Förderprogramm: Hessen - Mietwohnungen: Hessisches Programm Energieeffizienz (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Förderfähige Maßnahmen sind:

  • Investitionen in Mietwohngebäuden zur nachhaltigen Verringerung von CO2-Emissionen nach dem KfW-Programm "BEG Wohngebäude Kredit – Effizienzhaus (Sanierung)" und zwar nur diejenigen Maßnahmen, die dazu beitragen, im modernisierten Wohngebäude mindestens das Niveau des KfW-Effizienzhauses 85 zu erreichen,
  • der Neubau von Mietwohnungen entsprechend den Anforderungen des KfW-Energieeffizienzhauses einschl. Passivhäuser nach dem nach dem KfW-Programm "BEG Wohngebäude Kredit – Effizienzhaus (Neubau)", und zwar nur diejenigen Baumaßnahmen, welche das Niveau eines KfW-Effizienzhauses 40 NH erreichen,
für die ein Darlehen aus den jeweiligen KfW-Programmen bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen beantragt wird.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt ist grundsätzlich jeder Eigentümer, der in vermietete Wohnimmobilien investiert, beispielsweise: Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, private Vermietende.
  • Förderfähig sind Wohngebäude mit mindestens vier Wohneinheiten sowie Wohn-, Alten- und Pflegeheime.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Für Investitionsvorhaben nach dem Programm "BEG Wohngebäude Kredit - Effizienzhaus (Neubau) – EH 40 NH" gilt folgende Regelung: Für das Darlehen wird für fünf Jahre ab dem auf die Vollaus­zahlung folgenden ersten Tag des folgenden Monats, längstens jedoch bis zum Ablauf der Dauer der ersten Zinsbindung, eine zusätzliche Zinsverbilligung von 1,32 Prozent auf die KfW-Konditionen für Endkreditnehmer gewährt.
  • Für das Programm "BEG Wohngebäude Kredit - Effizienzhaus (Sanierung) – EH 40, EH 40 EE, EH 55, EH 55 EE, EH 70, EH 70 EE, EH Denkmal und EH Denkmal EE" gilt folgende Regelung: Für das Darlehen wird für fünf Jahre ab dem auf die Vollaus­zahlung folgenden ersten Tag des folgenden Monats, längstens jedoch bis zum Ablauf der Dauer der ersten Zinsbindung, eine zusätzliche Zinsverbilligung von 0,97 Prozent auf die KfW-Konditionen für Endkreditnehmer gewährt.
  • Für das Programm "BEG Wohngebäude Kredit - Effizienzhaus (Sanierung) – EH 85 und EH 85 EE" gilt folgende Regelung: Für das Darlehen wird für fünf Jahre ab dem auf die Vollaus­zahlung folgenden ersten Tag des folgenden Monats, längstens jedoch bis zum Ablauf der Dauer der ersten Zinsbindung, eine zusätzliche Zinsverbilligung von 0,42 Prozent auf die KfW-Konditionen für Endkreditnehmer gewährt.
  • Es gelten die Förderbedingungen der o. g. Förderprogramme.
Kumulierung:
  • Für die mit dem Zinszuschuss subventionierten Darlehen können zusätzlich Bürgschaften nach den Richtlinien des Landes Hessen in der jeweils gültigen Fassung übernommen werden.
  • Das Programm kann mit der Landesförderung für Mietwohnungsbau oder weiteren Modernisierungsmaßnahmen kombiniert werden.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Strahlenbergerstraße 11
63067 Offenbach am Main
Telefon: 069/9132-2592
Fax: 069/9132-8-2592
E-Mail-Adresse: manja.walden@wibank.de
Internet: www.wibank.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Einbau Solarthermieanlage | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Scheitholzheizung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Hackschnitzel-Heizung | Pflanzenöl-BHKW | Strom-Wärmepumpe | Fernwärme

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