Förderprogramm: Baden-Württemberg - Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie (Förderkredit)
Was wird gefördert?
- Mit dem Kombi-Darlehen Wohnen lassen sich folgende Vorhaben finanzieren:
- Neubau eines Eigenheims
- Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung, auch anschließend mit Modernisierung, Sanierung oder Umbau
- Energetische Sanierung von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen.
- Das Vorhaben muss gleichzeitig in mindestens einem der folgenden Programme gefördert werden, wobei die Fördermöglichkeiten des jeweiligen Programms ausgeschöpft sein müssen:
- Wohnen mit Kind (L-Bank)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG-WG) – Kredit – oder Zuschussvariante
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM-WG) – Kredit – oder Zuschussvariante.
- Gefördert werden Wohnimmobilien mit maximal drei Wohneinheiten. Der/die Antragstellende muss mindestens eine Wohneinheit selbst nutzen. Die Wohnimmobilie muss in Baden-Württemberg liegen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Gefördert werden natürliche Personen, die die förderfähige Investition vornehmen und in einer der Wohneinheiten selbst wohnen. Der/die Antragstellende muss seinen/ihren Erstwohnsitz in dem geförderten Objekt anmelden.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Es werden folgende Kosten finanziert, sofern sie unmittelbar mit der geförderten Investition zusammenhängen:
- Kosten für das Grundstück inklusive Nebenkosten
- Baukosten inklusive Baunebenkosten Kosten für Außenanlagen
- Kaufpreis für die Immobilie (inklusive Erwerbsnebenkosten)
- Kosten für Modernisierung, (energetische) Sanierung oder Umbau.
- Das Darlehen kann, unter Berücksichtigung der anderen eingesetzten Fördermittel, bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.
- Der minimale Bruttodarlehensbetrag beträgt 5.000 Euro. Der maximale Bruttodarlehensbetrag liegt in der Regel bei 200.000 Euro pro Wohneinheit.
- Die Kreditlaufzeit beträgt 10, 20 oder 30 Jahre bei bis zu fünf tilgungsfreien Jahren.
- Die Darlehenszinsen werden für 10 Jahre festgeschrieben. Bei längeren Laufzeiten unterbreitet die L-Bank dem Finanzierungsinstitut rechtzeitig vor Ablauf der Sollzinsbindung ein Prolongationsangebot auf Basis des dann gültigen Zinsniveaus.
- Die Klimaprämie wird gewährt, wenn die Immobilie nach der Sanierung besonders energieeffizient ist und wenn dafür auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Wohngebäude) in Anspruch genommen wurde. Die Klimaprämie wird als Tilgungszuschuss für das Kombi-Darlehen Wohnen gut geschrieben. Die Klimaprämie ist ein fixer Betrag und unabhängig von der Höhe des Darlehens und beträgt:
- Sanierung zum Effizienzhaus 55: 2.000 Euro pro geförderter Wohneinheit
- Sanierung zum Effizienzhaus 40: 4.000 Euro pro geförderter Wohneinheit.
- Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen des Bundes, des Landes Baden-Württemberg oder von Gemeinden ist zulässig. Die Summe aus Förderdarlehen und Zuschüssen darf die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigen.
- Bei Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie sind die Regelungen der BEG-Förderung zu Kumulierungsverbot und Kombination mit anderen Förderprogrammen zu beachten. Die BEG-Förderung erlaubt eine Förderquote von maximal 60 Prozent bezogen auf die förderfähigen Kosten. Eine weitere Landesförderung für das gleiche Vorhaben ist nicht möglich.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
L-Bank
Bereich Wirtschaftsförderung
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Telefon: 0711/122-2288
Fax: 0711/122-2674
E-Mail-Adresse: wirtschaftsfoerderung@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Nahwärme / Fernwärme | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Fernwärme | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Pflanzenöl-BHKW | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe