EEG 2021: Änderungen für Photovoltaik
Das EEG ist das zentrale Gesetz für Photovoltaik und andere erneuerbare Energien. Zum 1. Januar 2021 ist das reformierte EEG 2021 in Kraft getreten. Es bringt wichtige Änderungen für den Eigenverbrauch, das Messkonzept sowie PV-Altanlagen. Neuerungen gibt es vor allem für die verschiedenen Arten, mit Solarstrom Geld zu verdienen. Wir klären die wichtigsten Fragen.
SolardachCheck: Photovoltaik prüfen
Würde sich Photovoltaik auf Ihrem Dach lohnen? Was bringt ein Speicher in Ihrem Fall? Finden Sie heraus, mit welchen Erträgen Sie rechnen können:
Die wichtigsten Fakten im Überblick
- Im EEG 2021 ist Eigenverbrauch aus Photovoltaikanlagen bis 30 kWp von der EEG-Umlage befreit
- PV-Anlagen ab 7 kWp brauchen künftig spezielle Zähler (Smart Meter Gateway)
- 20 Jahre alte Solaranlagen erhalten weitere, reduzierte Einspeisevergütung
- Eigenverbrauch auch bei ausgeförderten PV-Anlagen am lohnendsten
EEG 2021: Einspeisevergütung für Photovoltaik
Die Vergütung von Strom aus Photovoltaik ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Wichtige Änderungen im EEG 2021 betreffen auch Photovoltaik-Anlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser.
Nehmen Eigentümer*innen die Einspeisevergütung für ihren Photovoltaik-Strom in Anspruch, zahlt der örtliche Netzbetreiber einen festen Betrag für jede Kilowattstunde Solarstrom, die ins Stromnetz eingespeist wird. Die EEG-Einspeisevergütung für neu in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 10 Kilowatt-Peak ist zum 1. Januar 2021 gesunken: zunächst von 8,32 Cent auf 8,16 Cent pro Kilowattstunde.
Feste Einspeisevergütung Photovoltaik: Januar–April 2021
Inbetriebnahme | bis 10 kWp | bis 40 kWp |
---|---|---|
ab 1.1.2021 | 8,16 Cent/kWh | 7,93 Cent/kWh |
ab 1.2.2021 | 8,04 Cent/kWh | 7,81 Cent/kWh |
ab 1.3.2021 | 7,92 Cent/kWh | 7,70 Cent/kWh |
ab 1.4.2021 | 7,81 Cent/kWh | 7,59 Cent/kWh |
ab 1.5.2021 | siehe bundesnetzagentur.de | siehe bundesnetzagentur.de |
kWp = Kilowatt-Peak Leistung der Photovoltaikanlage
Ob sich Photovoltaik auf Ihrem Dach lohnt, können Sie mit wenigen Klicks in unserem SolardachCheck herausfinden.
Wo finde ich die aktuelle Einspeisevergütung für Solaranlagen?
Bei neuen Photovoltaikanlagen sinkt die Einspeisevergütung nach dem EEG von Monat zu Monat, je nachdem wann sie in Betrieb gehen. Für die Dauer von 20 Jahren bleibt die Einspeisevergütung anschließend gleich.
Für den Zeitraum ab Mai 2021 gilt: Die Höhe der monatlichen Absenkung – die sogenannte Degression – hängt davon ab, wie viel Photovoltaik zuletzt in Deutschland zugebaut wurde. Die monatliche Degression legt die Bundesnetzagentur fest und ermittelt daraus die aktuelle feste Einspeisevergütung. Mehr Informationen zu den Fördersätzen für Solaranlagen sowie ausführliche Listen mit den anzulegenden Werten für Solaranlagen finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur (BNetzA).
Einfacher geht es mit dem SolardachCheck von co2online. In dem interaktiven Rechner ist die aktuelle Einspeisevergütung des laufenden Monats bereits berücksichtigt. Beachten Sie jedoch, dass bis zur Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage mehrere Monate vergehen können.
Änderungen durch das EEG 2021 für bestehende PV-Anlagen
Für bestehende Solaranlagen ändert sich die Einspeisevergütung rückwirkend natürlich nicht. Positive wie negative Änderungen gibt es allerdings für etwas größere Photovoltaikanlagen. Bei Anlagen über 10 Kilowatt-Peak wird künftig die anteilige EEG-Umlage für den Eigenverbrauch entfallen. Wer eine PV-Anlage über 7 Kilowatt-Peak betreibt, wird zusätzliche Messtechnik anschaffen müssen.
EEG 2021: Eigenverbrauch & EEG-Umlage
Für viele ist der Eigenverbrauch des Stroms die lukrativste Art, mit der eigenen Solaranlage Geld zu verdienen: Strom vom Stromlieferanten kostet durchschnittlich 31,81 Cent pro Kilowattstunde (für üblichen Haushaltsstrom). Eigener Solarstrom lässt sich aber schon für 9 bis 12 Cent erzeugen. Bei jeder selbst erzeugten und verbrauchten Kilowattstunde sparen die Eigentümer*innen also mindestens 20 Cent. Die Einnahmen hängen aber auch davon ab, ob und wie viel EEG-Umlage Eigentümer*innen auf den selbst verbrauchten Strom zahlen müssen. Die Solarindustrie nennt diese Zahlung „Sonnensteuer“.
Hier greift eine Neuerung: Durch das EEG 2021 werden nun auch Hausbesitzer*innen mit größeren Solaranlagen von der EEG-Umlage befreit. Im EEG 2017 endete die Freigrenze bei 10 Kilowatt-Peak (kWp) Leistung und 10.000 Kilowattstunden (kWh) Strom pro Jahr. Seit dem EEG 2021 muss die anteilige EEG-Umlage auf den selbst verbrauchten Photovoltaik-Strom erst ab 30 kWp und 30.000 kWh gezahlt werden. Nun lohnt es sich für Hausbesitzer*innen mit großen Dachflächen also besonders, Photovoltaik mit mehr als 10 Kilowatt-Peak anzuschaffen.
Wie viel EEG-Umlage Sie auf den Eigenverbrauch von Photovoltaik-Strom zahlen müssen, erfahren Sie in unserem Artikel „Photovoltaik: Einspeisung oder Eigenverbrauch?“.
EEG 2021: Messkonzept & Fernsteuerbarkeit

Für Photovoltaik-Anlagen ab 7 Kilowatt-Peak werden Smart Meter Gateways künftig Pflicht.
Durch das EEG 2021 kommen auf viele Photovoltaik-Besitzer*innen zusätzliche Kosten für Messtechnik zu.
Der Gesetzgeber hat das Ziel, dass möglichst viele Haushalte intelligente Messsysteme – auch Smart Meter genannt – installieren.
- PV-Anlagen mit mehr als 7 Kilowatt-Peak (kWp) müssen künftig in der Lage sein, über ein sogenanntes Smart Meter Gateway elektronisch mitzuteilen, wie viel Strom sie aktuell in das Stromnetz einspeisen.
- PV-Anlagen mit mehr als 25 Kilowatt-Peak (kWp) müssen künftig zusätzlich fernsteuerbar sein. Der Netzbetreiber muss die Einspeisung der Photovoltaik-Anlage also bei zu viel Strom im Netz vorübergehend senken können.
Welche technischen Anforderungen für das Messkonzept bei Photovoltaik aktuell gelten, erfragen Sie am besten beim Betrieb, der Ihre Anlage installiert. Die laufenden Kosten für Smart Meter nennt Ihnen Ihr örtlicher Netzbetreiber, sie sind gesetzlich begrenzt und können je nach Haustechnik bei 100 Euro pro Jahr liegen. Achten Sie am besten bereits auf die Kompatibilität mit einem zertifizierten Gateway, wenn Sie einen Zweirichtungszähler für Ihre PV-Anlage anschaffen.
EEG 2021: Photovoltaik-Altanlagen
Ein wichtiger Punkt im EEG 2021 sind Regeln für alte Photovoltaikanlagen, bei denen die Einspeisevergütung nun wegfällt. Das EEG trat erstmals im Jahr 2000 in Kraft. Seit Ende 2020 stellt sich also für mehr und mehr Photovoltaik-Altanlagen die Frage: Was tun mit dem Strom und wie wird er vergütet?
Was tun mit PV-Anlagen nach 20 Jahren?
Am einfachsten und lohnendsten dürfte für Besitzer*innen von Photovoltaik-Altanlagen dieses Vorgehen sein:
- Kassieren Sie zunächst die verringerte Einspeisevergütung nach dem EEG 2021.
- Klären Sie mit einem Fachbetrieb, wie teuer der Umbau der Anlage auf Eigenversorgung wäre.
- Falls die alte Photovoltaikanlage stark gealtert ist und hohe Investitionen nötig wären oder ohnehin eine Sanierung des Daches ansteht, prüfen Sie besser den Kauf einer neuen Anlage. Auf die gleiche Dachfläche passen heutzutage Solarmodule mit dreimal so viel Leistung wie vor 20 Jahren!
Einspeisevergütung bei PV-Altanlagen
Wenn Besitzer*innen nichts weiter tun, erhalten sie für ihre 20 Jahre alte, ausgeförderte Photovoltaikanlage weiter eine Einspeisevergütung vom Netzbetreiber. Diese ist allerdings deutlich niedriger als zuvor. Für Altanlagen entspricht die Einspeisevergütung gemäß EEG 2021 nur noch dem Jahresmarktwert an der Strombörse.
Die Abrechnung durch die Netzbetreiber folgt einem komplizierten Verfahren, einen Anhaltspunkt liefert aber der „Jahresmarktwert Solar“ auf der Seite netztransparenz.de. Im Jahr 2020 lag er für Photovoltaik bei rund 2,5 Cent pro Kilowattstunde. Davon zieht der Netzbetreiber noch ein Vermarktungsentgelt ab, im Jahr 2021 liegt es bei 0,4 Cent pro Kilowattstunde.
Beispiel: Einspeisevergütung ausgeförderte PV mit 3.000 kWh/Jahr
Euro/Jahr | |
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Jahresmarktwert | 75 Euro |
– Vermarktungsentgelt | 12 Euro |
= Einspeisevergütung | 63 Euro |
für Jahresmarktwert = 2,5 Ct/kWh, Vermarktungsentgelt 0,4 Ct/kWh
Die Einspeisevergütung für alte Photovoltaikanlagen ist zunächst bis 2027 befristet. Ob die Anlagen auch danach eine Einspeisevergütung erhalten, steht noch nicht fest. Wichtiger Vorteil der Einspeisevergütung ist aber: Es gibt sie auch für Überschussstrom, also jene Kilowattstunden, die ein Haushalt nicht selbst verbraucht, sondern ins Netz einspeist.
Eigenverbrauch bei PV-Altanlagen
Am meisten lohnt sich auch bei Altanlagen der Eigenverbrauch von Photovoltaik-Strom. Alte Anlagen sind aber meistens so geschaltet, dass sie komplett in das öffentliche Netz einspeisen. Für den Eigenverbrauch muss ein Elektrofachbetrieb die PV-Anlage so umklemmen, dass der Strom zunächst ins Hausnetz fließt.
Für den Eigenverbrauch benötigen viele Altanlagen außerdem einen neuen Zähler. Neue Zweirichtungszähler erfassen getrennt den Strombezug aus dem Netz und die solare Einspeisung in das Netz. Ab einer Leistung von 7 Kilowatt-Peak (kWp) muss der Zähler künftig auch bei Photovoltaik-Altanlagen ein sogenanntes Smart Meter Gateway enthalten.
Ausführliche Informationen zu Möglichkeiten, den Eigenverbrauch zu erhöhen – zum Beispiel mit einem Stromspeicher oder einer Wärmepumpe – erhalten Sie in unserem Artikel „Photovoltaik: Einspeisung oder Eigenverbrauch?“.
Direktvermarktung bei PV-Altanlagen
Theoretisch können Hausbesitzer*innen ihren Solarstrom auch an einen Direktvermarkter verkaufen. Für die Unternehmen lohnt sich der Weiterverkauf des Stroms aber eigentlich erst bei großen Anlagen. Um für Hausbesitzer*innen interessant zu wirken, haben einige Direktvermarkter deshalb Paketangebote entwickelt.
Die Kund*innen müssen zum Beispiel zusätzlich einen Batteriespeicher des Unternehmens kaufen oder für eine monatliche Gebühr einer „Community“ beitreten. Kund*innen können nur schwer beurteilen, ob sich solche Angebote wirklich lohnen.
Vorteile & Nachteile: Einspeisevergütung, Eigenverbrauch, Direktvermarktung
Vorteile | Nachteile | |
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Einspeisevergütung |
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Eigenverbrauch |
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Direktvermarktung |
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Fazit: Die größten Vorteile haben Eigentümer*innen, wenn sie ihre PV-Altanlage für den Eigenverbrauch umrüsten lassen. So werden sie langfristig unabhängiger von Strompreissteigerungen.
Autor: Manuel Berkel