Förderprogramm: Nordrhein-Westfalen - NRW.BANK.Wohneigentum (Förderkredit)

Was wird gefördert?

Ziel des Programms ist die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum durch langfristige, zinsgünstige Darlehen. Darlehen können für folgende Maßnahmen beantragt werden:

  • Bau von selbst genutztem Wohneigentum
  • Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum.
  • Anschlussfinanzierung bei bestehenden Immobilienkrediten für Wohneigentum zur Selbstnutzung. Förderfähig sind hierbei Finanzierungen des Restkapitals nach Ablauf der Zinsbindung des vorausgehenden Immobilienkredites.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Einpersonenhaushalte mit einem jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 75.000 Euro
  • Mehrpersonenhaushalte (Ehe-/Lebenspartner*in, Partner*in aus eheähnlicher Gemeinschaft oder sonstiger Bedarfsgemeinschaft) mit einem jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 100.000 Euro.
Für jedes im Haushalt lebende Kind, das zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der NRW.BANK das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat, erhöht sich das maximal jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommen um 20.000 Euro.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Gefördert werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Es gibt keinen Höchstbetrag.
  • Die Laufzeit des Darlehens beträgt bei Annuitätendarlehen 10, 15, 20, 25, 30 oder 35 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr und bei endfälligen Darlehen 10, 15 oder 20 Jahre.
  • Das Darlehen wird als Annuitätendarlehen ausgereicht.
  • Bei einer 35-jährigen Darlehenslaufzeit ist lediglich eine Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahren möglich. In allen übrigen Laufzeitvarianten ist der Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit fest, wobei bei einer 20- oder 25-jährigen Darlehenslaufzeit auch eine 10-jährige Zinsbindung möglich ist.
Kumulierung: Eine Kombination mit weiteren Förderungen, insbesondere mit zinsgünstigen Darlehen der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen, ist möglich. Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe der Gesamtmaßnahme nicht übersteigen.

Kontakt zur Antragstelle:

Ihre Hausbank

Kontakt zum Fördergeber:

NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/91741-4500
Fax: 0211/91741-7832
E-Mail-Adresse: info@nrwbank.de
Internet: www.nrwbank.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Scheitholzheizung | Fernwärme | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Hackschnitzel-Heizung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe | Brennstoffzellen-Heizung | Brennstoffzellen-Heizung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Erneuerbare Energien Hybridheizung

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