Förderprogramm: Kreis Wolfenbüttel - Förderprogramm zu Klimaschutzmaßnahmen in privaten Haushalten, Förderschwerpunkt: Gebäudehülle
Was wird gefördert?
Förderfähig sind bauliche Maßnahmen an Immobilien, die den Wärmeschutz wesentlich verbessern.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Privathaushalte
- Wohnungseigentümergemeinschaften mit maximal sechs Wohneinheiten
- Private Vermietende von Wohngebäuden mit maximal sechs Wohneinheiten.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderhöhe ist auf einen Höchstbetrag von 3.000 Euro begrenzt. Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen oder mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" (DE-ZU-132) steigt der Höchstbetrag auf 5.000 Euro.
- Eine Zuwendung wird nicht gewährt, wenn die Zuwendungssumme weniger als 500 Euro beträgt und wenn bereits Aufträge erteilt wurden oder mit der Maßnahme begonnen wurde.
- Es gelten folgende Fördersätze bei einer Förderung von 80 Prozent der förderfähigen Kosten:
- Schrägdächer und Flachdächer: maximaler U-Wert 0,22 W/(m²K), Fördersatz 30 Euro/m² für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen oder zertifiziert mit "Blauer Engel" sowie 20 Euro/m² für andere Baustoffe.
- oberste Geschossdecken: maximaler U-Wert 0,22 W/(m²K), Fördersatz 20 Euro/m² / 15 Euro/m²
- Außenwanddämmung von außen: maximaler U-Wert 0,220 W/(m²K), Fördersatz 30 Euro/m² / 20 Euro/m²
- Verfüllung von Hohlschichten in Außenwänden: Hohlraum muss vollständig mit Einblasdämmung ausgefüllt sein, Fördersatz 15 Euro/m² / 10 Euro/m²
- Innenwanddämmung bei schützenswerter Fassade: bauphysikalisch maximal mögliche Dämmstoffstärke lt. Energieberater, Fördersatz 15 Euro/m² / 10 Euro/m²
- Kellerdecken, Decken zu unbeheizten Räumen, Bodenflächen gegen Erdreich: maximaler U-Wert 0,28 W/(m²K), Fördersatz 15 Euro/m² / 10 Euro/m²
- Fenster: 3-fach Verglasung, Fördersatz 40 Euro/m²
- Sonnenschutz für Fenster und Dachflächenfenster: außenliegend und fest am Gebäude/Dach installiert vor Süd-, West- und Ostfenstern, Fördersatz 60 Euro/m².
- Des Weiteren wird eine neutrale und unabhängige Förderberatung durch eine/n vom Landkreis Wolfenbüttel zugewiesene/n Energieberater*in kostenfrei für maximal eine Stunde gefördert.
- Die Baubegleitung wird mit 50 Prozent der Kosten, maximal 200 Euro gefördert. Die Energieberater*innen werden durch den Landkreises Wolfenbüttel vermittelt oder selbst gewählt unter www.energie-effizienz-experten.de.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Landkreis Wolfenbüttel
Bahnhofstraße 11
38300 Wolfenbüttel
Frau Adam, Herr Herglotz
Telefon: 05331/84-441, -494
Fax: 05331/84-465
E-Mail-Adresse: S.Adam@lk-wf.de
Internet: www.lk-wolfenbuettel.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch