Förderprogramm: Universitätsstadt Tübingen - Sanierungsprämie


Was wird gefördert?

Gefördert wird die Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme an Wohngebäuden im Gemeindegebiet Tübingen, sofern diese auf einer Empfehlung aus einer neutralen, qualifizierten Energieberatung (nach BAFA oder KfW) basieren. Das Förderprogramm „anierungsprämie umfasst:

  • Modul A: Sanierung auf Effizienzhausstandard 40, 55, Denkmal oder Passivhausstandard + Bonus für nachwachsende Dämmstoffe
  • Modul B I: Einzelmaßnahmen + Bonus für nachwachsende Dämmstoffe
  • Modul B II: Installation einer strombetriebenen Wärmepumpe.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Projekte des Mietshäuser Syndikates für ihr Wohneigentum sowie Mieter*innen für ihr Mietobjekt.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Eine Sanierungsprämie kann je Gebäude nur für je eines der Module A oder B beantragt werden. Module B I und B II können kombiniert werden.
  • Modul A:
    • Die Komplettsanierung wird bei Einfamilienhäusern (EFH) bis zwei Wohneinheiten mit 2.500 Euro bezuschusst.
    • Für Mehrfamilienhäuser (MFH) ab drei abgeschlossenen, separaten Wohneinheiten wird zum Grundbetrag von 3.000 Euro jede weitere Wohneinheit mit zusätzlich 500 Euro gefördert. Die maximal förderfähige Summe beträgt 5.000 Euro.
    • Wird im Rahmen der Komplettsanierung eine der unten aufgeführten nachwachsenden Rohstoffe als Dämmstoff verwendet, wird diese zusätzlich mit 10 Prozent der Materialkosten des Dämmstoffes gefördert. Die maximale Förderung beträgt 500 Euro für ein Einfamilienhaus und 1.000 Euro für ein Mehrfamilienhaus.
  • Modul B I:
    • Die Förderung kann für mehrere der empfohlenen Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan beantragt werden.
    • Die maximale Fördersumme ist auf 2.000 Euro für Einfamilienhäuser (bis zu 2 Wohneinheiten; EFH) und 4.000 Euro für Mehrfamilienhäuser (ab 3 Wohneinheiten, MFH) begrenzt, Fördersätze siehe Richtlinie.
    • Wird für die Sanierungsmaßnahme eine der unten aufgeführten nachwachsenden Rohstoffe als Dämmstoff verwendet, wird diese zusätzlich mit 10 Prozent der Materialkosten des Dämmstoffes gefördert. Die maximale Förderung beträgt 500 Euro für Einfamilienhäuser und 1.000 Euro für Mehrfamilienhäuser.
  • Modeul B II:
    • EFH (Luft/Wasser oder Luft/Luft): 500 Euro, MFH (Luft/Wasser oder Luft/Luft): 1.000 Euro
    • EFH (Sole/Wasser oder Wasser/Wasser): 1.000 Euro, MFH (Sole/Wasser oder Wasser/Wasser): 2.000 Euro
  • Ensprechende Voraussetzungen sind je Modul zu beachten.
Kumulierung: Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, jedoch darf die Gesamtsumme der Förderung die Investitionskosten für die Sanierungsmaßnahme nicht übersteigen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Universitätsstadt Tübingen
Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz
Friedrichstraße 21
72072 Tübingen
Telefon: 07071/204-1800
E-Mail-Adresse: umwelt-klimaschutz@tuebingen.de
Internet: www.tuebingen.de

Zwei lächelnde Frauen stehen mit Tablet vor einer Wohneinheit, im Hintergrund ist das Vierwende-Logo sichtbar

Mit Expertentipps den passenden Fördertopf finden

BAFA, BEG, EBW, KfW. Sie müssen sich nicht alles merken. In unserer Online-Community VierWende erhalten Sie Unterstützung von anderen Sanierenden und unabhängigen Expert*innen. Profitieren Sie von:

• regelmäßigen Gruppen-Energieberatungen
• der Möglichkeit, Fragen direkt an die Referent*innen zu stellen
• Webinaren mit namhaften Herstellern

Melden Sie sich an und finden Sie heraus, wie Sie an staatliche Fördermittel kommen. Werbefrei und neutral!

Jetzt anmelden

Empfehlungen der Redaktion

Alle Artikel zum Thema Fördermittel

Zurück zur Übersichtsseite "Fördermittel"