Förderprogramm: Baden-Württemberg - Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie (Förderkredit)

Was wird gefördert?

  • Mit dem Kombi-Darlehen Wohnen lassen sich folgende Vorhaben finanzieren:
    • Neubau eines Eigenheims
    • Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung, auch anschließend mit Modernisierung, Sanierung oder Umbau
    • Energetische Sanierung von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen.
  • Das Vorhaben muss gleichzeitig in mindestens einem der folgenden Programme gefördert werden, wobei die Fördermöglichkeiten des jeweiligen Programms ausgeschöpft sein müssen:
    • Wohnen mit Kind (L-Bank)
    • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG-WG) – Kredit – oder Zuschussvariante
    • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM-WG) – Kredit – oder Zuschussvariante.
  • Gefördert werden Wohnimmobilien mit maximal drei Wohneinheiten. Der/die Antragstellende muss mindestens eine Wohneinheit selbst nutzen. Die Wohnimmobilie muss in Baden-Württemberg liegen.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden natürliche Personen, die die förderfähige Investition vornehmen und in einer der Wohneinheiten selbst wohnen. Der/die Antragstellende muss seinen/ihren Erstwohnsitz in dem geförderten Objekt anmelden.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Es werden folgende Kosten finanziert, sofern sie unmittelbar mit der geförderten Investition zusammenhängen:
    • Kosten für das Grundstück inklusive Nebenkosten
    • Baukosten inklusive Baunebenkosten Kosten für Außenanlagen
    • Kaufpreis für die Immobilie (inklusive Erwerbsnebenkosten)
    • Kosten für Modernisierung, (energetische) Sanierung oder Umbau.
  • Das Darlehen kann, unter Berücksichtigung der anderen eingesetzten Fördermittel, bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.
  • Der minimale Bruttodarlehensbetrag beträgt 5.000 Euro. Der maximale Bruttodarlehensbetrag liegt in der Regel bei 200.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Die Kreditlaufzeit beträgt 10, 20 oder 30 Jahre bei bis zu fünf tilgungsfreien Jahren.
  • Die Darlehenszinsen werden für 10 Jahre festgeschrieben. Bei längeren Laufzeiten unterbreitet die L-Bank dem Finanzierungsinstitut rechtzeitig vor Ablauf der Sollzinsbindung ein Prolongationsangebot auf Basis des dann gültigen Zinsniveaus.
  • Die Klimaprämie wird gewährt, wenn die Immobilie nach der Sanierung besonders energieeffizient ist und wenn dafür auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Wohngebäude) in Anspruch genommen wurde. Die Klimaprämie wird als Tilgungszuschuss für das Kombi-Darlehen Wohnen gut geschrieben. Die Klimaprämie ist ein fixer Betrag und unabhängig von der Höhe des Darlehens und beträgt:
    • Sanierung zum Effizienzhaus 55: 2.000 Euro pro geförderter Wohneinheit
    • Sanierung zum Effizienzhaus 40: 4.000 Euro pro geförderter Wohneinheit.
Kumulierung:
  • Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen des Bundes, des Landes Baden-Württemberg oder von Gemeinden ist zulässig. Die Summe aus Förderdarlehen und Zuschüssen darf die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigen.
  • Bei Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie sind die Regelungen der BEG-Förderung zu Kumulierungsverbot und Kombination mit anderen Förderprogrammen zu beachten. Die BEG-Förderung erlaubt eine Förderquote von maximal 60 Prozent bezogen auf die förderfähigen Kosten. Eine weitere Landesförderung für das gleiche Vorhaben ist nicht möglich.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

L-Bank
Bereich Wirtschaftsförderung
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Telefon: 0711/122-2288
Fax: 0711/122-2674
E-Mail-Adresse: wirtschaftsfoerderung@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Nahwärme / Fernwärme | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Fernwärme | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Pflanzenöl-BHKW | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe

Übersicht über alle Förderprogramme

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