Förderprogramm: Hessen - Mietwohnungen: Hessisches Programm Energieeffizienz (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Förderfähige Maßnahmen sind:
- Investitionen in Mietwohngebäuden zur nachhaltigen Verringerung von CO2-Emissionen nach dem KfW-Programm "BEG Wohngebäude Kredit – Effizienzhaus (Sanierung)" und zwar nur diejenigen Maßnahmen, die dazu beitragen, im modernisierten Wohngebäude mindestens das Niveau des KfW-Effizienzhauses 85 zu erreichen,
- der Neubau von Mietwohnungen entsprechend den Anforderungen des KfW-Energieeffizienzhauses einschl. Passivhäuser nach dem nach dem KfW-Programm "BEG Wohngebäude Kredit – Effizienzhaus (Neubau)", und zwar nur diejenigen Baumaßnahmen, welche das Niveau eines KfW-Effizienzhauses 40 NH erreichen,
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt ist grundsätzlich jeder Eigentümer, der in vermietete Wohnimmobilien investiert, beispielsweise: Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, private Vermietende.
- Förderfähig sind Wohngebäude mit mindestens vier Wohneinheiten sowie Wohn-, Alten- und Pflegeheime.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Für Investitionsvorhaben nach dem Programm "BEG Wohngebäude Kredit - Effizienzhaus (Neubau) – EH 40 NH" gilt folgende Regelung: Für das Darlehen wird für fünf Jahre ab dem auf die Vollauszahlung folgenden ersten Tag des folgenden Monats, längstens jedoch bis zum Ablauf der Dauer der ersten Zinsbindung, eine zusätzliche Zinsverbilligung von 1,32 Prozent auf die KfW-Konditionen für Endkreditnehmer gewährt.
- Für das Programm "BEG Wohngebäude Kredit - Effizienzhaus (Sanierung) – EH 40, EH 40 EE, EH 55, EH 55 EE, EH 70, EH 70 EE, EH Denkmal und EH Denkmal EE" gilt folgende Regelung: Für das Darlehen wird für fünf Jahre ab dem auf die Vollauszahlung folgenden ersten Tag des folgenden Monats, längstens jedoch bis zum Ablauf der Dauer der ersten Zinsbindung, eine zusätzliche Zinsverbilligung von 0,97 Prozent auf die KfW-Konditionen für Endkreditnehmer gewährt.
- Für das Programm "BEG Wohngebäude Kredit - Effizienzhaus (Sanierung) – EH 85 und EH 85 EE" gilt folgende Regelung: Für das Darlehen wird für fünf Jahre ab dem auf die Vollauszahlung folgenden ersten Tag des folgenden Monats, längstens jedoch bis zum Ablauf der Dauer der ersten Zinsbindung, eine zusätzliche Zinsverbilligung von 0,42 Prozent auf die KfW-Konditionen für Endkreditnehmer gewährt.
- Es gelten die Förderbedingungen der o. g. Förderprogramme.
- Für die mit dem Zinszuschuss subventionierten Darlehen können zusätzlich Bürgschaften nach den Richtlinien des Landes Hessen in der jeweils gültigen Fassung übernommen werden.
- Das Programm kann mit der Landesförderung für Mietwohnungsbau oder weiteren Modernisierungsmaßnahmen kombiniert werden.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Strahlenbergerstraße 11
63067 Offenbach am Main
Telefon: 069/9132-2592
Fax: 069/9132-8-2592
E-Mail-Adresse: manja.walden@wibank.de
Internet: www.wibank.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Einbau Solarthermieanlage | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Scheitholzheizung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Hackschnitzel-Heizung | Pflanzenöl-BHKW | Strom-Wärmepumpe | Fernwärme