Förderprogramm: Niedersachsen - Allgemeine Mietwohnraumförderung
Was wird gefördert?
Gefördert wird:
- Neubau, Änderung (Aus-/Umbau) und die Erweiterung von Gebäuden
- Mietwohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften. Dazu gehören auch Genossenschaften und Baugemeinschaften.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Darlehenshöhe beträgt für Berechtigte nach § 3 Abs. 2 NWoFG (geringe Einkommen) bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten, im begründeten Einzelfall bis zu 85 Prozent mit Tilgungsnachlass von 30 Prozent des Darlehensursprungsbetrages - davon zwei Drittel nach Bezugsfertigkeit oder nach Abschluss der baulichen Maßnahmen und ein Drittel nach Ablauf des 20. Jahres.
- Die Darlehenshöhe beträgt Berechtigte nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 bzw. Nr. 3 DVO-NWoFG (mittlere Einkommen) bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten, im begründeten Einzelfall bis zu 85 Prozent.
- Die Bemessung des Darlehens ist Abhängig von der Mietenstufe:
- Mietenstufe I = 4.650 Euro Gesamtkosten je m² Wohnfläche
- Mietenstufe II u. III = 4.850 Euro Gesamtkosten je m² Wohnfläche
- Mietenstufe IV bis VI = 5.040 Euro Gesamtkosten je m² Wohnfläche.
- Ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro wird für jede barrierefrei nutzbare Wohnungen gemäß DIN 18040-2 gewährt.
- Die Zinsen betragen für Berechtigte nach § 3 Abs. 2 NWoFG: Jahr 1 bis 35: 0 Prozent und ab Jahr 36: marktüblich.
- Die Tilung beträgt Tilgung für 1 bis 35 Jahre 1,25 Prozent, ab Jahr 36 bzw. 31 mindestens 2,5 Prozent. Die Darlehenslaufzeit beträgt maximal 42 Jahre.
Kontakt zur Antragstelle:
zuständige Wohnraumförderungsstellen
(Landkreis, Stadt bzw. Gemeinde)
Kontakt zum Fördergeber:
Investitions- und Förderbank
Niedersachsen - NBank
Günther-Wagner-Allee 12 - 16
30177 Hannover
Telefon: 0511/30031-333
Fax: 0511/30031-11313
E-Mail-Adresse: beratung@nbank.de
Internet: www.nbank.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Fernwärme | Brennstoffzellen-Heizung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Altersgerecht Umbauen | Wärmepumpe