Förderprogramm: Schleswig-Holstein - IB.SH WEGfinanz (Förderkredit)
Was wird gefördert?
Gefördert werden Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben von privaten Wohnungseigentümer*innen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind private Wohnungseigentümer*innen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Es muss eine Beratung hinsichtlich des Modernisierungs- und/oder Sanierungsvorhabens auf der Eigentümerversammlung erfolgen.
- Das Darlehen beträgt zwischen 5.000 Euro und maximal 25.000 Euro pro Wohnungseigentümer*in.
- Die Auszahlung erfolgt bei Beginn des Vorhabens.
- Eine Eigenbeteiligung je nach Kostenhöhe muss pro Wohnungseigentümer*in gewährleistet sein:
- maximal 15.000 Euro = keine Eigenbeteiligung
- maximal 20.000 Euro = 10 Prozent der Kreditsumme
- maximal 25.000 Euro = 15 Prozent der Kreditsumme.
Kontakt zur Antragstelle:
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Telefon: 0431/9905-0
Fax: 0431/9905-3383
E-Mail-Adresse: immobilien@ib-sh.de
Internet: www.ib-sh.de
Kontakt zum Fördergeber:
Landesregierung Schleswig-Holstein
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Brennstoffzellen-Heizung | Erneuerbare Energien Hybridheizung