Förderprogramm: KfW - Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498, 499) (Förderkredit)

Was wird gefördert?

  • Gefördert der Neubau und der Erstkauf klima­freundlicher Wohn­gebäude und Eigentums­wohnungen in Deutschland. Gefördert werden die Stufen:
    • Klimafreundliches Wohngebäude/­Nicht­wohn­gebäude: Ein Wohngebäude erreicht diese Förder­stufe, wenn es gemäß der technischen Mindest­anforderungen die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht,
      • in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die An­forderung an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und
      • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
    • Klimafreundliches Wohngebäude/­Nicht­wohn­gebäude – mit QNG: Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es gemäß der technischen Mindest­anforderungen
      • die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht,
      • die An­forderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nach­haltig­keits­zertifikat, und
      • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
  • In beiden Förderstufen fördern wir die folgenden Maßnahmen: den Bau und den Kauf einschließlich Nebenkosten, die Planung und Bau­be­gleitung durch die Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltig­keit sowie die Gebühren für die Nachhaltigkeits­zertifizierung .

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Kommunale Gebietskörperschaften
  • Rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Förderung erfolgt im Rahmen der folgenden Höchstgrenzen in Form eines Investitionszuschusses.

  • Wohngebäude (498):
    • Klimafreundliches Wohngebäude
      • maximal förderfähige Kosten 100.000 Euro pro Wohneinheit
      • Zuschusssatz 5,0 Prozent, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
    • Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
      • maximal förderfähige Kosten 150.000 Euro pro Wohneinheit
      • Zuschusssatz 12,5 Prozent, maximal 18.750 Euro pro Wohneinheit
      • Bei Wohngebäuden ist die Bemessungsgrundlage für die Höchstgrenze förderfähiger Kosten die Anzahl der neu errichteten Wohneinheiten. Beim Ersterwerb von neu errichteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen ist die Bemessungsgrundlage die Anzahl der zu erwerbenden Wohneinheiten gemäß Kaufvertrag.
  • Nichtwohngebäude (499):
    • Klimafreundliches Nichtwohngebäude
      • maximal förderfähige Kosten 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben
      • Zuschusssatz 5,0 Prozent, maximal 500.000 Euro
    • Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG
      • maximal förderfähige Kosten 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15 Millionen Euro pro Vorhaben
      • Zuschusssatz 12,5 Prozent, maximal 1.875.000 Euro
      • Bei Nichtwohngebäuden ist die Bemessungsgrundlage für die Höchstgrenze förderfähiger Kosten die neu errichtete Nettogrundfläche.
Kumulierung:
  • Die Kombination einer Förderung aus diesem Produkt mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zulagen oder Zuschüssen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt.
  • Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung aus diesem Produkt und einer Förderung nach der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationen Klimaschutzinitiative (NKI), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich.
  • Die gleichzeitige Inanspruchnahme mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für ein und dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen.

Kontakt zur Antragstelle:

Ihr Kreditinstitut

Kontakt zum Fördergeber:

KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 02
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Fernwärme | Strom-Wärmepumpe | Energieeffizienter Neubau | Wärmepumpen | Fernwärme | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Lüftung & Wärmerückgewinnung | Brennstoffzellen-Heizung

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