müssen Energieversorger nämlich prüfen, ob die Forderungen nicht mit milderen Mitteln als einer Gassperre einzuholen sind.

Aber selbst wenn das Gas schon abgestellt ist, haben Sie in den meisten Fällen noch Handlungsspielraum. Das sind die wichtigsten Schritte bei einer Gassperre:

1. Energieversorger kontaktieren

Egal ob die Sperrung nur angekündigt oder schon durchgeführt wurde: Kontaktieren Sie in jedem Fall schnellstmöglich Ihren Energieversorger. Erklären Sie ihm die Situation und fragen Sie nach Möglichkeiten. Oft findet sich in einem persönlichen Gespräch eine gemeinsame Lösung – und je früher das passiert, desto besser sind die Chancen, eine Sperrung zu vermeiden oder den Gasanschluss wieder entsperren zu lassen.

2. Finanzierungsmöglichkeiten finden

Zum Begleichen der Schulden bieten sich verschiedene Modelle an. Welches genau infrage kommt, hängt von der persönlichen Situation und dem Entgegenkommen des Energieversorgers ab. Möglich wären zum Beispiel:

  • Ratenzahlung oder Teilzahlungen
  • höhere monatliche Abschläge, um Rückstände zu reduzieren
  • Stundung der Schulden – z. B. bei finanziellen Einschränkungen durch Kurzarbeit oder Krankheit

Gassperre und Hartz IV

Tipp: Für Empfänger*innen von Sozialleistungen oder bei geringem Einkommen gibt es finanzielle Soforthilfen vom Jobcenter oder Sozialamt. Diese werden in Form eines Darlehens gewährt und können meist formlos beantragt werden. Außerdem können Sie Abschlagszahlungen auch direkt vom Leistungsträger überweisen lassen. So vermeiden Sie, dass Sie in Verzug geraten.

3. Kostenlose Beratung nutzen

Eine gute Hilfe bei einer drohenden oder schon erfolgten Gassperre sind kostenlose Beratungsangebote wie etwa durch die Verbraucherzentrale oder Schuldnerberatungen. Hier können Sie prüfen lassen, ob die Gassperre berechtigt ist, und bekommen Unterstützung bei allen weiteren Schritten. Außerdem erhalten Sie Tipps, wie Sie aus der Schuldensituation herauskommen. Auch Jobcenter oder Sozialamt bieten oft kostenlose Beratungen für Energieschuldner*innen an.

Und wenn das alles nicht hilft?

Wenn alle Bemühungen nicht fruchten und der Konflikt rund um die Energiesperre nicht gelöst werden kann, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie e. V. wenden. Diese wird von der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. sowie den Verbänden der Energiewirtschaft getragen. Sie unterstützt unabhängig, neutral und kostenlos bei Streitigkeiten zwischen Verbraucher*innen und Energieversorgern.

Wann endet die Gassperre?

Wie lange das Freischalten einer Gassperre dauert, ist unterschiedlich. Grundsätzlich gilt: Liegen die Gründe für die Sperre nicht mehr vor, muss der Netzbetreiber die Gassperre aufheben – und zwar unverzüglich, also so schnell wie möglich. In der Regel wird der Netzbetreiber den Gaszähler kurzfristig wieder freischalten. Dafür fallen allerdings Kosten an.

Kann ich bei Gassperre den Anbieter wechseln?

Es steht Ihnen natürlich frei, den Gasanbieter zu wechseln. Allerdings ändert das nichts an einer bereits erfolgten oder beauftragten Gassperre. Denn für diese ist der Netzbetreiber zuständig und nicht der Energieversorger. Auch das Anmelden auf einen anderen Namen hilft hier also nicht.

Besteht die Gassperre bereits, wird es zudem schwerer, einen neuen Anbieter zu finden. Sorgen Sie also zunächst dafür, dass die Voraussetzungen für die Gassperre aus dem Weg geräumt sind und kümmern Sie sich dann um einen günstigeren Tarif.

Gassperre: Kann ich den Zutritt verweigern oder eine einstweilige Verfügung erwirken?

Falls der Gaszähler nicht von außen zugänglich ist, steht es Ihnen frei, ein Hausverbot zu erteilen. Das können Sie zum Beispiel damit begründen, dass Sie die Zahlung bald begleichen werden. Allerdings wird in einem solchen Fall häufig in einem gerichtlichen Eilverfahren ein Gerichtsvollzieher bestellt – was im schlimmsten Fall für weitere Kosten sorgt.

Auch eine einstweilige Verfügung wäre denkbar. Damit erzwingen Sie sozusagen, dass das Gas weiter geliefert wird. Sie sollten jedoch bedenken, dass auch das meist mit weiteren Kosten für die Verbraucher*innen verbunden ist. Das beste und günstigste Vorgehen ist also immer, eine Gassperre von vornherein zu vermeiden.

Kann ich die Gassperre selbst entfernen?

Davon ist dringend abzuraten. Für das Abstellen der Gasversorgung ist immer der Netzbetreiber zuständig. Selbst wenn Sie Zutritt zum Gaszähler haben, sollten Sie die Gassperre nicht selbst entfernen oder aufheben. Im schlimmsten Fall droht eine Strafanzeige.

Was kostet das Entsperren des Gasanschlusses?

Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Kosten für eine Energiesperre auf den/die Schuldner*in umzulegen. Das betrifft sowohl die Sperr- als auch die Entsperrkosten. Er kann sogar verlangen, die Kosten zu begleichen, bevor der Anschluss wieder freigegeben wird.

Grundsätzlich müssen die Kosten für die Gassperre wirtschaftlich sein. Die Höhe liegt bei durchschnittlich etwa 50 Euro – jeweils für Sperrung und Entsperrung. Mitunter werden aber auch Beträge von bis zu 150 Euro verlangt. Hier sollten Sie vorsichtig sein: Bei höheren Beträgen als 50 Euro sollten Sie sich die Berechnungsgrundlage zeigen lassen und gegebenenfalls widersprechen.

Gassperre vermeiden – die besten Tipps

Der Großteil der Energiesperrungen wird nach kurzer Zeit wieder beendet – im besten Fall kommt es aber gar nicht erst dazu! Denn eine Energiesperre zu verhindern ist immer einfacher, als sie wieder aufzuheben.

Finanzen im Blick behalten

Damit es nicht zu einer Energiesperre kommt, sollten Sie immer wissen, wofür Sie wie viel Geld ausgeben. Da ein warmes Zuhause zu den menschlichen Grundbedürfnissen gehört, sollten Sie wichtige Zahlungen immer zuerst tätigen. Dazu zählen die Miete sowie die Kosten für Strom und Gas.

Tipp 1: Abschlagszahlungen anpassen

Achten Sie außerdem auf passende monatliche Abschläge. Die sollten immer individuell zu Ihrem Verbrauch sein. Ist der Abschlag zu hoch, fehlt das Geld möglicherweise an anderer Stelle. Ist er zu niedrig, müssen Sie am Ende des Jahres mit einer hohen Nachzahlung rechnen. Mit dem Heizkosten-Rechner können Sie prüfen, ob Ihre Heizkosten zu hoch sind.

Anhand Ihrer letzten Heizkostenabrechnung können Sie ausrechnen, wie viel Sie durchschnittlich im Monat fürs Heizen zahlen müssen. Weichen die Werte stark ab, sollten Sie Ihren Energieversorger kontaktieren und die Abschlagszahlungen anpassen. Meist reicht dafür ein Anruf.

Extra-Tipp: Planen Sie immer ein paar Euro mehr ein – das verschafft Ihnen einen Puffer, falls Sie doch mehr verbrauchen als angenommen.

Tipp 2: Gasanbieter wechseln

Manchmal lohnt sich ein Wechsel des Anbieters. In einer durchschnittlichen Wohnung sparen Sie damit im Schnitt 300 Euro im Jahr, in einem Einfamilienhaus sogar bis zu 500 Euro. Alle Infos zum Wechsel des Gas-Anbieters .

Energie sparen: Tipps, die nichts kosten

Ein schlechter energetischer Zustand des Gebäudes führt oft zu einem hohen Heizenergieverbrauch und erhöhten Kosten, etwa bei einer fehlenden Dämmung. Ebenso sorgt veraltete Technik – eine ineffiziente Heizung, alte Durchlauferhitzer oder Thermostate – dafür, dass zu viel Energie verbraucht wird.

Für weniger Kosten muss aber nicht gleich das ganze Gebäude saniert werden. Denn das würde Eigentümer*innen zusätzlich finanziell belasten. Mieter*innen haben dagegen keine Möglichkeiten, etwas am Haus zu verändern. Trotzdem können sie einiges tun, um ihre Heizkosten zu senken:

Tipp 3: Kleine Energiesparmaßnahmen mit großer Wirkung

In einer Mietwohnung können Sie zwischen 75 und 85 Euro im Jahr sparen, wenn Sie

Im Einfamilienhaus bringen Ihnen diese Maßnahmen sogar bis zu 155  Euro Ersparnis.

Tipp 4: Energieverbrauch checken

Wer die eigenen Verbräuche kennt, sieht besser, wo es Möglichkeiten zum Sparen gibt, und kann schneller auf Veränderungen reagieren. So behalten Sie den Überblick:

  • Lernen Sie Ihre Heizkostenabrechnung kennen und verstehen – so geht’s!
  • Schauen Sie sich Ihren Verbrauch an: Mit dem HeizCheck erfahren Sie, wie viel Energie Sie im Vergleich mit anderen Haushalten verbrauchen.
  • Lesen Sie Ihre Zählerstände regelmäßig ab – so behalten Sie den Überblick über Ihre Verbräuche. Dabei hilft Ihnen das kostenlose Energiesparkonto.

Was bedeutet Energiearmut?

Von Energiearmut ist die Rede, wenn die Kosten für Strom oder Heizen nicht mehr gezahlt werden können oder Haushalte dadurch in Armut geraten. Das betrifft die monatlichen Abschlagszahlungen, aber auch Nachforderungen aus der Heizkostenabrechnung. Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Abrechnung zu hoch ist.

Was sind die Folgen von Energiearmut?

Die direkten Folgen von Energiearmut sind meist Gas- oder Stromsperren – und die können allerdings weitere negative Auswirkungen nach sich ziehen. Mal davon abgesehen, dass es ohne Wärme oder Strom zu Hause sehr ungemütlich wird, kann sich etwa durch eine längere Gassperre Schimmel in der Wohnung bilden. Der sorgt zum einen für zusätzliche Kosten, wenn die Schäden beseitigt werden muss. Zum anderen kann er der Gesundheit der Bewohner*innen schaden. Es ist also wichtig, bei einer Gassperre schnell zu handeln.

Autorin: Mirka Jedamzik

Weitere Autor*innen: Karin Adolph, Julia Keesen

Ansprechpartnerin für Newsletter und Klimaschutz an Schulen

Zum Autor*innen-Profil

weiter

Mehr Orientierung im Sanierungs-Dschungel

Wann lohnt sich eine Sanierung? Unser kostenloses Sanierungshilfe-PDF unterstützt Sie bei der Entscheidung und gibt praktische Tipps

Jetzt kostenlos erhalten

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unseren Newsletter.