Förderprogramm: Stadt Friedrichshafen - Klimaschutz durch Energiesparen, Wärmedämmung (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden Gebäude, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden und die vor 2002 genehmigt wurden (Altbestand, maßgeblich ist das Jahr der Baugenehmigung).
- Erstellen eines Energiegutachtens durch einen/r Energiefachberater*in des Handwerks oder durch ein Ingenieurbüro
- Dachdämmung (geneigtes Dach, Flachdach, oberste Geschossdecke)
- Außenwanddämmung
- Dämmung der Kellerdecke oder Boden zum Erdreich
- Fenster und Außentüren (Wärmeschutzverglasung)
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümer*innen von Gebäuden und Grundstücken, die sich im Gebiet der Stadt Friedrichshafen befinden. Bei Anträgen von Mieter*innen ist die Zustimmung der jeweiligen Eigentümer*in erforderlich.
- Das Programm gilt nicht für Gebäude/Wohnungen, die im Besitz der Stadt Friedrichshafen sind (einschließlich der Gebäude der Städtischen Wohnbau GmbH).
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss beträgt maximal 4.000 Euro je Gebäude, bei einer Mindestinvestition von 5.000 Euro (kann mit anderen Maßnahmen aus dem Programm gekoppelt werden).
- Dachdämmung wird gefördert mit 5 Euro/m². Maximal beträgt der Zuschuss 1.500 Euro. Bei der Verwendung natürlicher Dämm-Materialien wird ein Bonus zusätzlich zur Höchstförderung gewährt: natürliche DämmMaterialien in Flockenform wie Isofl oc plus 2,50 Euro/m², maximal 750 Euro sowie natürliche DämmMaterialien in gebundener Form wie Hanf etc. plus 5 Euro/m², maximal 1.500 Euro.
- Außenwanddämmung: wird gefördert mit 5 Euro/m². Maximal beträgt der Zuschuss 2.000 Euro. Bei der Verwendung natürlicher Dämm-Materialien wird ein Bonus zusätzlich zur Höchstförderung gewährt: natürliche Dämmmaterialien in Flockenform wie Isofl oc plus 2,50 Euro/m², maximal 1.000 Euro sowie natürliche Dämmmaterialien in gebundener Form wie Hanf etc. plus 5 Euro/m², maximal 2.000 Euro.
- Dämmung der Kellerdecke wird gefördert mit 4 Euro/m². Maximal beträgt der Zuschuss 1.000 Euro.
- Einbau von Fenster und Türen: Dreifachverglasung mit einem Ug von 0,6 W/m²K mit warmer Kante, zwei geschlossenen Dichtungsebenen mit Überschlagsdichtung und dampfdichter Montage nach EnEV wird gefördert mit 20 Euro/m². Maximal beträgt der Zuschuss 1.500 Euro. Die Fensterförderung ist nur in Verbindung mit einer Lüftungsanlage möglich.
- Altbau Energieberatung: Der Zuschuss für eine Beratung durch einen/r Energiefachberater*in des Handwerks beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 75 Euro. Der Zuschuss für eine Beratung durch eine/n unabhängige/n Energieberater*in beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 150 Euro.
- Wird im Bestand der Standard eines KfW-Effizienzhaus 70, 55 oder 40 erreicht, gibt es einen Bonus zusätzlich zur Förderung der einzelnen Maßnahmen. Effizienzhaus 70 = Bonus 500 Euro, Effizienzhaus 55 = Bonus 1.000 Euro und Effizienzhaus 40 = Bonus 2.000 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
Stadt Friedrichshafen - Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt
Abteilung Umwelt und Naturschutz
Eckenerstraße 11
88046 Friedrichshafen
Telefon: 07541/203-2191
Fax: 07541/203-82191
E-Mail-Adresse: umweltamt@friedrichshafen.de
Internet: www.friedrichshafen.de
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Friedrichshafen
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Fassadendämmung | Fensteraustausch | Kellerdeckendämmung