Förderprogramm: Stadt Frankfurt am Main - Wohneigentumsprogramm - Bestand (Zuschuss)

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird der Erwerb von bestehenden Wohngebäuden zur Selbstnutzung und der Erwerb einer bestehenden Eigentumswohnung zur Selbstnutzung.
  • Förderungsfähig ist nur Wohnraum, der zur dauernden Wohnraumversorgung für die Antragstellenden rechtlich und tatsächlich geeignet ist und der sich in einem guten baulichen Zustand befindet.
  • Bei Wohnraum, der wesentlichen Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf aufweist, ist eine vorherige baufachliche Prüfung durch die Bewilligungsstelle erforderlich. Mit der Finanzierung sind auch die Kosten der Modernisierung und Instandhaltung sicherzustellen.
  • Der Erwerb von bestehendem Wohnraum ist nur förderfähig, wenn ein optimierter, d.h. für das betreffende Gebäude nach rechtlichen, technischen und wohnungswirtschaftlichen Kriterien bestmöglicher energetischer Sanierungsstandard besteht oder hergestellt wird. Voraussetzung für die Förderfähigkeit von Modernisierungsmaßnahmen ist das Gutachten anerkannter Energiesachverständiger.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Förderberechtigte sind Familien, Paare oder Alleinerziehende mit mindestens einem zum Haushalt gehörenden Kind, i. S. v. § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG), die noch nicht im Besitz von Immobilieneigentum sind.
  • Antragstellende mit mehreren Kindern werden vorrangig gefördert. Dasselbe gilt für Antragstellende, bei denen wegen der Behinderung eines Haushaltsmitgliedes ein besonderer baulicher Bedarf besteht oder die einen pflegebedürftigen Angehörigen dauerhaft in ihren Haushalt aufgenommen haben.
  • Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn das Gesamteinkommen der Antragstellenden und der zur Familie rechnenden Angehörigen folgende Beträge übersteigt: 2 Personenhaushalt 37.000 Euro im Jahr. Für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 8.000 Euro pro Jahr (Die Berechnung des Gesamteinkommens erfolgt gemäß der §§ 20 bis 24 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) in der jeweils gültigen Fassung. ).

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die förderfähige Wohnfläche beträgt pro Wohnung maximal 150 m², ab der 5. Person wird die maximal zulässige Wohnfläche um 15 m² pro Person erhöht.
  • Die Förderung wird als Darlehen gewährt. Das Darlehen wird zu 100 Prozent ausgezahlt und ist ab dem 1. Januar des der Bezugsfertigkeit folgenden 11. Jahres mit 2,5 Prozent zu verzinsen.
  • Das Darlehen ist 5 Jahre tilgungsfrei. Ab dem 1. Januar des der Bezugsfertigkeit folgenden 6. Jahres ist das Darlehen mit 3 Prozent jährlich zu tilgen. Auf Antrag wird bei Geburt weiterer Kinder nach Einzug die tilgungsfreie Zeit um 3 Jahre pro Kind erhöht.
  • Das Darlehen beträgt 50.000 Euro, jedoch nicht mehr als 50.000 Euro. Für Haushalte mit mehr als drei Haushaltsmitgliedern gibt es einen einmaligen Zuschlag von 5.000 Euro für die vierte Person.
  • Eigenkapital muss mindestens in Höhe von 15 Prozent der Gesamtkosten eingesetzt werden.
Kumulierung:
  • Eine gemeinsame Inanspruchnahme von Landes- und Stadtmitteln ist in folgenden Fällen möglich, wenn bei Inanspruchnahme der Landesfördermittel nach den „Richtlinien über die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum“ eine tragbare Belastung nur mit dem zusätzlichen städtischen Darlehen zu erzielen ist, bzw. bei Familien mit drei oder mehr Kindern.
  • Zulässig ist die gleichzeitige Inanspruchnahme des Programms zur „Wohneigentumsbildung durch städtisches Erbbaurecht (Startprogramm für junge Familien)“ und die gleichzeitige Inanspruchnahme zinsgünstiger Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) soweit bei gleichzeitiger Inanspruchnahme der Landesmittel diese nicht ausgeschlossen sind.
  • Eine Inanspruchnahme weiterer städtischer Förderprogramme ist ausgeschlossen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadtplanungsamt der Stadt Frankfurt am Main
Abteilung Stadterneuerung und Wohnungsbau
Kurt-Schumacher-Straße 10
60311 Frankfurt am Main
Telefon: 069/212-35107, -35346
Fax: 069/212-30761,
Internet: www.stadtplanungsamt-frankfurt.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Gas-Hybridheizung mit erneuerbaren Energien | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

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