Förderprogramm: infra fürth gmbh - Förderung Blockheizkraftwerk (BHKW) & Brennstoffzelle (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Errichtung eines Erdgas-Blockheizkraftwerks oder -Brennstoffzellen-Heizgerätes.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt Eigentümer*innen einer Wohnung, eines Wohngebäudes oder Verwaltende eines gesamten Objektes. Nichteigentümer*innen (z.B. Mieter*innen) müssen eine schriftliche Zustimmung des/der Eigentümer*in einreichen.
- Der/die Antragstellende muss Strom- und/oder Erdgaskund*in (falls technisch möglich) der infra fürth gmbh sein.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss beträgt für Erdgas-Blockheizkraftwerks 200 Euro pro kWel und ist auf maximal 2.000 Euro begrenzt.
- Brennstoffzellen-Heizgeräte werden einmalig mit 500 Euro und jedes kWel wird zusätzlich mit 200 Euro gefördert.
- Wird die Anlage über das Produkt infraTHERM installiert, besteht eine Zusatzförderung in Höhe von 1.000 Euro.
- Voraussetzung: Erdgas- bzw. Stromvertrag über fünf Jahre mit infra fürth gmbh.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
infra fürth gmbh
Abteilung Energiedienstleistungen
Leyher Straße 69
90763 Fürth
Telefon: 0911/9704-4555
Fax: 0911/9704-4556
E-Mail-Adresse: energiedienstleistung@infra-fuerth.de
Internet: www.infra-fuerth.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
BHKW | Brennstoffzellen-Heizung | Brennstoffzellen-Heizung | Erdgas-BHKW