Förderprogramm: Kreis Aachen - Förderprogramm Regenerative Energien

Was wird gefördert?

Förderfähig sind:

  • Austausch von Heizungsanlagen zur Wärmeerzeugung gegen Wärmepumpe, Wärmepumpe Geothermie oder Pelletheizung
  • Maßnahmen zur Unterstützung von Heizungsanlagen wie Solarthermische Anlagen und PVT-Anlagen
  • Sonstige Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs u.a. durch den Austausch von hydraulischen Durchlauferhitzern gegen elektronische Durchlauferhitzer oder die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bei einer bestehenden (nicht ausgetauschten oder geänderten) Heizungsanlage im Verfahren B
  • Nachrüstung von Lüftungsanlagen
  • Kosten einer im Vorfeld durch die Verbraucherzentrale NRW durchgeführten Energieberatung.
Der Bauantrag des Gebäudes muss vor dem 01.01.2015 gestellt worden sein.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer*innen Pächter*innen oder Mieter*innen von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern oder von Vereinsräumen in Sporteinrichtungen sind.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung durch nichtrückzuzahlende Zuschüsse (Projektförderung).
  • Die Förderung beträgt für
    • Wärmepumpe: 1.500 Euro
    • Wärmepumpe Geothermie: 2.500 Euro
    • Pelletheizung: bis 10 kWh = 1.000 Euro, bis 20 kWh = 1.250 Euro und bis 30 kWh 1.500 Euro
    • „Innovationsförderung“ Wärmepumpe Kombination Photovoltaikanlage: zusätzlich 300 Euro
    • Solarthermische Anlagen und PVT-Anlagen gem. BAFA- Liste ab einer Fläche von mehr als 8 m²: 1.000 Euro
    • bei Erweiterung bestehender Anlagen mindestens um 4 m²: 500 Euro
    • Austausch von hydraulischen Durchlauferhitzern: 100 Euro pro Stück
    • Durchführung eines hydraulischen Abgleichs: 150 Euro pauschal
    • Einbau einer bedarfsgeführten zentralen Abluftanlage: 800 Euro je Wohneinheit, maximal 4.000 Euro je Gebäude
    • Einbau energiesparender zentraler Zu- und Abluftanlagen mit Energieeffizienzklasse A oder höher und einer Wärmerückgewinnung (WRG) größer 80 Prozent: 1.000 Euro je Wohneinheit, maximal 6.000 Euro je Gebäude
    • Einbau energiesparender dezentraler Zu- und Abluftanlagen mit Energieeffizienzklasse A und höher 15 Prozent der nachgewiesenen Bruttogerätekosten: maximal 1.000 Euro je Wohneinheit und maximal 6.000 Euro je Gebäude
    • Kosten einer im Vorfeld durch die Verbraucherzentrale NRW durchgeführten Energieberatung: 100 Prozent der nachgewiesenen Kosten
    • Bonus ganzheitliche Maßnahmen: 10 Prozent der gem. BEG Einzelmaßnahmen bewilligten Fördersumme für weitere Einzelmaßnahmen: maximal 500 Euro für Ein-/Zweifamilienhäuser und 1.000 Euro für Mehrfamilienhäuser.
Kumulierung: Die Fördermittel sind mit Zuwendungen aus anderen Bundes-, Landes- oder sonstigen Kommunalprogrammen kumulierbar, sofern in diesen nicht verboten.

Kontakt zur Antragstelle:

Altbau plus e.V.
Aachen-Münchener-Platz 5
52064 Aachen
Telefon: 0241/413888-10
E-Mail-Adresse: info@altbauplus.de
Internet: www.altbauplus.info

Kontakt zum Fördergeber:

StädteRegion Aachen
Amt f. Bauaufsicht und Wohnraumförderung
Zollernstraße 10
52070 Aachen
E-Mail-Adresse: wohnraumfoerderung@staedteregion-aachen.de
Internet: www.staedteregion-aachen.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Solarthermie für Warmwasser | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Holzpelletheizung | label_waermepumpe | Hydraulischer Abgleich | Austausch der Umwälzpumpe | label_waermepumpe_luft | Wärmepumpe

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