Förderprogramm: Saarland - Wohnraumförderungsprogramm - Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum (Förderkredit)

Was wird gefördert?

Gefördert wird:

  • die Errichtung von selbstgenutzten Einfamilienhäusern, von selbstgenutzten Eigentumswohnungen und von selbstgenutzten Wohnungen in Zweifamilienhäusern (die nicht zur Selbstnutzung vorgesehene Wohnung wird nicht gefördert)
  • der Ersterwerb von selbstgenutzten Einfamilienhäusern, von selbstgenutzten Eigentumswohnungen und von selbstgenutzten Wohnungen in Zweifamilienhäusern (die nicht zur Selbstnutzung vorgesehene Wohnung wird nicht gefördert)
  • die Durchführung von wesentlichen Baumaßnahmen an selbstgenutzten Gebäuden, um diese auf Dauer wieder zu Wohnzwecken nutzbar zu machen durch Nutzungsänderung oder Erweiterung Wohnraum zu schaffen, diese durch Änderung von Wohnraum an geänderte Wohnbedürfnisse anzupassen.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, wenn sie Wohneigentum bauen, umbauen und kaufen (nur beim Ersterwerb) und selbst darin wohnen werden.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung beträgt 30 Prozent der Gesamtkosten (Kosten des Baugrundstücks, Wert vorhandener Bauteile, Baukosten einschl. Baunebenkosten, Kosten der Außenanlagen, Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten).
  • Der maximale Förderbetrag liegt bei maximal 1.200 Euro/m² förderbarer Wohnfläche bei Errichtung und Ersterwerb sowie 1.000 Euro/m² bei der Durchführung von wesentlicher Baumaßnahmen.
  • Nachfinanzierungen sind ausgeschlossen. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen muss sichergestellt sein.
  • Es wird nur Wohnraum gefördert, dessen Wohnfläche 156 m² nicht übersteigt. Bei Zweifamilienhäusern darf die Gesamtwohnfläche 240 m² nicht überschreiten und keine der Wohnungen größer als 156 m² sein.
  • Die förderbare Wohnfläche für einen vier Personen Haushalt beträgt 90 m², sie erhöht oder ermäßigt sich um jeweils 10 m² je Person, wenn zum Haushalt mehr oder weniger als vier Personen gehören.
  • Die geförderte Wohnung ist für die Dauer von 10 Jahren ab Bezugsfertigkeit von dem geförderten Haushalt zu bewohnen.
  • Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahre und ist fest für die gesamte Laufzeit des Darlehens.
  • Die Auszahlung des Darlehens beträgt 100 Prozent.
  • Es wird eine tilgungsfreie Zeit von 1 Jahr gewährt.
  • Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt in monatlich gleich bleibenden Raten (Zins- und Tilgungszahlung).
  • Für Familien mit Kindern kann die Förderung durch einen Tilgungszuschuss ergänzt werden.
  • Für Familien mit Kindern kann die Förderung durch einen Tilgungszuschuss ergänzt werden.
    • Familie mit einem Kind: 5 Prozent Tilgungszuschuss
    • Familie mit zwei Kindern: 10 Prozent Tilgungszuschuss
    • Familie mit drei Kindern: 15 Prozent Tilgungszuschuss
    • Familie mit vier oder mehr Kinder: 20 Prozent Tilgungszuschuss
  • Es muss eine Eigenleistung von mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten (jedoch mindestens so hoch, dass die Kosten des Baugrundstücks ohne Erschließungskosten gedeckt sind) erbracht werden.
Kumulierung: Fördermittel aus nicht-öffentlich bezuschussten Programmen können bei Wohnraumbeschaffungsmaßnahmen zusätzlich in Anspruch genommen werden.

Kontakt zur Antragstelle:

SIKB - Saarländische
Investitionskreditbank AG
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Telefon: 0681/3033-333
Fax: 0681/3033-5444
E-Mail-Adresse: wohnungsbau@sikb.de
Internet: www.sikb.de

Kontakt zum Fördergeber:

Ministerium der Finanzen
Referat D/3, Wohnungsbauförderung
Am Tummelplatz 7
66117 Saarbrücken
Telefon: 0681/501-2613
Fax: 0681/501-1590
Internet: www.saarland.de/mfw/DE/home/home_node.html

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Fernwärme | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Strom-Wärmepumpe | Brennstoffzellen-Heizung

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