Förderprogramm: Sachsen-Anhalt - IB-Wohneigentumsprogramm
Was wird gefördert?
Finanziert wird selbstgenutztes Wohneigentum. Förderfähig sind:
- die Neuanschaffung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen,
- der Erwerb von Wohnraum, einschließlich der evtl. damit verbundenen Modernisierung und Instandsetzung des Förderobjektes,
- Kosten des Baugrundstücks (wenn der Erwerb im Zusammenhang mit einer geplanten Modernisierung und Instandsetzung erfolgt),
- Gestaltung der Außenanlagen,
- Bau- und Finanzierungsnebenkosten
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Alle Privatpersonen, die durch Bau oder Kauf selbstgenutztes Wohneigentum in Sachsen-Anhalt schaffen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Gewährt werden kann ein Darlehen im Rahmen von 20.000 bis 100.000 Euro mit einer 10-jährigen Zinsbindung, gerechnet ab Darlehenszusage.
- Das Darlehen hat eine maximale Laufzeit von 30 Jahren bei einem tilgungsfreien Jahr.
- Vorraussetzung: 10 Prozent der Gesamtkosten in Form von Eigenkapital bzw. Eigenleistung, 40 Prozent der Gesamtkosten über Hausbankdarlehen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
FörderBeratungsZentrum (FBZ)
Domplatz 12
39104 Magdeburg
Telefon: 0800 5 60 07 57 (kostenfreie Hotline)
E-Mail-Adresse: beratung@ib-lsa.de
Internet: www.ib-sachsen-anhalt.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Fernwärme | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Holzpelletheizung | Wärmepumpe | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Brennstoffzellen-Heizung