Förderprogramm: Zwickauer Energieversorgung GmbH - ZEV Umrüstungsbonus (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Umrüstung der Heizungsanlage von Heizöl oder Flüssiggas auf Erdgas.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Höhe des Zuschusses ist entsprechend der Anschlussleistung wie folgt gestaffelt:
    • bis 25 kW: 300 Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
    • 26 bis 40 kW: 400 Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
    • 41 bis 100 KW: 500 Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
    • über 100 kW: 600 Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
  • Die Auszahlung des Zuschusses wird auf 5 Vertragsjahre verteilt. Immer zu Beginn des jeweiligen Vertragsjahres wird ein Fünftel (20 Prozent) des Gesamtzuschusses ausgezahlt.
  • Sollte der Vertrag innerhalb der 5 Jahre gekündigt werden, entfällt der Anspruch auf die restlichen Zahlungen des Zuschusses.
  • Der Umrüstungsbonus ist an den Abschluss eines zeverdgas-Vertrages gebunden.

Kontakt zur Antragstelle:

Kontakt zum Fördergeber:

Zwickauer Energieversorgung GmbH
Bahnhofstraße 4
08056 Zwickau
Telefon: 0375/3541-236
Fax: 0375/3541-245
E-Mail-Adresse: Monika.Klug@zev-energie.de
Internet: www.zev-energie.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Erdgasheizung (Brennwerttechnik)

Übersicht über alle Förderprogramme

Energie sparen. Kosten senken. Klima schützen.

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