Förderprogramm: GVG - Solarkollektoren (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Einbau von Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung in Zusammenhang mit dem Einbau eines Erdgas-Brennwertgeräts im Gebäudebestand oder im Neubau.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privat- oder Gewerbekund*innen der GVG Rhein-Erft.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss beträgt 300 Euro.
  • Voraussetzung: Bestehender Erdgas-Liefervertrag mit der GVG Rhein-Erft in einem Produkt mit einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten.
Kumulierung: Die Förderung ist mit Förderungen von Bund (KfW bzw. BAFA) kombinierbar– allerdings nicht mit weiteren Fördermaßnahmen der GVG Rhein-Erft.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft
Max-Planck-Straße 11
50354 Hürth
Telefon: 02233/7909-3502
Fax: 02233/7909-5502
E-Mail-Adresse: vertrieb­@gvg.de
Internet: www.gvg.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Erdgasheizung (Brennwerttechnik) | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Erdgasheizung mit Brennwerttechnik | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Heizungsmodernisierung | Solarthermie

Übersicht über alle Förderprogramme

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