Förderprogramm: Thüringen - Förderung des bezahlbaren Wohnens
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung ist im
- Altbau die Anpassung von Wohnungsbestand an energetische, demografische und räumliche Herausforderungen durch Sanierung, Umbau, Erweiterung sowie Modernisierung und den Erwerb von Belegungsrechten.
- Neubau in Städten und Gemeinden mit Mietstufe 3: Schaffung angemessener Mietwohnungen zu sozialverträglichen Mieten
- Neubau in allen übrigen Regionen: Deckung von qualitativem Wohnungsfehlbedarf (z.B. Mangel an barrierefreien / altersgerechten Wohnungen).
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümer*innen oder sonstige Verfügungsberechtigte von Baugrundstücken bzw. der zu fördernden Wohnungen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung mit einem Baudarlehen, welches durch direkte Zuschüsse und einen Tilgungszuschuss ergänzt werden kann.
- Die Höhe der Fördermittel richtet sich nach der von der Bewilligungsstelle festgestellten Höhe der förderfähigen Kosten.
- Der Fördersatz (Summe des Baudarlehens und der direkten Zuschüsse beträgt bis zu 80 v. H. der förderfähigen Kosten.
- Bauvorhaben werden nur gefördert, wenn der/die Zuwendungsempfänger*in zur Deckung der Gesamtkosten eine angemessene Eigenleistung erbringt. Die Eigenleistung gilt als angemessen, wenn sie wenigstens 20 v. H. der förderfähigen Kosten beträgt.
- Maßnahmen werden nicht gefördert, wenn sich auf Grund der förderfähigen Kosten ein Darlehensbetrag von weniger als 4.000 Euro/Wohnung errechnet.
- Direkte Zuschüsse werden u.a. für folgende Maßnahmen gewährt:
- Aufzugsanlagen bei Maßnahmen zur Bestandsentwicklung
- Barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen
- Energieeinsparung.
- Die Laufzeit des Baudarlehens wird auf 20 Jahre festgesetzt, in besonderen Konstellationen kann die Laufzeit des Baudarlehens auf bis zu 25 Jahre verlängert werden.
- Das Baudarlehen ist für die Dauer der Laufzeit zinsfrei.
- Der Bindungszeitraum für die Miet- und Belegungsbindungen beträgt mindestens 20 Jahre ab Bezugsfertigkeit der geförderten Wohnungen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Thüringer Aufbaubank
Gorkistraße 9
99084 Erfurt
Telefon: 0361/7447 696
E-Mail-Adresse: wohnen@aufbaubank.de
Internet: www.aufbaubank.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Wärmepumpe | Smart Home / Hausautomation | Holzpelletheizung | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Fernwärme | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Altersgerecht Umbauen