Förderprogramm: Baden-Württemberg - BW-e-Solar-Gutschein (Zuschuss)

Was wird gefördert?

  • Gegenstand der Zuwendung sind Unterhaltungs- und Betriebskosten für neue (Erstzulassung) vollelektrische Elektrofahrzeuge
    • PKW (M1)
    • vierrädrige (Leicht-)Kraftfahrzeuge (L6e und L7e)
    • leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t (N1)
    mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb bis einschließlich 160 kW Peakleistung/Spitzenleistung, gemäß (§ 2 Nr. 2 und Nr. 4 EmoG).
  • Zusätzlich wird die Anschaffung und Installation einer Wallbox in Zusammenhang mit der Beschaffung eines Fahrzeuges gefördert. Über die Photovoltaikanlage muss u.a. die Wallbox versorgt werden. Die Wallbox wird nicht unabhängig vom Fahrzeug bezuschusst.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und Personengesellschaften, die ein Elektrofahrzeug erwerben, in Baden-Württemberg zulassen und damit überwiegend in Baden-Württemberg verkehren.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der BW-e-Solar-Gutschein wird als Festbetragsförderung, bei Kauf, Leasing oder Miete von vollelektrischen Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugen, bei gleichzeitigem Bestehen einer Anlagenbetreiberschaft einer Photovoltaikanlage (Bestand oder Neuinstallation), in Höhe von 1.000 Euro gewährt.
  • Der optionale Kauf einer Wallbox inklusive Installation wird mit 500 Euro pro Wallbox/Fahrzeug gefördert. Die Beschaffungskosten müssen mindestens 500 Euro pro Wallbox/je Fahrzeug betragen.
  • Pro Zuwendungsempfänger werden pro Jahr in der Regel maximal 100 Fahrzeuge gefördert.
Kumulierung:
  • Eine Kombinationsmöglichkeit mit der Innovationsprämie (ehemals Umweltbonus) ist möglich. Es ist auf die gesonderten Ausführungen dazu in den Bundesförderprogrammen zu achten.
  • Bei Inanspruchnahme der Pauschale in Höhe von 500 Euro für eine Wallbox, ist eine Kombination mit weiteren Ladeinfrastrukturförderprogrammen nicht möglich.

Kontakt zur Antragstelle:

Landeskreditbank Baden-Württemberg –
Förderbank – (L-Bank)
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Telefon: 0721/150-3030
E-Mail-Adresse: elektromobilitaet@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de

Kontakt zum Fördergeber:

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/231-5830
Fax: 0711/231-5899
E-Mail-Adresse: Poststelle@vm.bwl.de
Internet: www.vm.baden-wuerttemberg.de

Weitere Informationen:

Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos | Kauf einer Ladestation

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