Förderprogramm: Stadt Kiel - Klimaschutzfonds
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen oder Leistungen, die in besonderem Maße zur Reduktion der Emissionen klimawirksamer atmosphärischer Spurengase, insbesondere Kohlendioxid, und zur Einsparung von Primärenergie beitragen. Förderfähige Maßnahmen:
- Einführung und Nutzung regenerativer Energien
- Einführung und Nutzung innovativer Technologien zur rationellen Energienutzung
- Einsparung von Energie (Pilotprojekte)
- Erneuerung auf regenerative Heiz-Anlagen
- bestimmte Flüssiggasanlagen von Primagas.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Institution und Unternehmen, Verbände und Vereine, Gruppen, insbesondere Schülergruppen und Einzelpersonen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss beträgt bis zu 100 Prozent der zuschussfähigen Aufwendungen (Bemessungsgrundlage sind die Geräte- und Materialkosten).
- Es stehen insgesamt circa 30.000 Euro pro Jahr zur Verfügung.
- Eine Kumulierung (Kombination) mit anderen Zuschuss-/Förderprogrammen bis zur vollständigen Kostendeckung ist zulässig, sofern in diesen kein Kumulierungsverbot festgesetzt ist.
- Bei einer möglichen Kumulierung der Programme darf die Fördersumme nicht die tatsächlich entstandenen Kosten übersteigen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 108
24103 Kiel
E-Mail-Adresse: Jens-Peter.Koopmann@kiel.de
Internet: www.kiel.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
KfW-Förderung
BAFA-Förderung