Förderprogramm: Nordrhein-Westfalen - NRW.BANK.Wohneigentum (Förderkredit)
Was wird gefördert?
Ziel des Programms ist die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum durch langfristige, zinsgünstige Darlehen. Darlehen können für folgende Maßnahmen beantragt werden:
- Bau von selbst genutztem Wohneigentum
- Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Gefördert werden:
- Einpersonenhaushalte mit einem jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 60.000 Euro
- Mehrpersonenhaushalte (Ehe-/Lebenspartner*in, Partner*in aus eheähnlicher Gemeinschaft oder sonstiger Bedarfsgemeinschaft) mit einem jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 75.000 Euro.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Gefördert werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Es gibt keinen Höchstbetrag.
- Die Laufzeit des Darlehens beträgt 20, 25 oder 30 Jahre bei 1 tilgungsfreien Jahr.
- Das Darlehen wird als Annuitätendarlehen ausgereicht.
- Der Zinssatz ist fest für die gesamte Darlehenslaufzeit.
Kontakt zur Antragstelle:
Ihre Hausbank
Kontakt zum Fördergeber:
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/91741-4500
Fax: 0211/91741-7832
E-Mail-Adresse: info@nrwbank.de
Internet: www.nrwbank.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Scheitholzheizung | Fernwärme | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Hackschnitzel-Heizung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe | Brennstoffzellen-Heizung | Brennstoffzellen-Heizung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Erneuerbare Energien Hybridheizung