Förderprogramm: KfW - Bundesförderung für effiziente Gebäude – Ergänzungskredit – Plus (Nr. 358), Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro (Förderkredit)
Was wird gefördert?
- Mit dem Ergänzungskredit werden Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungsweise bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde, der nicht länger als 12 Monate zurückliegt, gefördert.
- Der Ergänzungskredit kann daher nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW und/oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die nach den ab 1. Januar 2024 geltenden neuen Förderbedingungen der Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ BEG EM) erteilt wurden, beantragt werden.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Den Ergänzungskredit – Plus (358) erhalten Privatpersonen, die
- eine Zuschusszusage der KfW und/oder einen Zuwendungsbescheid des BAFA nach der Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) auf ihren Namen vorweisen können, die nicht länger als 12 Monate zurückliegt
- Eigentümer*innen des Wohngebäudes bzw. der Wohneinheit sind
- das Wohngebäude bzw. die Wohneinheit als Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz selbst bewohnen und
- deren Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro nicht überschreitet.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Es werden im Rahmen des maximal möglichen Kreditbetrages in Höhe von 120.000 Euro für die selbstgenutzte Wohneinheit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert.
- Die Laufzeit und Zinsbindung beträgt 4 bis 10 Jahre.
- Beim Ergänzungskredit – Plus (358) wird für den Zeitraum der ersten Zinsbindungsfrist bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro ein zusätzlicher Zinsvorteil gewährt.
Kontakt zur Antragstelle:
Ihr Kreditinstitut
Kontakt zum Fördergeber:
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 02
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Einbau Solarthermieanlage | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Brennstoffzellen-Heizung | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Gebäudebegrünung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Hausautomation | Hydraulischer Abgleich | Austausch Umwälzpumpe | Austausch der Zirkulationspumpe | Dämmung von Heizungsrohren