Förderprogramm: Schleswig-Holstein - IB.SH WEGfinanz (Förderkredit)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben von privaten Wohnungseigentümer*innen.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind private Wohnungseigentümer*innen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Es muss eine Beratung hinsichtlich des Modernisierungs- und/oder Sanierungsvorhabens auf der Eigentümerversammlung erfolgen.
  • Das Darlehen beträgt zwischen 5.000 Euro und maximal 25.000 Euro pro Wohnungseigentümer*in.
  • Die Auszahlung erfolgt bei Beginn des Vorhabens.
  • Eine Eigenbeteiligung je nach Kostenhöhe muss pro Wohnungseigentümer*in gewährleistet sein:
    • maximal 15.000 Euro = keine Eigenbeteiligung
    • maximal 20.000 Euro = 10 Prozent der Kreditsumme
    • maximal 25.000 Euro = 15 Prozent der Kreditsumme.

Kontakt zur Antragstelle:

Investitionsbank Schleswig-Holstein
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Telefon: 0431/9905-0
Fax: 0431/9905-3383
E-Mail-Adresse: immobilien@ib-sh.de
Internet: www.ib-sh.de

Kontakt zum Fördergeber:

Landesregierung Schleswig-Holstein

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Brennstoffzellen-Heizung | Erneuerbare Energien Hybridheizung

Übersicht über alle Förderprogramme

Energie sparen. Kosten senken. Klima schützen.

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