Förderprogramm: Hessen - Mietwohnungen: Hessisches Programm Energieeffizienz
Was wird gefördert?
Förderfähige Maßnahmen sind:
- Investitionen in Mietwohngebäuden zur nachhaltigen Verringerung von CO2-Emissionen nach dem KfW-Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG-WG, Programm-Nr. 261)“ und zwar nur diejenigen Maßnahmen, die dazu beitragen, im modernisierten Wohngebäude mindestens das Niveau des KfW- Effizienzhauses 85 zu erreichen.
- der Neubau und der Ersterwerb von Mietwohnungen entsprechend den Anforderungen des KfW-Energie- Effizienzhauses nach dem KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (KFN, Programm-Nr. 298)", welche mindestens das Niveau „Klimafreundliches Wohngebäude“ erreichen,
Beim Neubau von Mietwohnungen werden die KfW-Effizienzhausstandards Klimafreundliches Wohngebäude und Klimafreundliches Wohngebäude - mit QNG, sowie beim energieeffizienten Sanieren von Mietwohnungen die KfW-Effizienzhausstandards 40, 40 EE, 40 NH, 55, 55 EE, 55 NH, 70, 70 EE, 70 NH, 85, 85 EE und 85 NH sowie „Denkmal“, „Denkmal EE“ und „Denkmal NH“ (auch bei Gewährung der Bonusvarianten) gefördert. Passivhäuser werden auch weiterhin im Rahmen eines der o. g. KfW-Energieeffizienzhausstandards gefördert.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen zur Vermietung bestimmter Wohngebäude, beispielsweise
- Privatpersonen
- Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften
- Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände
- sonstige Körperschaften und Anstalten des Öffentlichen Rechts.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Für Investitionsvorhaben nach dem Programm "BEG Wohngebäude Kredit - Effizienzhaus (Neubau) – EH 40 NH" gilt folgende Regelung: Für das Darlehen wird für fünf Jahre ab dem auf die Vollauszahlung folgenden ersten Tag des folgenden Monats, längstens jedoch bis zum Ablauf der Dauer der ersten Zinsbindung, eine zusätzliche Zinsverbilligung von 1,32 Prozent auf die KfW-Konditionen für Endkreditnehmer gewährt.
- Für das Programm "BEG Wohngebäude Kredit - Effizienzhaus (Sanierung) – EH 40, EH 40 EE, EH 55, EH 55 EE, EH 70, EH 70 EE, EH Denkmal und EH Denkmal EE" gilt folgende Regelung: Für das Darlehen wird für fünf Jahre ab dem auf die Vollauszahlung folgenden ersten Tag des folgenden Monats, längstens jedoch bis zum Ablauf der Dauer der ersten Zinsbindung, eine zusätzliche Zinsverbilligung von 0,97 Prozent auf die KfW-Konditionen für Endkreditnehmer gewährt.
- Für das Programm "BEG Wohngebäude Kredit - Effizienzhaus (Sanierung) – EH 85 und EH 85 EE" gilt folgende Regelung: Für das Darlehen wird für fünf Jahre ab dem auf die Vollauszahlung folgenden ersten Tag des folgenden Monats, längstens jedoch bis zum Ablauf der Dauer der ersten Zinsbindung, eine zusätzliche Zinsverbilligung von 0,42 Prozent auf die KfW-Konditionen für Endkreditnehmer gewährt.
- Es gelten die Förderbedingungen der o. g. Förderprogramme.
- Für die mit dem Zinszuschuss subventionierten Darlehen können zusätzlich Bürgschaften nach den Richtlinien des Landes Hessen in der jeweils gültigen Fassung übernommen werden.
- Das Programm kann mit der Landesförderung für Mietwohnungsbau oder weiteren Modernisierungsmaßnahmen kombiniert werden.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Strahlenbergerstraße 11
63067 Offenbach am Main
Telefon: 069/9132-2592
Fax: 069/9132-8-2592
E-Mail-Adresse: manja.walden@wibank.de
Internet: www.wibank.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Holzpelletheizung | Wärmepumpe | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Brennstoffzellen-Heizung | Fernwärme