Förderprogramm: Land Bayern - Förderung von Wohneigentum


Was wird gefördert?

Mit dem bayerischen Zinsverbilligungsprogramm bietet der Freistaat Familien mit niedrigen bis durchschnittlichen Einkommen Unterstützung beim Bau und Erwerb von Eigenwohnraum durch ein zinsverbilligtes Darlehen an.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und insbesondere Familien.

Beschreibung des Förderprogramms:

Nach individueller Prüfung des Antrags kann mit den folgenden Bausteinen gefördert werden:
  • Bayerisches Zinsverbilligungsrogramm: Zinsverbilligung für bis zu 1/3 der Gesamtkosten, Kinderzuschuss in Höhe von 5.000 Euro je Kind in Verbindung mit dem Darlehen
  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124): weiteres zinsverbilligtes Darlehen für bis zu 100.000 Euro
  • KfW-Wohneigentumsprogramm für klimafreundlichen Neubau (300): weiteres zinsverbilligtes Darlehen für bis zu 270.000 Euro.
  • Alle Förderbausteine können miteinander kombiniert werden.
Kumulierung: Das Darlehen kann zusammen mit einem Darlehen einer Hausbank aus dem Wohneigentumsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder einem Bayern-Darlehen im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms in Anspruch genommen werden.

Kontakt zur Antragstelle:

zuständige Landratsämter und kreisfreie Städte

Kontakt zum Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen,
Bau und Verkehr
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München
Telefon: 089/2192-02
Fax: 089/2192-13350
E-Mail-Adresse: poststelle@stmb.bayern.de
Internet: www.wohnen.bayern.de

Zwei lächelnde Frauen stehen mit Tablet vor einer Wohneinheit, im Hintergrund ist das Vierwende-Logo sichtbar

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