Förderprogramm: Stadtwerke Kaarst - Solarthermieanlage (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Einbau einer Solarthermieanlage zusätzlich zur Erdgasheizung.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind private Personen im Gasgrundversorgungsgebiet.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss beträgt 100 Euro für die Solarthermieanlage.
- Voraussetzung: Die Auszahlung der vollständigen Förderung ist daran gebunden, dass der/die Kund*in für 24 Monate Erdgas von der Stadtwerke Kaarst GmbH bezieht.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadtwerke Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
Telefon: 0203/540-231, 0800 1 99 99 60
Fax: 0203/540-298
E-Mail-Adresse: energieberatung@stadtwerke-kaarst.de
Internet: www.stadtwerke-kaarst.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Einbau Solarthermieanlage | Erdgasheizung (Brennwerttechnik) | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel