Förderprogramm: Land Brandenburg - Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen (Förderkredit)
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- barrierereduzierende Baumaßnahmen in sieben von der KfW definierten Förderbereichen (Diese finden Sie in den Programm-Merkblättern unter www.kfw.de)
- die Herstellung von Barrierefreiheit nach DIN 18040-2
- das Erreichen der KfW-Standards "Altersgerechte Wohnung/Altersgerechtes Haus"
- den Ersterwerb von Wohngebäuden, die barrierereduziert wurden.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Gefördert werden kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften sowie private Investierende der Wohnungswirtschaft.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen verbilligt das gleichnamige Darlehen der KfW durch einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent.
- Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten inkl. Nebenkosten, maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit
- Auszahlung: 100 Prozent
- Kreditlaufzeit: 10 bis 30 Jahre
- Zinsbindung: 10 Jahre
- Zinssatz: aktuelle Konditionen der KfW
- Zinszahlung und Tilgung: gemäß den Bedingungen der KfW
- Tilgungszuschuss der ILB: 5 Prozent des Zusagebetrages zum Ende der ersten Zinsbindungsfrist.
Kontakt zur Antragstelle:
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Förderbereich Wohnungsbau
Postfach 60 08 07
14408 Potsdam
Kontakt zum Fördergeber:
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Steinstraße 104-106
14480 Potsdam
Josephine Becker, Beeke Vollmer
Telefon: 0331/660-1319, -1219
Internet: www.ilb.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung