Förderprogramm: KfW - Bundesförderung für effiziente Gebäude, Wohngebäude Effizienzhaus – Kredit (261, 262) (Förderkredit)
Was wird gefördert?
- Gefördert wird der Bau oder der Kauf eines neuen Effizienzhauses oder einer entsprechenden Eigentumswohnung als Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse.
- Eine "Effizienzhaus NH"-Klasse wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude" bestätigt.
- Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ist ein Energieeffizienz-Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude" unter www.energie-effizienz-experten.de einzubinden.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Freiberuflich Tätige
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Der maximale Kreditbetrag für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse beträgt 150.000 Euro je Wohneinheit.
- Der Tilgungszuschuss beträgt davon 12,5 Prozent, maximal 18.750 Euro.
- Die Baubegleitung für die Erreichung der Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse wird mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss gefördert:
- Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus: maximaler Kreditbetrag 10.000 Euro je Vorhaben, Tilgungszuschuss 50 Prozent, bis zu 5.000 Euro
- Eigentumswohnung: maximaler Kreditbetrag 4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben, Tilgungszuschuss 50 Prozent, bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, maximal 20.000 Euro je Vorhaben
- Mehrfamilienhaus mit 3 oder mehr Wohneinheiten: maximaler Kreditbetrag 4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben, Tilgungszuschuss 50 Prozent, bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, maximal 20.000 Euro je Vorhaben.
- >Auch die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse wird mit einem zusätzlichen Kreditbetrag gefördert. Es gelten die gleichen Höchstbeträge wie bei der Baubegleitung. Davon wird ein Tilgungszuschuss von 50 Prozent gewährt.
- Folgende Laufzeitvarianten stehen bei einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren zur Verfügung:
- bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren
- bis zu 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende
- bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren
- bis zu 30 Jahre bei höchstens 5 Tilgungsfreijahre.
- Der Zinssatz wird für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben. Bei endfälligen Krediten werden die Zinsen für die gesamte Kreditlaufzeit fest vereinbart.
- Während der tilgungsfreien Jahre werden lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge fällig. Danach wird der Kredit monatlich in Annuitäten oder bei endfälliger Tilgung zum Laufzeitende zurückgezahlt.
- Die Kombination einer BEG-Förderung für dieselbe Maßnahme mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich.
- Eine gleichzeitige Inanspruchnahme mit einer Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG, KWKAusVO) ist nach Maßgabe des KWKG beziehungsweise der KWKAusVO möglich, in diesen Fällen ist im Rahmen einer Beantragung einer Förderung nach dem KWKG beziehungsweise der KWKAusVO eine Erklärung über die bereits erhaltene investive Förderung abzugeben.
- Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer BEG-Förderung und einer Förderung nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG), einer Bundesförderung für Wärmenetze (zum Beispiel Erneuerbare Energien–Premium, Wärmenetzsysteme 4.0, Bundesförderung für effiziente Wärmenetze), dem Vorgängerprogramm Heizungsoptimierung (HZO) oder dem KfW-Programm "Zuschuss Brennstoffzelle" (433) für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich.
Kontakt zur Antragstelle:
Ihr Kreditinstitut
Kontakt zum Fördergeber:
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 02
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Erdgaswärmepumpe | Fernwärme | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Pflanzenöl-BHKW | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe