Förderprogramm: Saarland - Saarländische Wohnraumförderung - Schaffung von Mietwohnraum (Förderkredit)

Was wird gefördert?

Gefördert wird:

  • die Errichtung von Mietwohnungen in Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern bzw. als Eigentumswohnungen
  • die Durchführung von wesentlichen Baumaßnahmen an vermieteten Gebäuden, um diese auf Dauer wieder zu Wohnzwecken nutzbar zu machen, um durch Nutzungsänderung oder Erweiterung Wohnraum zu schaffen und um diese durch Änderung von Wohnraum an geänderte Wohnbedürfnisse anzupassen.
Finanziert werden die Kosten des Baugrundstücks (Wert vorhandener Bauteile, Baukosten einschließlich Baunebenkosten und Kosten der Außenanlagen).

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind private Personen und Wohnungsgesellschaften.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Errichtung von Mietwohnungen: maximal 1.300 Euro je m² Wohnfläche (unter Berücksichtigung der maximalen Wohnfläche), bis 30 Prozent der Gesamtkosten
  • Durchführung von wesentlichen Baumaßnahmen an vermieteten Gebäuden: maximal 1.150 Euro je m² Wohnfläche (unter Berücksichtigung der maximalen Wohnfläche), bis 30 Prozent der Gesamtkosten
  • Mietwohnungen werden nur gefördert, wenn die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen wird, d.h. die Finanzierung der Gesamtkosten muss gesichert sein und die Folgekosten auf Dauer tragbar erscheinen.
  • Es besteht eine Mietpreisbindung bei Erstvermietung.
  • Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahre bei einem tilungsfreiem Jahr.
Kumulierung:
  • Fördermittel aus nicht-öffentlich bezuschussten Programmen können bei Wohnraumbeschaffungsmaßnahmen zusätzlich in Anspruch genommen werden.
  • Es dürfen keine sonstigen Fördermittel der sozialen Wohnraumförderung des Landes in Anspruch genommen werden.

Kontakt zur Antragstelle:

SIKB - Saarländische
Investitionskreditbank AG
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Telefon: 0681/3033-333
Fax: 0681/3033-5444
E-Mail-Adresse: wohnungsbau@sikb.de
Internet: www.sikb.de

Kontakt zum Fördergeber:

Ministerium der Finanzen
Referat D/3, Wohnungsbauförderung
Am Tummelplatz 7
66117 Saarbrücken
Telefon: 0681/501-2613
Fax: 0681/501-1590
Internet: www.saarland.de/mfw/DE/home/home_node.html

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Photovoltaik | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Solarthermie für Warmwasser | Strom-Wärmepumpe | Fernwärme | Scheitholzheizung | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Hackschnitzel-Heizung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

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