Förderprogramm: Stadt Kiel - Klimaschutzfonds (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen oder Leistungen, die in besonderem Maße zur Reduktion der Emissionen klimawirksamer atmosphärischer Spurengase, insbesondere Kohlendioxid, und zur Einsparung von Primärenergie beitragen. Förderfähige Maßnahmen:
- Einführung und Nutzung regenerativer Energien
- Einführung und Nutzung innovativer Technologien zur rationellen Energienutzung
- Einsparung von Energie (Pilotprojekte)
- Erneuerung auf regenerative Heiz-Anlagen
- bestimmte Flüssiggasanlagen von Primagas.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Institution und Unternehmen, Verbände und Vereine, Gruppen, insbesondere Schülergruppen und Einzelpersonen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss beträgt bis zu 100 Prozent der zuschussfähigen Aufwendungen (Bemessungsgrundlage sind die Geräte- und Materialkosten).
- Es stehen insgesamt circa 30.000 Euro pro Jahr zur Verfügung.
- Eine Kumulierung (Kombination) mit anderen Zuschuss-/Förderprogrammen bis zur vollständigen Kostendeckung ist zulässig, sofern in diesen kein Kumulierungsverbot festgesetzt ist.
- Bei einer möglichen Kumulierung der Programme darf die Fördersumme nicht die tatsächlich entstandenen Kosten übersteigen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 108
24103 Kiel
E-Mail-Adresse: Jens-Peter.Koopmann@kiel.de
Internet: www.kiel.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Erneuerbare Energien Hybridheizung | Gas-Hybridheizung mit erneuerbaren Energien | Heizungsmodernisierung