Förderprogramm: BAFA - Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Förderfähig sind weiterhin insbesondere:
- Prozess- und Verfahrensumstellungen
- Nutzung von Prozessabwärme
- Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung
- energie- und/oder ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte
- Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind:
- private Unternehmen
- kommunale Unternehmen mit privater Rechtsform
- Landesunternehmen mit privater Rechtsform
- freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird
- Contractoren, die für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die maximale Förderung beträgt 15 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
- Die maximale Förderung ist auf einen Betrag von 500 Euro (900 Euro für mittlere und 1200 Euro für Kleine und Kleinst-Unternehmen) pro jährlich eingesparte Tonne CO2 begrenzt (Fördereffizienz).
- Die Förderung darf nicht mit staatlichen Beihilfen (beispielsweise über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)2) – einschließlich Zahlungen/Vergütungen nach dem EEG oder dem KWKG oder nach der De-minimis-Verordnung (De-minimis-VO) – für dieselbe Maßnahme kumuliert werden.
- Für ein Vorhaben darf nicht gleichzeitig ein Antrag auf Förderung über das Programm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Kredit“ (KfW-Nr. 295) oder nach dem Programm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb“ gestellt werden.
- Mittel für eine Energieberatung nach der „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme: Modul 1“ können hingegen in Anspruch genommen werden. Die entsprechenden Ausgaben/Kosten dürfen in diesem Fall jedoch nicht zusätzlich im Rahmen dieses Förderprogramms geltend gemacht werden.
Kontakt zur Antragstelle:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196/908-1883
E-Mail-Adresse: eew@bafa.bund.de
Internet: www.bafa.de
Kontakt zum Fördergeber:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz (BMUV)
Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin
Telefon: 030/18 305-0
Fax: 030/18 305-2044
E-Mail-Adresse: service@bmu.bund.de
Internet: www.bmuv.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Energieeffiziente Produktion | Kraft-Wärme-Kopplung | Lüftung & Wärmerückgewinnung