Förderprogramm: BAFA - Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Förderfähig sind weiterhin insbesondere:

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen
  • Nutzung von Prozessabwärme
  • Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung
  • energie- und/oder ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte
  • Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
Förderfähig sind darüber hinaus Aufwendungen für die Erstellung eines Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberater*innen.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind:

  • private Unternehmen
  • kommunale Unternehmen mit privater Rechtsform
  • Landesunternehmen mit privater Rechtsform
  • freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird
  • Contractoren, die für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die maximale Förderung beträgt 15 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
  • Die maximale Förderung ist auf einen Betrag von 500 Euro (900 Euro für mittlere und 1200 Euro für Kleine und Kleinst-Unternehmen) pro jährlich eingesparte Tonne CO2 begrenzt (Fördereffizienz).
Kumulierung:
  • Die Förderung darf nicht mit staatlichen Beihilfen (beispielsweise über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)2) – einschließlich Zahlungen/Vergütungen nach dem EEG oder dem KWKG oder nach der De-minimis-Verordnung (De-minimis-VO) – für dieselbe Maßnahme kumuliert werden.
  • Für ein Vorhaben darf nicht gleichzeitig ein Antrag auf Förderung über das Programm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Kredit“ (KfW-Nr. 295) oder nach dem Programm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb“ gestellt werden.
  • Mittel für eine Energieberatung nach der „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme: Modul 1“ können hingegen in Anspruch genommen werden. Die entsprechenden Ausgaben/Kosten dürfen in diesem Fall jedoch nicht zusätzlich im Rahmen dieses Förderprogramms geltend gemacht werden.

Kontakt zur Antragstelle:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196/908-1883
E-Mail-Adresse: eew@bafa.bund.de
Internet: www.bafa.de

Kontakt zum Fördergeber:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz (BMUV)
Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin
Telefon: 030/18 305-0
Fax: 030/18 305-2044
E-Mail-Adresse: service@bmu.bund.de
Internet: www.bmuv.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Energieeffiziente Produktion | Kraft-Wärme-Kopplung | Lüftung & Wärmerückgewinnung

Übersicht über alle Förderprogramme

Energie sparen. Kosten senken. Klima schützen.

Wir zeigen wie: Erhalten Sie die besten Tipps und News jeden Monat neu in Ihren Posteingang!