Förderprogramm: GVG - Solarkollektoren (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Einbau von Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung in Zusammenhang mit dem Einbau eines Erdgas-Brennwertgeräts im Gebäudebestand oder im Neubau.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Privat- oder Gewerbekund*innen der GVG Rhein-Erft.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss beträgt 300 Euro.
- Voraussetzung: Bestehender Erdgas-Liefervertrag mit der GVG Rhein-Erft in einem Produkt mit einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft
Max-Planck-Straße 11
50354 Hürth
Telefon: 02233/7909-3502
Fax: 02233/7909-5502
E-Mail-Adresse: vertrieb@gvg.de
Internet: www.gvg.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Erdgasheizung (Brennwerttechnik) | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Erdgasheizung mit Brennwerttechnik | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Heizungsmodernisierung | Solarthermie