Förderprogramm: Kreis Wolfenbüttel - Förderprogramm zu Klimaschutzmaßnahmen in privaten Haushalten, Förderschwerpunkt: Gebäudehülle


Was wird gefördert?

  • Förderfähig sind aulichen Maßnahmen, die den Wärmeschutz wesentlich verbessern und für die keine rechtliche Verpflichtung besteht.
  • Das Wohngebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens fünf Jahren fertiggestellt sein.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • natürliche Personen und Privathaushalte
  • Wohnungseigentümergemeinschaften mit maximal acht Wohneinheiten
  • Private Vermietende von Wohngebäuden mit maximal acht Wohneinheiten.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderhöhe ist auf einen Höchstbetrag von 3.000 Euro begrenzt.
  • Für den Einsatz von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen gilt ein erhöhter Fördersatz von bis zu 5.000 Euro. Die Umsetzung kann sowohl durch einen Fachbetrieb als auch in Eigenleistung erfolgen.
  • Eine Zuwendung wird nicht gewährt, wenn die Zuwendungssumme weniger als 500 Euro beträgt.
  • Es gelten folgende Fördersätze bei einer Förderung von 80 Prozent der förderfähigen Kosten:
    • Schrägdächer und Flachdächer: maximaler U-Wert 0,22 W/(m²K), Fördersatz 30 Euro/m² für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen oder zertifiziert mit "Blauer Engel" sowie 20 Euro/m² für andere Baustoffe.
    • oberste Geschossdecken: maximaler U-Wert 0,22 W/(m²K), Fördersatz 20 Euro/m² / 15 Euro/m²
    • Außenwanddämmung von außen: maximaler U-Wert 0,220 W/(m²K), Fördersatz 30 Euro/m² / 20 Euro/m²
    • Verfüllung von Hohlschichten in Außenwänden: Hohlraum muss vollständig mit Einblasdämmung ausgefüllt sein, Fördersatz 15 Euro/m² / 10 Euro/m²
    • Innenwanddämmung bei schützenswerter Fassade: bauphysikalisch maximal mögliche Dämmstoffstärke lt. Energieberater, Fördersatz 15 Euro/m² / 10 Euro/m²
    • Kellerdecken, Decken zu unbeheizten Räumen, Bodenflächen gegen Erdreich: maximaler U-Wert 0,28 W/(m²K), Fördersatz 15 Euro/m² / 10 Euro/m²
    • Fenster: 3-fach Verglasung, Fördersatz 40 Euro/m²
    • Sonnenschutz für Fenster und Dachflächenfenster: außenliegend und fest am Gebäude/Dach installiert vor Süd-, West- und Ostfenstern, Fördersatz 60 Euro/m².
  • Des Weiteren wird eine neutrale und unabhängige Förderberatung durch eine/n vom Landkreis Wolfenbüttel zugewiesene/n Energieberater*in kostenfrei für maximal eine Stunde gefördert.
  • Die Baubegleitung wird mit 50 Prozent der Kosten, maximal 200 Euro gefördert. Die Energieberater*innen werden durch den Landkreises Wolfenbüttel vermittelt oder selbst gewählt unter https://www.energie-effizienz-experten.de.
Kumulierung: Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln für die gleichen förderfähigen Kosten ist grundsätzlich möglich. Die Höchstbeträge und eventuelle Kumulierungsverbote in den entsprechenden Richtlinien anderer Fördermittelgeber sind zu beachten.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Landkreis Wolfenbüttel
Bahnhofstraße 11
38300 Wolfenbüttel
Frau Adam, Herr Herglotz
Telefon: 05331/84-441, -494
Fax: 05331/84-465
E-Mail-Adresse: S.Adam@lk-wf.de
Internet: www.lk-wolfenbuettel.de

Zwei lächelnde Frauen stehen mit Tablet vor einer Wohneinheit, im Hintergrund ist das Vierwende-Logo sichtbar

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