Förderprogramm: Bremen - Ersatz von Ölheizkesseln (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Ersatz von Ölheizkesseln durch
- eine Wärmeversorgung mit Nah- oder Fernwärme auf der Basis von Kraft-Wärme-Kopplung, Wärme aus der Abfallverbrennung oder Abwärme,
- eine Wärmepumpe oder
- durch Heizkessel auf Basis von Holzpellets oder Holzhackschnitzeln
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Gebäudeeigentümer*innen, Mieter*innen und Pächter:*nnen sowie Unternehmen, die vertraglich die Wärmeversorgung und/oder Warmwasserversorgung eines Gebäudes übernommen haben (sogenannte Contractoren).
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung.
- Anschluss an ein Nah-oder Fernwärmenetz auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung, Wärme aus Abfallverbrennung oder Abwärme:
- Ein-und Zweifamilienhäuser: 1.000 Euro
- Mehrfamilienhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten: Festbetrag 1.000 Euro, zusätzlich je Wohneinheit 100 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
swb Vertrieb Bremen GmbH
swb-Kundencenter
Postfach 10 78 03
28078 Bremen
Kontakt zum Fördergeber:
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Referat 21
Ansgaritorstraße 2
28195 Bremen
Telefon: 0421/361-10858
Fax: 0421/496-10858
E-Mail-Adresse: martina.dorawa@umwelt.bremen.de
Internet: www.bauumwelt.bremen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe