Förderprogramm: Land Bayern - WEG-Modernisierungsprogramm (Förderkredit)
Was wird gefördert?
- Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die nach dem KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ gemäß dem dazu erlassenen Merkblatt in der jeweils geltenden Fassung förderfähig sind.
- Gefördert werden außerdem Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, auch wenn die Voraussetzungen für eine Förderung nach dem KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ nicht vorliegen, u.a.:
- Erneuerung von Sanitärinstallation, Wasserversorgung und Fußböden sowie bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau (z. B. Dachaufbau)
- Abbau von Barrieren (z. B. Nachrüstung von Aufzügen, vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden)
- Verbesserung der Energieeffizienz unter Beachtung geltender baulicher Vorschriften der Energieeinsparverordnung (z. B. Dämmung, Fenstererneuerung, Austausch von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen)
- Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
- Standard „Altersgerechtes Haus“
- Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit entsprechend DIN 18040-2.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer*innen, für die nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) Wohnungseigentum an dem zu fördernden Gebäude begründet wurde, vertreten durch den/die bestellte/n Verwalter*in.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Es werden bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert.
- Der maximale Darlehensbetrag beträgt 50.000 Euro pro Wohneinheit bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen einschließlich der Heizungs- und Lüftungspakete im „Anreizprogramm Energieeffizienz“ beziehungsweise 100.000 Euro pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus.
- Die förderfähigen Kosten müssen 5.000 Euro je Wohnung eines Gebäudes übersteigen.
- Das Gebäude soll am 31. Dezember des Jahres der Antragstellung mindestens 15 Jahre alt sein (nach Vorgaben der KfW muss der Bauantrag vor dem 01.02.2002 gestellt worden sein).
- Das Gebäude muss mindestens drei Wohnungen umfassen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Bayerische Landesbodenkreditanstalt
Brienner Straße 22
80333 München
Telefon: 089/2171-23322
E-Mail-Adresse: 9121@bayernlabo.de
Internet: www.bayernlabo.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel | Erdgasheizung (Brennwerttechnik) | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Brennstoffzellen-Heizung | Altersgerecht Umbauen