Förderprogramm: Ohra Energie GmbH - E-Bike und Pedelec (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden E-Bikes und Pedelecs.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss beträgt bis zu 150 Euro.
  • Voraussetzungen:
    • Das Fahrrad muss mit einem Elektroantrieb ausgestattet sein.
    • Der Antrag auf Förderung und der Erwerb des Fahrrads müssen im gleichen Kalenderjahr erfolgen. Es gilt das Posteingangsdatum bei der OEG.
    • Die Strombelieferung erfolgt durch die OEG. Hierfür ist ein bereits geschlossener Stromliefervertrag mit der OEG (gemäß Preisblatt Stand ab 01.12.2018) oder der Abschluss eines neuen Stromliefervertrages erforderlich.
  • Der Bonus wird jeweils nach Ablauf eines vollen Erdgas-Belieferungsjahres in der Jahresverbrauchsabrechnung über drei Jahre gutgeschrieben.
Kumulierung: Das Förderprogramm ist nicht mit anderen Bonusaktionen kombinierbar.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Ohra Energie GmbH
Am Bahnhof 4
99880 Hörsel OT Fröttstädt
Telefon: 03622/621-137
E-Mail-Adresse: silvana.zink@ohraenergie.de
Internet: www.ohraenergie.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads | Kauf eines E-Bikes / E-Rollers

Übersicht über alle Förderprogramme

Mehr Orientierung im Sanierungs-Dschungel

Wann lohnt sich eine Sanierung? Unser kostenloses Sanierungshilfe-PDF unterstützt Sie bei der Entscheidung und gibt praktische Tipps

Jetzt kostenlos erhalten