Förderprogramm: Baden-Württemberg - Kombi-Darlehen Wohnen (Förderkredit)
Was wird gefördert?
- Mit dem Kombi-Darlehen Wohnen lassen sich folgende Vorhaben finanzieren:
- Neubau von Wohnimmobilien Kauf von Wohnimmobilien
- gegebenenfalls mit anschließenden Maßnahmen zu Modernisierung oder Umbau
- Energetische Sanierung von Wohnimmobilien.
- Das Vorhaben muss gleichzeitig in mindestens einem der folgenden Programme gefördert werden, wobei die Fördermöglichkeiten des jeweiligen Programms ausgeschöpft sein müssen:
- Wohnen mit Kind (L-Bank)
- Energieeffizient Bauen (KfW-Programmnummer 153)
- Energieeffizient Sanieren (Kreditvariante KfW-Programmnummern 151, 152 sowie Zuschuss-variante KfW-Programmnummer 430)
- Gefördert werden Wohnimmobilien mit maximal drei Wohneinheiten. Der/die Antragsteller*in muss mindestens eine Wohneinheit selbst nutzen. Die Wohnimmobilie muss in Baden-Württemberg liegen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Gefördert werden natürliche Personen, die die förderfähige Investition vornehmen und in einer der Wohneinheiten selbst wohnen. Der/die Antragsteller*in muss seinen Erstwohnsitz in dem geförderten Objekt anmelden.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Das Darlehen kann, unter Berücksichtigung der anderen eingesetzten Fördermittel, bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.
- Der minimale Bruttodarlehensbetrag beträgt 5.000 Euro. Der maximale Bruttodarlehensbetrag liegt in der Regel bei 200.000 Euro pro Wohneinheit.
- Die Kreditlaufzeit beträgt 10, 20 oder 30 Jahre bei bis zu fünf tilgungsfreien Jahren.
- Die Darlehenszinsen werden für 10 Jahre festgeschrieben. Bei längeren Laufzeiten unterbreitet die L-Bank dem Finanzierungsinstitut rechtzeitig vor Ablauf der Sollzinsbindung ein Prolongationsangebot auf Basis des dann gültigen Zinsniveaus.
- Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen des Bundes, des Landes Baden-Württemberg oder von Gemeinden ist zulässig. Die Summe aus Förderdarlehen und Zuschüssen darf die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigen.
- Ausgeschlossen ist jedoch eine Kombination mit der Eigentumsfinanzierung Baden-Württemberg. Für diese Programme bietet die L-Bank eine besondere Ergänzungsfinanzierung an.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
L-Bank
Bereich Wirtschaftsförderung
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Telefon: 0711/122-2288
Fax: 0711/122-2674
E-Mail-Adresse: wirtschaftsfoerderung@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Gas-Hybridheizung mit erneuerbaren Energien | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Nahwärme / Fernwärme | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Erdgasheizung mit Brennwerttechnik | Erdgas-BHKW | Erdgasheizung mit Niedertemperaturtechnik | Erdgaswärmepumpe | Fernwärme | Flüssiggasheizung mit Brennwerttechnik | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Pelletheizung mit Niedertemperaturtechnik | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Pflanzenöl-BHKW | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe