Förderprogramm: Nordrhein-Westfalen - NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen (Förderkredit)

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Neubau, die Sanierung oder der Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum, wenn

  • die Immobilie in Nordrhein-Westfalen liegt
  • eine Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorliegt oder
  • eine Neubauförderung Klimafreundlicher Neubau (KFN) vorliegt oder
  • ein/e Energieeffizienz-Expert*in mindestens den Standard EH 40 EE oder 40 Plus bestätigt hat oder
  • eine Neubauförderung Wohneigentum für Familien (WEF) beantragt wurde.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden Privatpersonen, die selbst genutztes Wohneigentum bauen, sanieren oder erwerben (Ersterwerb) möchten.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Gefördert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bei Sanierungsvorhaben und bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bei Neubauvorhaben.
  • Die Laufzeit des Darlehens beträgt bei Annuitätendarlehen 10, 15, 20, 25, 30 oder 35 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr und bei endfälligen Darlehen 10, 15 oder 20 Jahre.
  • Bei einer 35-jährigen Darlehenslaufzeit ist lediglich eine Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahren möglich. In allen übrigen Laufzeitvarianten ist der Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit fest, wobei bei einer 30-jährigen Darlehenslaufzeit optional auch eine Zinsbindung von 15 oder 20 Jahren möglich ist.
  • Das Annuitätendarlehen ist monatlich nach Ablauf der Tilgungsfreijahre und das endfällige Darlehen am Ende der Laufzeit in einer Summe zu tilgen. Außerplanmäßige Tilgung ist ganz oder teilweise unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich, sofern ein Mindestbetrag von 1.000 Euro eingehalten wird.
Kumulierung: Eine Kombination mit weiteren Förderungen, insbesondere mit zinsgünstigen Darlehen der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen oder Zuschüssen des Bundes (BAFA) und des Landes (progres.nrw), ist möglich. Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe der Gesamtmaßnahme nicht übersteigen.

Kontakt zur Antragstelle:

Ihre Hausbank

Kontakt zum Fördergeber:

NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/91741-4500
Fax: 0211/91741-7832
E-Mail-Adresse: info@nrwbank.de
Internet: www.nrwbank.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Hausautomation | Fernwärme | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Brennstoffzellen-Heizung | Brennstoffzellen-Heizung

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