Förderprogramm: Stadtwerke Kaarst - Solarthermieanlage (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Einbau einer Solarthermieanlage zusätzlich zur Erdgasheizung.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind private Personen im Gasgrundversorgungsgebiet.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss beträgt 100 Euro für die Solarthermieanlage.
  • Voraussetzung: Die Auszahlung der vollständigen Förderung ist daran gebunden, dass der/die Kund*in für 24 Monate Erdgas von der Stadtwerke Kaarst GmbH bezieht.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadtwerke Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
Telefon: 0203/540-231, 0800 1 99 99 60
Fax: 0203/540-298
E-Mail-Adresse: energieberatung@stadtwerke-kaarst.de
Internet: www.stadtwerke-kaarst.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Einbau Solarthermieanlage | Erdgasheizung (Brennwerttechnik) | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel

Übersicht über alle Förderprogramme

Energie sparen. Kosten senken. Klima schützen.

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