Förderprogramm: Schleswig-Holstein - IB.SH WEGfinanz
Was wird gefördert?
Gefördert werden Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben von privaten Wohnungseigentümer*innen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind private Wohnungseigentümer*innen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Es muss eine Beratung hinsichtlich des Modernisierungs- und/oder Sanierungsvorhabens auf der Eigentümerversammlung erfolgen.
- Das Darlehen beträgt zwischen 5.000 Euro und maximal 35.000 Euro pro Wohnungseigentümer*in.
- Jedes WEG-Mitglied haftet ausschließlich für das eigene Darlehen.
- Die Auszahlung erfolgt bei Beginn des Vorhabens.
- Das Honorar beträgt gestaffelt nach Anzahl der Wohneinheiten inkl. Mehrwertsteuer (förderfähig und von der Wohnungseigentümergemeinschaft mitfinanzierbar):
- 1 bis 5 Wohneinheiten: 1.500 Euro Honorar inkl. MwSt.
- 6 bis 10 Wohneinheiten: 3.000 Euro Honorar inkl. MwSt.
- 11 bis 20 Wohneinheiten: 5.000 Euro Honorar inkl. MwSt.
- 21 bis 50 Wohneinheiten: 10.000 Euro Honorar inkl. MwSt.
- ab 51 Wohneinheiten: 15.000 Euro Honorar inkl. MwSt.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Telefon: 0431/9905-4500
E-Mail-Adresse: kiel@ib-sh.de
Internet: www.ib-sh.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Fernwärme | Holzpelletheizung | Wärmepumpe | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Brennstoffzellen-Heizung | Erneuerbare Energien Hybridheizung