Förderprogramm: Universitätsstadt Tübingen - Sanierungsprämie
Was wird gefördert?
- Gefördert wird die Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme an Wohngebäuden auf dem Gemeindegebiet Tübingen, die aus einer qualifizierten Sanierungsberatung abgeleitet wurde.
- Als Voraussetzung für die Förderung muss einer der folgenden Energieberichte erstellt worden sein:
- Sanierungsfahrplan BW (gemäß Sanierungsfahrplan-Verordnung des Landes Baden-Württemberg)
- Sanierungsfahrplan oder –konzept aus der BAFA „Energieberatung für Wohngebäude“ (gemäß der Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen für Wohngebäude des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie)
- Beratungsbericht aus dem Gebäude-, Detail-, oder Heiz-Check der Verbraucherzentrale
- Beratungsprotokoll im Rahmen der „Energiekarawane“.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften für ihr Wohneigentum sowie Mieter*innen für ihr Mietobjekt, sofern die Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme vorlag.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Sanierungsmaßnahme wird mit einem pauschalen Zuschuss von 500 Euro für Sanierungen oder dem Austausch der Heizungsanlage nach Vorlage folgender Energieberichte gefördert:
- Sanierungsfahrplan oder -konzept aus der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BAFA)
- Beratungsprotokoll im Rahmen der Energiekarawane.
- Die Sanierungsmaßnahme wird mit einem pauschalen Zuschuss von 250 Euro für Sanierungen oder dem Austausch der Heizungsanlage nach Vorlage folgender Energieberichte gefördert:
- Beratungsbericht aus dem Gebäude-, Detail-, oder Heiz-Check der Verbraucherzentrale.
- Wurde als Maßnahme aus dem BAFA-Sanierungsfahrplan eine Anlage zur Wärmeerzeugung (Energieträger Öl oder Gas) gegen eine Wärmepumpe zur Beheizung des gesamten Gebäudes ausgetauscht gelten folgende pauschale Zuschusshöhen:
- Einfamilienhäuser bis zwei Wohneinheiten:
- Wärmepumpe (Luft/Wasser oder Luft/Luft) pauschal 1.000 Euro
- Wärmepumpe (Sole/Wasser oder Wasser/Wasser) pauschal 2.000 Euro
- Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten:
- Wärmepumpe (Luft/Wasser oder Luft/Luft) pauschal 2.000 Euro
- Wärmepumpe (Sole/Wasser oder Wasser/Wasser) pauschal 4.000 Euro.
- Voraussetzung ist, dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch genommen worden ist und die Anlage auf der BAFA-Liste Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis gelistet ist.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Universitätsstadt Tübingen
Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz
Friedrichstraße 21
72072 Tübingen
Telefon: 07071/204-1800
E-Mail-Adresse: umwelt-klimaschutz@tuebingen.de
Internet: www.tuebingen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Fernwärme | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Wärmepumpe | Holzpelletheizung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | label_waermepumpe | label_waermepumpe_luft | label_waermepumpe_wasser