Förderprogramm: Baden-Württemberg - Beratungsgutschein E-Bus (Zuschuss)
Was wird gefördert?
- Gefördert wird die Beratung zum Umstieg auf elektrisch betriebene Busse durch ein ÖPNV-Consultingunternehmen.
- Der Beratungsgutschein E-Bus hilft Verkehrsunternehmen beim Umstieg auf alternative Antriebstechnologien im öffentlichen Personennahverkehr.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Verkehrsunternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Beschreibung des Förderprogramms:
Der Beratungsschein hat einen Wert von 2.500 Euro. Die Beratungskosten müssen durch Rechnung nachgewiesen werden.
Kontakt zur Antragstelle:
Landeskreditbank Baden-Württemberg –
Förderbank – (L-Bank)
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Telefon: 0800/664 58 66
E-Mail-Adresse: elektromobilitaet@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de
Kontakt zum Fördergeber:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/231-5830
Fax: 0711/231-5899
E-Mail-Adresse: Poststelle@vm.bwl.de
Internet: www.vm.baden-wuerttemberg.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung