Förderprogramm: Baden-Württemberg - Beratungsgutschein E-Bus (Zuschuss)

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird die Beratung zum Umstieg auf elektrisch betriebene Busse durch ein ÖPNV-Consultingunternehmen.
  • Der Beratungsgutschein E-Bus hilft Verkehrsunternehmen beim Umstieg auf alternative Antriebstechnologien im öffentlichen Personennahverkehr.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Verkehrsunternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.

Beschreibung des Förderprogramms:

Der Beratungsschein hat einen Wert von 2.500 Euro. Die Beratungskosten müssen durch Rechnung nachgewiesen werden.

Kontakt zur Antragstelle:

Landeskreditbank Baden-Württemberg –
Förderbank – (L-Bank)
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Telefon: 0800/664 58 66
E-Mail-Adresse: elektromobilitaet@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de

Kontakt zum Fördergeber:

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/231-5830
Fax: 0711/231-5899
E-Mail-Adresse: Poststelle@vm.bwl.de
Internet: www.vm.baden-wuerttemberg.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Beratung zu Elektromobilität

Übersicht über alle Förderprogramme

Energie sparen. Kosten senken. Klima schützen.

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