Förderprogramm: Stadt Aschaffenburg - Förderprogramm Solarthermie (Zuschuss)
Was wird gefördert?
- Förderfähig ist die Installation einer solarthermischen Anlage mit Flach- oder Röhrenkollektoren.
- Es müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- die Anlage wird zur Brauchwassererwärmung und/oder Heizungsunterstützung und/oder Gebäudeheizung genutzt
- die Kollektorfläche liegt zwischen 3m²-19m².
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen des privaten Rechts, die die Maßnahme im eigenen Namen an in ihrem Eigentum stehenden Wohngebäude durchführen oder durchführen lassen.
Beschreibung des Förderprogramms:
Die Förderung wird ausschließlich als Zuschuss gewährt. Der Zuschuss ergibt sich wie folgt:
- Neubau: 800 Euro für eine Anlage mit einer Kollektorfläche von 3 m² bis 5 m² sowie zusätzlich 50 Euro je vollem m² bei einer Kollektorfläche von 6 m² bis maximal 19 m².
- Bestand: 500 Euro für eine Anlage mit einer Kollektorfläche von 3 m² bis 5 m² sowie zusätzlich 30 Euro je vollem m² bei einer Kollektorfläche von 6 m² bis maximal 14 m².
- Die maximale Förderung beträgt 1.500 Euro pro Gebäude.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Aschaffenburg
Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Pfaffengasse 11
63739 Aschaffenburg
Telefon: 06021/330-1491
E-Mail-Adresse: Andreas.Jung@Aschaffenburg.de
Internet: www.aschaffenburg.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Einbau Solarthermieanlage | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Solarthermie für Warmwasser