Förderprogramm: Stadt Gelsenkirchen - Ersatz von Kohleheizungen (Zuschuss)
Was wird gefördert?
- Gefördert wird der Ersatz von Kohleheizungen durch energieeffiziente Heizungen, die mit einem anderen, klimafreundlicheren Energieträger betrieben werden.
- Die Zuwendung wird sowohl für den Ersatz von Einzelfeuerungsanlagen, Etagenheizungen als auch Zentralheizungen gezahlt.
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Privateigentümer*innen, Eigentümer*innen gemischt genutzter Immobilien, gewerbliche Vermieter*innen sowie Erbbauberechtigte von Wohngebäuden in Gelsenkirchen für maximal fünf abgeschlossene Maßnahmen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Zuwendung für den Austausch beträgt 1.000 Euro pro Wohneinheit. Die Kappungsgrenze liegt bei maximal 70 Prozent des Anschaffungspreises der neuen Heizung.
- Wird eine neue Zentralheizung für mehrere abgeschlossene, kohlebeheizte Wohneinheiten installiert, wird die Förderung pro Wohneinheit ausgezahlt.
- Wird als Ersatz von Einzelöfen erstmals eine neue Zentral- oder Etagenheizung mit wassergeführter Wärmeverteilung eingebaut, erhöht sich der Zuschuss unabhängig von den Wohneinheiten einmalig um 1.000 Euro.
- Bei Wohnungseigentümergemeinschaften oder Reihen- und Doppelhausanlagen, die sich für eine gemeinschaftliche zentrale Wärmeversorgung entscheiden, erhält jede Antragstellerin oder jeder Antragsteller zusätzlich zum Zuschuss für die Wohneinheit einmalig 500 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Gelsenkirchen
Referat Umwelt – 60/2
Rathausplatz 1
45894 Gelsenkirchen
Telefon: 0209/169-4202
E-Mail-Adresse: kirsten.sassning@gelsenkirchen.de
Internet: www.gelsenkirchen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe