Förderprogramm: Stadt Stuttgart - Heizungsaustauschprogramm (Zuschuss)

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Maßnahmen in Wohn- und Nichtwohngebäuden.
  • Gefördert wird ein kompletter Ausbau und Ersatz der Kohleöfen oder Öl-Kesselanlagen im gesamten Gebäude. Ersetzt werden sollen diese durch Umweltwärme oder Nah‐ beziehungsweise Fernwärme oder Holz‐Pellets mit Staubfilter.
  • Holz-Pellets sind in den Innenstadtbezirken und dem Stadtbezirk Bad Cannstatt nicht förderfähig.
  • Die geförderten Gegenstände müssen mindestens zehn Jahre zweckentsprechend betrieben werden.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden :

  • Gebäudeeigentümer*innen, z.B. Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften, juristische Personen (insbesondere Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften)
  • Betreibende der Anlage, z.B. Contractoren
  • Mieter*innen und Pächter*innen, sofern der/die Wohnungs-/Gebäudeeigentümer*in zustimmt.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Gefördert werden Leistungen im Zusammenhang mit dem Ersatz der Kohleöfen oder Öl-Kesselanlagen, die damit verbundene Erfüllung des EWärmeG und die damit verbundene Infrastrukturmaßnahme.
  • Maximal werden 200.000 Euro je Antrag bezuschusst. Fällt der Zuschuss der Förderstufe IV (> 50 kW) geringer aus als der Zuschuss der Förderstufe III (> 40 bis 50 kW) inklusive Infrastrukturzuschuss, wird der höhere Zuschuss bewilligt und ausbezahlt.
  • Basisförderung:
  • Förderstufe I: ≤ 30 kW = 5.000 Euro
  • Förderstufe II: > 30 bis 40 kW = 7.500 Euro
  • Förderstufe III: > 40 bis 50 kW = 10.000 Euro
  • Förderstufe IV: > 50 kW = 25 Prozent der Bruttoinvestitionskosten (Anschaffung, Montage und Installation).
  • Zusätzlich zur Basisförderung werden in den Förderstufen I bis III folgende Infrastrukturzuschüsse gewährt:
    • Entsorgung Tankanlage: 500 Euro
    • Errichtung Pelletlager: 2.000 Euro
    • Nah-/Fernwärmeanschluss: 5.000 Euro
    • Erstellung Erdwärmesonde je Sonde / Eisspeicher / Erdkollektor: 5.000 Euro.
    Kumulierung:
    • Die Förderung ist mit geltenden und zukünftigen Förderprogrammen eines identischen Fördertatbestandes des Bundes, Landes (BAFA, KfW, L-Bank, EnBW) kombinierbar, sofern diese das zulassen.
    • Im Bezug zum geltenden städtischen Energiesparprogramm ist die Kumulierung für unterschiedliche Fördertatbestände möglich.

    Kontakt zur Antragstelle:

    Landeshauptstadt Stuttgart
    Amt für Umweltschutz / Energieabteilung
    Gaisburgstraße 4
    70182 Stuttgart
    Telefon: 0711/216-88088
    E-Mail-Adresse: energiekonzept@stuttgart.de
    Internet: www.stuttgart.de

    Kontakt zum Fördergeber:

    Landeshauptstadt Stuttgart
    Rathaus
    Marktplatz (M) 1
    70173 Stuttgart
    Telefon: 0711/216-0
    Fax: 0711/216-4773
    E-Mail-Adresse: post@stuttgart.de
    Internet: www.stuttgart.de

    Weitere Informationen:

    Förderrichtlinie
    Erläuterungen
    Antragsformular
    KfW-Förderung
    BAFA-Förderung

    Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

    Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Nahwärme / Fernwärme | Biomasseheizung | Fernwärme

    Übersicht über alle Förderprogramme

    Mehr Orientierung im Sanierungs-Dschungel

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