Förderprogramm: Stadt Marburg - Zuschussprogramm Klimafreundlich Wohnen (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Folgende Maßnahmen sind förderfähig:

  • Installation oder Erweiterung einer Photovoltaikanlage. Diese Förderung ist mit einer der folgenden Maßnahmen kombinierbar: Denkmalschutz, Fassaden Photovoltaikanlagen, Wallbox, Power to Heat, Mieterstrom oder Stromspeicher.
  • Denkmalschutz: Installation oder Erweiterung einer dachintegrierten Photovoltaikanlage auf denkmalgeschützten Gebäuden.
  • Fassaden Photovoltaikanlagen
  • Wallbox: 11 kW Wallbox mit intelligenter Ladesteuerung
  • Power to Heat: Ansteuerung eines Heizstabs (stufenlos) oder einer Wärmepumpe für Heizungszwecke, die intelligent angesteuert wird (SG Ready oder bessere Schnittstelle).
  • Mieterstrom: Bezuschusst werden die Kosten der Messsysteme (Hardware) pro Messeinheit/Wohneinheit.
  • Stromspeicher: Installation eines Stromspeichers zur Speicherung des mit einer Photovoltaikanlage erzeugten Stroms.
  • Installation oder Erweiterung einer Mikro-Photovoltaikanlage (Plug-In-PV/ Stecker- Solar-Modul/ Balkonmodul) nur für Mieter*innen.
  • Umbau von einer Überschussanlage zu einer Eigenverbrauchsanlage von Ü20 Photovoltaikanlagen (Anlagen, die über 20 Jahre alt sind).
  • Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz, das mit erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung mit Erdgas oder erneuerbaren Energien betrieben wird, wenn der Wärmebedarf des Gebäudes überwiegend durch diese Anlagen gedeckt wird.
  • Elektrostatische Partikelabscheider für Heizungsanlagen für Holz oder Pellets.
  • Bauliche Wärmedämmung des Daches, der obersten Geschossdecke oder der Kellerdecke, wenn hierbei Dämmstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen/Naturdämmstoffe (Holzfaser, Hanf, Wolle, Schafs- oder Baumwolle, Schilf, Flachs etc.) oder Zellulose verwendet werden.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die Maßnahme an Gebäuden in ihrem Eigentum im eigenen Namen durchführen oder von Dritten (z.B. Verwalter*innen oder Vertretungsberechtigte) durchführen lassen. Vorgenannte Dritte sind gleichermaßen zur Stellung des Antrages berechtigt.
  • Für den Zuschuss von Mikro-Photovoltaikanlagen sind nur Mieter*innen antragsberechtigt.
  • Institutionelle Vermieter sind nicht zur Stellung eines Antrags berechtigt.
  • Pro Liegenschaft (bzw. Wohnung bei Mikro-Photovoltaikanlagen) und Person kann nur eine Maßnahme pro Kalenderjahr im Rahmen des Zuschussprogramms Klimafreundlich Wohnen gefördert werden.

Beschreibung des Förderprogramms:

Der Zuschuss ergibt sich wie folgt:

  • Photovoltaikanlage (PV-Anlage) exklusive der damit kombinierbaren Leistungen: Bis zu 5.000 Euro (250 Euro pro kWp von 0,5 bis 4,9 kWp Leistung, 200 Euro pro kWp von 5 bis 9,9 kWp Leistung, 150 Euro pro kWp von 10 bis 25 kWp Leistung)
  • Dachintegrierte PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden: 50 Euro Zuschlag bis 4,9 kWp und 25 Euro Zuschlag von 5 bis 25 kWp (Nur kombinierbar mit Zuschuss für PV-Anlage)
  • Fassaden PV-Anlagen: 50 Euro Zuschlag bis 4,9 kWp und 25 Euro Zuschlag von 5 bis 25 kWp (Nur kombinierbar mit Zuschuss für PV-Anlage)
  • Wallbox (11 kW) mit intelligenter Ladesteuerung: 150 Euro (Nur in Verbindung mit einer vorhandenen oder gleichzeitig bezuschussten PV-Anlage)
  • Power to Heat Ansteuerung eines Heizstabs: 500 Euro (Nur in Verbindung mit einer vorhandenen oder gleichzeitig bezuschussten PV-Anlage)
  • Power to Heat Wärmepumpe mit Standard Kältemittel: 750 Euro (Nur in Verbindung mit einer vorhandenen oder gleichzeitig bezuschussten PV-Anlage)
  • Power to Heat Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel: 1.500 Euro (Nur in Verbindung mit einer vorhandenen oder gleichzeitig bezuschussten PV-Anlage)
  • Mieterstrom: Kosten für Messsysteme pro Messeinheit/Wohneinheit: 200 Euro (Kombinierbar mit Zuschuss für PV-Anlage)
  • Herkömmlicher Stromspeicher: 500 Euro (Kombinierbar mit Zuschuss für PV-Anlage)
  • Stromspeicher mit innovativem und/oder nachhaltigen Speichermedium: 1.500 Euro (Kombinierbar mit Zuschuss für PV-Anlage)
  • Mikro-Photovoltaikanlage (nur für Mieter*innen): 150 Euro bis 499 Wp und 250 Euro über 500 Wp
  • Umbaukosten einer Überschussanlage zu einer Eigenverbrauchsanlage (Ü20 PV-Anlagen): 500 Euro
  • Neuanschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz: 2.000 Euro
  • Elektrostatischer Partikelabscheider für Biomasse Heizanlagen: 500 Euro
  • Dämmung des Daches mit Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen: Bis zu 5.000 Euro (15 Euro je m² gedämmte Fläche)
  • Dämmung der oberen Geschossdecke oder der Kellerdecke mit Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen: Bis zu 1.000 Euro (15 Euro (bei Eigenleistungen 7,50 Euro) je m² gedämmte Fläche)
Kumulierung: Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist zulässig. Kumulierungsverbote und Förderrichtlinien anderer Förderprogramme sind zu beachten.

Kontakt zur Antragstelle:

Stadtwerke Marburg GmbH
Am Krekel 55
35039 Marburg
Herr Christof Jacobi
Telefon: 06421/205-313
Fax: 06421/205-233
Internet: www.stadtwerke-marburg.de

Kontakt zum Fördergeber:

Magistrat der Stadt Marburg
Amt / Bereich Fachdienst 69.3 - Klimaschutz
Software-Center 5a
35037 Marburg
Frau Wiebke Smeulders
Telefon: 06421/201-1936
Fax: 06421/201-981936
E-Mail-Adresse: Klimaschutz@marburg-stadt.de
Internet: www.marburg.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Einbau Solarthermieanlage | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Photovoltaik | Batteriespeicher | BHKW | Brennstoffzellen-Heizung | Nahwärme / Fernwärme | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke

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