Energieaudits für Unternehmen: Betroffene Unternehmen, Ablauf und Alternativen

Ein Energieaudit ist eine Energieberatung, mit der ein Unternehmen über seinen Verbrauch und die Einsparmöglichkeiten informiert wird. Und Energieaudits sind für große Unternehmen Pflicht, das schreibt das Energiedienstleistungsgesetz vor. Lesen Sie hier, welche Unternehmen betroffen sind, was ein Energieaudit genau ist und welche Alternativen es gibt.

Zwei Büro Arbeitsplätze(c) fotolia.de/Jasminko Ibrakovic

Die europäische Energieeffizienzrichtlinie RL 2012/27/EU besagt, dass Unternehmen regelmäßig ihren Energieverbrauch überprüfen müssen. Sie sollen so einen Überblick über ihren Verbrauch und ihre Einsparmöglichkeiten erhalten. Die Richtlinie ist im April 2015 mit einer Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) in deutsches Recht überführt worden. Unternehmen können dieser Vorschrift nachkommen, indem sie Energieaudits durchführen oder Energie- beziehungsweise Umweltmanagementsysteme einführen. In diesem Artikel werden die Audits ausführlich beschrieben und abschließend die Managementsysteme skizziert.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Das Energiedienstleistungsgesetz schreibt die Überprüfung des Energieverbrauchs für Unternehmen vor, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind. Nach der KMU-Definition betrifft dies alle Unternehmen, die entweder mindestens 250 Vollzeitarbeitnehmer beschäftigen oder die einen Jahresumsatz von mindestens 50 Millionen Euro und eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro haben. Ausgenommen sind Organisationen, die überwiegend hoheitlich arbeiten, wie etwa Gerichte oder kommunale Verwaltungen. Damit gilt diese Vorgabe beispielsweise auch für Banken, Versicherungen, Eigenbetriebe von Kommunen, Bäder und Hochschulen. Der Gesetzgeber geht von rund 50.000 betroffenen Unternehmen in Deutschland aus.

Wie funktioniert ein Energieaudit praktisch?

Die Umsetzung des Energiedienstleistungsgesetzes betreut das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das BAFA hat eine Liste mit Energieberatern veröffentlicht, die qualifiziert sind, Energieaudits vorzunehmen. Anhand der Liste beauftragt das Unternehmen einen Energieberater in seiner Nähe, der dann ins Unternehmen kommt und sich alle Bereiche, in denen Energie verbraucht wird, genau anschaut und Art und Umfang des Energieverbrauchs dokumentiert. Die gesetzlichen Vorgaben fordern, dass so mindestens 90 Prozent des Energieverbrauchs erfasst werden.

Es werden alle Arbeitsprozesse von der Verwaltung über die Produktion bis hin zur Logistik und Entsorgung betrachtet. Basierend auf dieser Begehung und Erfassung erstellt der Energieberater einen Energieauditbericht, der Verbesserungsempfehlungen und eine Kosten-/Nutzenbewertung für das Unternehmen enthält. Dieser Bericht wird dem Unternehmen übergeben.

Im Februar 2019 hat das BAFA Änderungen bei den Vorgaben zur Durchführung der Energieaudits bekannt gegeben. Informationen dazu finden Sie im Leitfaden zur Erstellung.

Wie hilft ein Energieaudit beim Sparen?

Mit dem Energieauditbericht kann das Unternehmen seinen Energieverbrauch überblicken und entsprechende Einsparmaßnahmen anstoßen. Langfristig kann es so die Energiesparmaßnahmen verstetigen. Verpflichtet ist es dazu aber nicht: Das BAFA überprüft zwar stichprobenartig, ob die Unternehmen einen Auditbericht vorlegen können und kann Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängen. Aber ob die Unternehmen Energie sparen, wird nicht geprüft. Auch beim nächsten Audit – die Überprüfungen sind mindestens alle vier Jahre vorzunehmen – wird nicht mit dem vorangegangenen Audit verglichen. Es sollte aber im eigenen Interesse der Unternehmen liegen, Energie und damit Kosten zu sparen. Ein wichtiges Anliegen der Energieberatung und des Auditberichts ist es, den Unternehmen dies zu vermitteln und für die Einsparmöglichkeiten zu sensibilisieren.

Weitere Informationen zum Energieaudit:

Energie- und Umweltmanagementsysteme: Alternativen zum Audit

Energieaudits sind eine Option, die Vorgaben des Energiedienstleistungsgesetztes zu erfüllen. Das Installieren eines Energiemanagementsystems oder eines Umweltmanagementsystems nach EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) sind weitere Optionen. Das Energieaudit ist im Grunde nur die Minimallösung – aufwendiger, aber auch besser sind die genannten Managementsysteme. Mit einem Energiemanagement gemäß der Norm ISO 50001 können Unternehmen ihre Energieeffizienz systematisch erfassen, bewerten und verbessern.

Im Gegensatz zum Audit finden hier die Überprüfungen jährlich mit dem Ziel statt, einen kontinuierlichen Fortschritt zu erreichen. Die Überprüfung wird in der Regel von einem dafür geschulten Mitarbeiter des Unternehmens durchgeführt, der einen betriebsintern definierten Zugang zu den Entscheidungsstrukturen hat. Er muss also die Möglichkeit haben, die Energiesparmöglichkeiten in die Entscheidungsprozesse des Unternehmens einzubringen. Dies kann nur dann wirkungsvoll geschehen, wenn die Geschäftsführung oder die Leitung zuvor die erforderlichen Kompetenzen auf den verantwortlichen Mitarbeiter übertragen hat und dieser regelmäßig an die Leitung berichtet.

Im Umweltmanagement nach EMAS ist die Norm ISO 14001 enthalten. Es funktioniert ähnlich wie das Energiemanagement, ist aber über den Energieverbrauch hinaus auf alle weiteren Unternehmensbereiche mit Umweltauswirkungen ausgedehnt. So wird beispielsweise die Beschaffung von Büromaterialien, die Mülltrennung und der Verbrauch von Wasser berücksichtigt. Beide Systeme haben ein systematisches Controlling gemeinsam, das eine fortlaufende Überprüfung der erreichten Verbesserungen umfasst und für eine systematische und kontinuierliche Optimierung sorgen soll. Weitere Informationen und Praxisleitfäden zu Energie- und Umweltmanagementsystemen finden Sie auf den Seiten des Umweltbundesamtes.

Wie kann der Energieverbrauch im Auge behalten werden?

Mit dem Energiesparkonto für Unternehmen können Unternehmen ihren Energieverbrauch auswerten und dauerhaft kontrollieren. So können auch durchgeführte Einsparmaßnahmen auf ihren Erfolg überprüft werden. Hier finden Sie das Energiesparkonto für Unternehmen.

Ihr Unternehmen ist kein KMU? Wie Sie trotzdem Energie sparen, zeigt Ihnen unser Energie-Kompass.

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Autor: Stefan Heimann

ehem. Ansprechpartner für Dämmung und Mobilität

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