Förderprogramm: Stadt Wesel - Förderprogramm Klimaschutz in Wesel, Förderbaustein: Bestandsgebäude (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen der Wärmedämmung und der Einbau effizienter Heizungssysteme und erneuerbarer Energien.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind private Eigentümer*innen (natürliche Personen) und Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) von Wohngebäuden, deren Grundstücke innerhalb des Stadtgebietes von Wesel liegen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Fördermittel werden in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen bewilligt.
  • Der Zuschuss darf 50 Prozent der anerkannten förderfähigen Kosten nicht übersteigen.
  • Die maximale Zuwendung je Sanierungsobjekt und Kalenderjahr beträgt grundsätzlich 20.000 Euro.
  • Es können im Kalenderjahr mehrere Anträge für Einzelmaßnahmen pro Sanierungsobjekt gestellt werden, sofern die maximale Zuwendung von 20.000 Euro nicht überschritten wird.
  • Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) über 10 Wohneinheiten gelten folgende höheren Maximalbeträge: WEG 11 bis 20 Wohneinheiten 25.000 Euro und WEG ab 21 Wohneinheiten 30.000 Euro.
Die einzelnen Fördersätze/Maßnahme und die technischen Mindestanforderungen entnehmen Sie der Richtlinie. Kumulierung:
  • Eine Kumulierung mit anderen nichtstädtischen Förderprogrammen ist zulässig, soweit es diese Förderprogramme ermöglichen.
  • Der verbleibende Eigenanteil des/der Antragstellenden muss unter Zugrundelegung aller Förderprogramme mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Wesel
Klever-Tor-Platz 1
46483 Wesel
Telefon: 0281/203-2724
E-Mail-Adresse: klimaschutz@wesel.de
Internet: www.wesel.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Wärmepumpe | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Einbau Solarthermieanlage | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Hydraulischer Abgleich

Übersicht über alle Förderprogramme

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