Förderprogramm: Schleswig-Holstein - IB.SH Immo Eigentum
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Neubau oder Kauf von Immobilien in Schleswig-Holstein.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Eigentümer*innen einer selbst genutzten Immobilie.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Darlehensbetrag beträgt 40 Prozent der Gesamtkosten, maximal 150.000 Euro.
- Die Voraussetzung, um ein Aufstockungsdarlehen zu erhalten ist die Erreichung mindestens KfW Effizienzhaus Standard 40 oder mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt.
- Auszahlung bis 250.000 Euro Antragsobligo:
- bei Neubau: 50 Prozent bei Baubeginn (oder Grundstückskauf) und 50 Prozent bei Fertigstellung des Rohbaus
- bei Kauf: in einer Summe bei Fälligkeit des Kaufpreises
- bei Modernisierung: in einer Summe zu Beginn des Vorhabens
- Auszahlung über 250.000 Euro Antragsobligo:
- bei Neubau: 30 Prozent bei Baubeginn, 50 Prozent bei Rohbaufertigstellung und 20 Prozent bei Bezugsfertigkeit oder 50 Prozent bei Grundstückskauf, 30 Prozent bei Rohbaufertigstellung und 20 Prozent bei Bezugsfertigkeit
- bei Kauf: in einer Summe bei Fälligkeit des Kaufpreises
- bei Modernisierung: jeweils 1/3 bei Erreichen des jeweiligen Bautenstandes
- Es muss eine Eigenbeiteiligung von 7,5 Prozent der Gesamtkosten in Form von Eigenkapital und/oder Arbeitsleistung an der zu fördernden Immobilie gewährleistet werden.
- Der Sollzinssatz ist fest für 15 Jahre. Der Tilgungssatz beträgt 2 Prozent oder 3 Prozent p.a. Zum Ende der Sollzinsbindung wird ein neuer Sollzinssatz oder die Rückzahlung des offenen Darlehensbetrages vereinbart.
- Die Darlehenslaufzeit beträgt je nach Sollzins- und Tilgungssatz zwischen 15 und 36 Jahren.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Telefon: 0431/9905-4500
E-Mail-Adresse: kiel@ib-sh.de
Internet: www.ib-sh.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Solarthermie für Warmwasser | Smart Home / Hausautomation | Fernwärme | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Wärmepumpe | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Holzpelletheizung | Brennstoffzellen-Heizung | Erneuerbare Energien Hybridheizung