Förderprogramm: Stadt Marburg - Zuschussprogramm Klimafreundlich Wohnen (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Folgende Maßnahmen sind förderfähig:
- Installation oder Erweiterung einer Photovoltaikanlage. Diese Förderung ist mit einer der folgenden Maßnahmen kombinierbar: Denkmalschutz, Fassaden Photovoltaikanlagen, Wallbox, Power to Heat, Mieterstrom oder Stromspeicher.
- Denkmalschutz: Installation oder Erweiterung einer dachintegrierten Photovoltaikanlage auf denkmalgeschützten Gebäuden.
- Fassaden Photovoltaikanlagen
- Wallbox: 11 kW Wallbox mit intelligenter Ladesteuerung
- Power to Heat: Ansteuerung eines Heizstabs (stufenlos) oder einer Wärmepumpe für Heizungszwecke, die intelligent angesteuert wird (SG Ready oder bessere Schnittstelle).
- Mieterstrom: Bezuschusst werden die Kosten der Messsysteme (Hardware) pro Messeinheit/Wohneinheit.
- Stromspeicher: Installation eines Stromspeichers zur Speicherung des mit einer Photovoltaikanlage erzeugten Stroms.
- Installation oder Erweiterung einer Mikro-Photovoltaikanlage (Plug-In-PV/ Stecker- Solar-Modul/ Balkonmodul) nur für Mieter*innen.
- Umbau von einer Überschussanlage zu einer Eigenverbrauchsanlage von Ü20 Photovoltaikanlagen (Anlagen, die über 20 Jahre alt sind).
- Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz, das mit erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung mit Erdgas oder erneuerbaren Energien betrieben wird, wenn der Wärmebedarf des Gebäudes überwiegend durch diese Anlagen gedeckt wird.
- Elektrostatische Partikelabscheider für Heizungsanlagen für Holz oder Pellets.
- Bauliche Wärmedämmung des Daches, der obersten Geschossdecke oder der Kellerdecke, wenn hierbei Dämmstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen/ Naturdämmstoffe (Holzfaser, Hanf, Wolle, Schafs- oder Baumwolle, Schilf, Flachs etc.) oder Zellulose verwendet werden.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die Maßnahme an Gebäuden in ihrem Eigentum im eigenen Namen durchführen oder von Dritten (z.B. Verwalter*innen oder Vertretungsberechtigte) durchführen lassen. Vorgenannte Dritte sind gleichermaßen zur Stellung des Antrages berechtigt.
- Für den Zuschuss von Mikro-Photovoltaikanlagen sind nur Mieter*innen antragsberechtigt.
- Institutionelle Vermieter sind nicht zur Stellung eines Antrags berechtigt.
- Pro Liegenschaft (bzw. Wohnung bei Mikro-Photovoltaikanlagen) und Person kann nur eine Maßnahme pro Kalenderjahr im Rahmen des Zuschussprogramms Klimafreundlich Wohnen gefördert werden.
Beschreibung des Förderprogramms:
Der Zuschuss ergibt sich wie folgt:
- Photovoltaikanlage (PV-Anlage) exklusive der damit kombinierbaren Leistungen: Bis zu 4.500 Euro (250 Euro pro kWp von 0,5 bis 4,9 kWp Leistung, 200 Euro pro kWp von 5 bis 9,9 kWp Leistung, 150 Euro pro kWp von 10 bis 25 kWp Leistung)
- Dachintegrierte PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden: 50 Euro Zuschlag bis 4,9 kWp und 25 Euro Zuschlag von 5 bis 25 kWp (Nur kombinierbar mit Zuschuss für PV-Anlage)
- Fassaden PV-Anlagen: 50 Euro Zuschlag bis 4,9 kWp und 25 Euro Zuschlag von 5 bis 25 kWp (Nur kombinierbar mit Zuschuss für PV-Anlage)
- Wallbox (11 kW) mit intelligenter Ladesteuerung: 150 Euro (Nur in Verbindung mit einer vorhandenen oder gleichzeitig bezuschussten PV-Anlage)
- Power to Heat Ansteuerung eines Heizstabs: 500 Euro (Nur in Verbindung mit einer vorhandenen oder gleichzeitig bezuschussten PV-Anlage)
- Power to Heat Wärmepumpe mit Standard Kältemittel: 750 Euro (Nur in Verbindung mit einer vorhandenen oder gleichzeitig bezuschussten PV-Anlage)
- Power to Heat Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel: 1.500 Euro (Nur in Verbindung mit einer vorhandenen oder gleichzeitig bezuschussten PV-Anlage)
- Mieterstrom: Kosten für Messsysteme pro Messeinheit/Wohneinheit: 200 Euro (Kombinierbar mit Zuschuss für PV-Anlage)
- Herkömmlicher Stromspeicher: 500 Euro (Kombinierbar mit Zuschuss für PV-Anlage)
- Stromspeicher mit innovativem und/oder nachhaltigen Speichermedium: 1.500 Euro (Kombinierbar mit Zuschuss für PV-Anlage)
- Mikro-Photovoltaikanlage (nur für Mieter*innen): 100 Euro bis 499 Wp und 250 Euro über 500 Wp
- Umbaukosten einer Überschussanlage zu einer Eigenverbrauchsanlage (Ü20 PV-Anlagen): 500 Euro
- Neuanschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz: 2000 Euro
- Elektrostatischer Partikelabscheider für Biomasse Heizanlagen: 500 Euro
- Dämmung des Daches mit Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen: Bis zu 5.000 Euro (15 Euro je m² gedämmte Fläche)
- Dämmung der oberen Geschossdecke oder der Kellerdecke mit Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen: Bis zu 1.000 Euro (15 Euro (bei Eigenleistungen 7,50 Euro) je m² gedämmte Fläche)
Kontakt zur Antragstelle:
Stadtwerke Marburg GmbH
Am Krekel 55
35039 Marburg
Herr Christof Jacobi
Telefon: 06421/205-313
Fax: 06421/205-233
Internet: www.stadtwerke-marburg.de
Kontakt zum Fördergeber:
Magistrat der Stadt Marburg
Amt / Bereich Fachdienst 69.3 - Klimaschutz
Software-Center 5a
35037 Marburg
Frau Wiebke Smeulders
Telefon: 06421/201-1936
Fax: 06421/201-981936
E-Mail-Adresse: Klimaschutz@marburg-stadt.de
Internet: www.marburg.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Einbau Solarthermieanlage | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Photovoltaik | Batteriespeicher | BHKW | Brennstoffzellen-Heizung | Nahwärme / Fernwärme | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke