Förderprogramm: Rheinland-Pfalz - Förderung von selbst genutztem Wohnraum (Förderkredit)

Was wird gefördert?

Gefördert wird Wohnraum, der zur Selbstnutzung nach § 12 LWoFG bestimmt ist. Förderfähig sind:

  • der Ankauf, Neubau oder der Ersterwerb von Häusern und Wohnungen zur Selbstnutzung
  • der Ausbau, Umbau, Umwandlung, Erweiterung und Modernisierung von selbst genutzten Wohnungen, ggf. nach einem erfolgten Ankauf
  • der Ersatzneubau nach Abriss
  • Räume zur gemeinschaftlichen privaten Nutzung im Rahmen von Wohnprojekten. Dabei sind die maßgeblichen Wohnflächenobergrenzen zu beachten.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Haushalte, deren Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 LWoFG um nicht mehr als 60 v. H. übersteigt.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Das ISB-Darlehen Wohneigentum setzt sich zusammen aus einem Grunddarlehen und ggf. weiteren Zusatzdarlehen. Das Grunddarlehen beträgt bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten.
  • Neben dem Grunddarlehen können Zusatzdarlehen in Höhe von jeweils 5 Prozent der Gesamtkosten gewährt werden bei Ersatzneubauten, bei Haushalten, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 LWoFG um nicht mehr als 10 Prozent überschreitet, je Kind, je haushaltsangehörige Person mit Schwerbehinderung (GdB von wenigstens 50) oder ab Pflegestufe I sowie bei Kombinationsmaßnahmen (Ankauf mit gleichzeitigem Umbau, Ausbau, Erweiterung oder Umwandlung).
  • Die Summe aus Grund- und Zusatzdarlehen beträgt 150.000 Euro in Gemeinden der Fördermietenstufen 1 + 2, 175.000 Euro in Gemeinden der Stufen 3 + 4 und 190.000 Euro in den Gemeinden der Stufen 5 bis 7.
  • Die Höchstbeträge gelten auch, wenn neben dem ISB-Darlehen Wohneigentum ein ISB-Darlehen Modernisierung zugesagt wird.
  • Als Zinsfestschreibung ist eine Laufzeit zwischen 10, 15, 20 oder 30 Jahren wählbar.
  • Mit der Durchführung der Maßnahme darf grundsätzlich erst nach Zusage der Fördermittel begonnen werden.

Kontakt zur Antragstelle:

zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung

Kontakt zum Fördergeber:

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Telefon: 06131/6172-1991
E-Mail-Adresse: wohnraum@isb.rlp.de
Internet: www.isb.rlp.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Strom-Wärmepumpe | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Wärmepumpe | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Fernwärme | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Brennstoffzellen-Heizung | Brennstoffzellen-Heizung

Übersicht über alle Förderprogramme

Mehr Orientierung im Sanierungs-Dschungel

Wann lohnt sich eine Sanierung? Unser kostenloses Sanierungshilfe-PDF unterstützt Sie bei der Entscheidung und gibt praktische Tipps

Jetzt kostenlos erhalten